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#1
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| Hallo, wie ich sehe, kennen sich einige hier gut aus. Da ich nur sehr wenig durch den ganzen kram durchblicke, erhoffe ich mir hier Eure Hilfe. Ich habe aus privaten Gründen kurzfristig zum Ende des letzten Jahres gekündigt. Bin dann Von Frankfurt wieder nach ******* gezogen. Wohne hier übergangsweise bei meiner Mutter. So, habe mich erst am 5.1. Arbeitssuchend gemeldet (leider wußte ich einfach nicht, dass man das sofort macht!). Da mein letzter Arbeitgeber fast 3 Wochen brauchte um die Unterlagen vom Amt aus zufüllen und beim Amt hab ich nun erst den nächsten Termin im März bekommen, wo dann erst ausgerechnet wird, wieviel mir an ALGI zu steht. So, nun aber noch ein paar Fakten und Fragen: Ich bin u25, habe die letzten 5,5 Jahre in Frankfurt gelebt und es ist nicht zumutbar, dass ich wieder voll und ganz bei meiner Mutter einziehe. mal ganz davon abgesehen, dass der Platz auch nicht da ist! So, wie gehe ich jetzt weiter vor? es wird klar sein, dass ich mit ALGI nicht auskommen werde um mir auch noch ne Wohnung zu finanzieren! was steht mir zu?was kann ich alles beantragen? Vielen Dank im Vorraus! |
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#2
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| Hey, Zuerst Antrag auf Alg2 stellen,am besten noch heute,deine situation dort schildern das Du dir eine Wohnung suchen willst. Da Du unter 25 bist werden wird Die Arge erstmal versuchen dich bei deiner Mutter zu halten. Aber da du schon seit 5 jahren,also vor dem 1.4.2006 eine eigene Wohnung hattest,hast du auch das Recht auf eine eigene Wohnung... Alg2 U25 Alg2 Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung. Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Jobcenter) einem Umzug zustimmen. Quelle:alg2-hartz4.de Da du schon eine eigene Wohnung hattest kommt die Beantragung einer Erstausstattung für dich nicht in Betracht.... Sollte deine Mutter über gutes Einkommen verfügen,kann es sein das sie für dich aufkommen muss,da du noch unter25 jahre bist..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| hi, danke erstmal für Deine Antwort. kann ich denn den Antrag auch stellen, wenn mein Antrag auf ALGI noch nicht bearbeitet ist? Oder soll ich jetzt warten bis ich Anfang März einen Termin beim Amt habe?! |
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#4
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| Sofort stellen,und lass dich bloß nicht Abwimmeln,die müssen den Antrag annehmen,wenn sie sich querstellen berufe dich auf den §16 SGBI Mit jedem Tag an dem du den Antrag nicht stellst,verlierst Du Geld..
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#5
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| Zitat:
Bitte setze dich mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Verbindung und lasse dich beraten. Das Thema U25 ist nicht ganz eindeutig und es bestehen verschiedene Ansichten zur Rechtslage. Die Sanktionen U25 bleiben dir aber erhalten und entziehen dir damit die wirtschaftliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Übrigens: üblicherweise stellen Eltern den ALG II - Antrag, nicht die (volljährigen) Kinder. Bitte kläre an ort und Stelle ab, ob dein Antrag auf ALG II akzeptiert würde. [/COLOR]
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| tyron01 sagt es dir schon richtig- Antarg sofort stellen!!! Wenn du wissen willst warum: dir steht auch dort erst Geld ab Tag der Antragstellung zu!!! Rückwirkend zahlt dir hier niemand was. Und dann hast du nicht nur die dreimonatige Sperre, weil du selber gekündigt hast. Es kann sogar passieren, dass du noch länger kein ALG I bekommst, weil du dich zu spät bei der Arbeitsagentur gemeldet hast. Dies wird ja neuerdings auch bestraft.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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