Hilfe: ALG I und alles was dazu gehört!
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  #1  
Alt 10.02.2009, 09:11
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Frage Hilfe: ALG I und alles was dazu gehört!


Hallo,

wie ich sehe, kennen sich einige hier gut aus.
Da ich nur sehr wenig durch den ganzen kram durchblicke, erhoffe ich mir hier Eure Hilfe.
Ich habe aus privaten Gründen kurzfristig zum Ende des letzten Jahres gekündigt. Bin dann Von Frankfurt wieder nach ******* gezogen. Wohne hier übergangsweise bei meiner Mutter.
So, habe mich erst am 5.1. Arbeitssuchend gemeldet (leider wußte ich einfach nicht, dass man das sofort macht!). Da mein letzter Arbeitgeber fast 3 Wochen brauchte um die Unterlagen vom Amt aus zufüllen und beim Amt hab ich nun erst den nächsten Termin im März bekommen, wo dann erst ausgerechnet wird, wieviel mir an ALGI zu steht.
So, nun aber noch ein paar Fakten und Fragen:
Ich bin u25, habe die letzten 5,5 Jahre in Frankfurt gelebt und es ist nicht zumutbar, dass ich wieder voll und ganz bei meiner Mutter einziehe. mal ganz davon abgesehen, dass der Platz auch nicht da ist! So, wie gehe ich jetzt weiter vor? es wird klar sein, dass ich mit ALGI nicht auskommen werde um mir auch noch ne Wohnung zu finanzieren! was steht mir zu?was kann ich alles beantragen?
Vielen Dank im Vorraus!
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  #2  
Alt 10.02.2009, 09:44
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Hey,

Zuerst Antrag auf Alg2 stellen,am besten noch heute,deine situation dort schildern das Du dir eine Wohnung suchen willst.

Da Du unter 25 bist werden wird Die Arge erstmal versuchen dich bei deiner Mutter zu halten.

Aber da du schon seit 5 jahren,also vor dem 1.4.2006 eine eigene Wohnung hattest,hast du auch das Recht auf eine eigene Wohnung...


Alg2 U25

Alg2 Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung. Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Jobcenter) einem Umzug zustimmen.

Quelle:alg2-hartz4.de


Da du schon eine eigene Wohnung hattest kommt die Beantragung einer Erstausstattung für dich nicht in Betracht....

Sollte deine Mutter über gutes Einkommen verfügen,kann es sein das sie für dich aufkommen muss,da du noch unter25 jahre bist..
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  #3  
Alt 10.02.2009, 10:13
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hi, danke erstmal für Deine Antwort.

kann ich denn den Antrag auch stellen, wenn mein Antrag auf ALGI noch nicht bearbeitet ist? Oder soll ich jetzt warten bis ich Anfang März einen Termin beim Amt habe?!
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  #4  
Alt 10.02.2009, 11:36
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Sofort stellen,und lass dich bloß nicht Abwimmeln,die müssen den Antrag annehmen,wenn sie sich querstellen berufe dich auf den §16 SGBI

Mit jedem Tag an dem du den Antrag nicht stellst,verlierst Du Geld..
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  #5  
Alt 10.02.2009, 20:11
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Zitat:
Zitat von siegesgöttin Beitrag anzeigen
Hallo,

wie ich sehe, kennen sich einige hier gut aus.
Da ich nur sehr wenig durch den ganzen kram durchblicke, erhoffe ich mir hier Eure Hilfe.
Ich habe aus privaten Gründen kurzfristig zum Ende des letzten Jahres gekündigt.

Du erhälst voraussichtlich bei ALG I (Agentur für Arbeit) eine Leistungssperre von drei Monaten, das bedeutet, du bist zwar über die AfA krankenversichert, erhälst aber vorerst keine Leistungen. Ersatzweise bzw. Aufstockend kannst du ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen, dort wirkt aber die Leistungssperre in Form einer ALG II - Sanktion fort. Als Person U25 erhälst du eine Sanktion von 100% bezogen auf den Regelsatz, das bedeutet, du erhälst drei Monate lang O € ALG II, die Miete wird aber nicht angetastet (1. Sanktionsstufe ALG II bei U25). Beantrage ALG II sofort, wie bereits thyron01 es dir geraten hat. Warnung! Die zweite Sanktionsstufe u25 bei ALG II umfasst eine dreimonatige Vollsperre! (keine Leistungen!)

Du darfst sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten U25-Sanktion bei der ARGE/Jobcenter Lebensmittelgutscheine beantragen. Tue dies bitte.


Bin dann Von Frankfurt wieder nach ******* gezogen. Wohne hier übergangsweise bei meiner Mutter.
So, habe mich erst am 5.1. Arbeitssuchend gemeldet (leider wußte ich einfach nicht, dass man das sofort macht!). Da mein letzter Arbeitgeber fast 3 Wochen brauchte um die Unterlagen vom Amt aus zufüllen und beim Amt hab ich nun erst den nächsten Termin im März bekommen, wo dann erst ausgerechnet wird, wieviel mir an ALGI zu steht.
So, nun aber noch ein paar Fakten und Fragen:
Ich bin u25, habe die letzten 5,5 Jahre in Frankfurt gelebt

und es ist nicht zumutbar, dass ich wieder voll und ganz bei meiner Mutter einziehe

Warum nicht?

. mal ganz davon abgesehen, dass der Platz auch nicht da ist!

Wie gross ist die Wohnung deiner Mutter und wieviele Personen wohnen dort?

So, wie gehe ich jetzt weiter vor? es wird klar sein, dass ich mit ALGI nicht auskommen werde um mir auch noch ne Wohnung zu finanzieren! was steht mir zu?was kann ich alles beantragen?
Vielen Dank im Vorraus!
Der § 68 SGB II SGB 2 - Einzelnorm schützt dich insofern, als dass man Personen U25, die nach dem Stichtag 17.2.2006 nicht mehr dem elterlichen Haushalt angehörten, nicht mehr auf elterlichen Wohnraum verweisen kann. Deine Eltern würden aber nach Vermögen und Einkommen zur Kasse gebeten werden. Wenn du in elterlichen Wohnraum zurückgekehrt bist und diesen wieder verlassen möchtest, benötigst du vermutlich eine Umzugserlaubnis.

Bitte setze dich mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Verbindung und lasse dich beraten. Das Thema U25 ist nicht ganz eindeutig und es bestehen verschiedene Ansichten zur Rechtslage.

Die Sanktionen U25 bleiben dir aber erhalten und entziehen dir damit die wirtschaftliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.

Übrigens: üblicherweise stellen Eltern den ALG II - Antrag, nicht die (volljährigen) Kinder. Bitte kläre an ort und Stelle ab, ob dein Antrag auf ALG II akzeptiert würde.



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  #6  
Alt 11.02.2009, 05:52
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tyron01 sagt es dir schon richtig- Antarg sofort stellen!!! Wenn du wissen willst warum: dir steht auch dort erst Geld ab Tag der Antragstellung zu!!! Rückwirkend zahlt dir hier niemand was.

Und dann hast du nicht nur die dreimonatige Sperre, weil du selber gekündigt hast. Es kann sogar passieren, dass du noch länger kein ALG I bekommst, weil du dich zu spät bei der Arbeitsagentur gemeldet hast. Dies wird ja neuerdings auch bestraft.
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