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#1
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| Hallo, ich hab folgendes Problem. Mein Vater hat 20 Jahre in einer Firma gearbeitet, diese hatte Insolvenz angemeldet und der Chef hat sie nochmal neu afgemacht vor 3 Jahren. Nun scheint die Firma wieder bankrott, er sagte, er mache zu, am Dienstag sei alles dicht. Mir scheint das alle über den Kopf zu wachsen und ich sehe mich überfordert mit der Situation. (um welche ich mic eigentlich nicht kümmern sollte) Wenn er nun arbeitsos würde- würde er doch erstmal mind. 12 Monate ALG 1 bekommen, oder? Und bin ich falsch informiert, wenn ich denke, dass die ARGE keine verhungern lässt? wir haben natürlich hohe Fixkosten als 5-köpfige Familie und es sind Sorgen, dass die Fixkosten einfach zu hoch für ALG 1 sind (nehme an, es wären rund 70% des normalen Einkommens?) Erschwerend kommt hinzu, dass mein Vater zu "stolz" ist, sich überhaupt arbeitslos zu melden und allein bem Wort HartzIV geht er an die Decke! Sind existenzielle "Ängste" wirklich begründet oder sollten zumindest die ersten 12 Monate gut abedeckt sein? Mit hartzIV kenn ich mich durch mein Studium leider besser aus und wüsste, dass in unserer konkrete Situation eher schlecht stünde. Allerdings wäre das ja erst in 12 Monaten frühstens, womit meine Schwester und ich eh "aus dem Haus" wären oder zumindest eigenes Einkommen beziehn könnten! ( sie hat die lehre fertig, ich das studium) Ich bin sowieso ausgezogen, meine schwester könnte dies dann ja auch tun...!?... Die ganze Sache schlägt einem auf den Magen. Natürlich kommtdie Angst daher, dass er Allein-Verdiener ist!! Danke für antworten im Voraus! |
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#2
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| was ja übrigens eine Versicherungsleistung ist und nicht wie manche meinen eine Art Almosen welches man ungern denjenigen gewährt welche dem Staat mitunter gerne auf der Tasche liegen entnimm bitte diesem Link: Dauer Arbeitslosengeld Bezugsdauer des ALG I Dein Vater ist unter 50 - also Bezugsdauer 12 Monate. Höhe ALG 1 hier sehen: http://www.forium.de/redaktion/wie-w...eld-berechnet/ Da du studierst kann es sein, dass dein BaFöG sich erhöht, falls du welches erhältst - denn es werden Verdienste der Eltern zu dessen Berechnung hergenommen - also mal prüfen. Bei weniger Einkommen kann auch eine Wohngeld - sie wird ab Datum der Antragsstellung gegebenenfalls gewährt - auch das prüfen und sofort Antrag stellen !! Keine Leistungen verschenken !!! So wie deinem Vater ergeht es leider zigtausend anderen auch. Der Stolz deines Vaters ist verständlich jedoch unangebracht falls es wirklich einmal zum Bezug einer ALG 2 ( Hartz IV) Leistung kommen sollte. Unsere Herren Politiker sind für ihre Untaten nicht so zimperlich und nehmen jeden Euro der ihnen zusteht gerne mit. Sei es nun in Form von Sitzungsgeldern auf denen sie niemals anwesend waren, oder die kostenlose Inanspruchnahme von Dienstwägen für Privatfahrten. Der Steuerzahler hat ne dicke Brieftasche und zahlt alles. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (15.04.2010 um 21:13 Uhr) |
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#3
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| Zitat:
Selbstverständlich lassen die einen verhungern, und nicht nur das, sondern auch noch erfrieren, und das alles kaltlächelnd. Die Arge ist nämlich kein Amt, das verpflichtet wäre zu helfen. Die Arge verwaltet nur und reagiert nur auf Anträge (wenn überhaupt). Zitat:
Mit dem ALG I - Leistungsbezug ist die Krankenversicherung verbunden, meldet er sich nicht arbeitslos und verzichtet gar auf Leistungen, muss er die Krankenversicherungsbeiträge selber zahlen. Mit 49 ist er auf dem Arbeitsmarkt so gut wie erledigt, er muss eine längere Arbeitslosenzeit auf jeden Fall einkalkulieren, also wird auch ALG II - ob er das will oder nicht - in greifbare Nähe rücken. Er soll sich zum Thema Schonvermögen einlesen und sich klug machen. Bitte auch entweder Wohngeld oder ALG II aufstockend beantragen. Folgende Kombinationen sind möglich: ALG I + Wohngeld ALG I + ALG II aufstockend Warnung! Wer zu spät Leistungen beantragt, wird vom Leben bestraft und trägt die Folgen seiner Dummheit. http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/ Überprüft sofort die familiäre Kostenstruktur und kündigt alle überflüsigen Verträge, sei es Zeitung, Telefon/Internet, Versicherung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Danke für die Antworten. Auch wenn sie nicht aufbauend waren. natürlich definiert er sich über seine Arbeit und das istdas Problem. Man würde ihm ja alles nehemn, wenn er keine Arbeit mehr hat. Er lässt nicht an sich rankommen und blockt das alles ab von wegen: es gibt sicher noc ne lösung, wenn icht macht er und ein Kollege eine Firma auf und so in Humbug! Die haben keine Ahnung von Wirtschaft, Arbeitsbeschffung, Verwaltung usw. Mein Bafög wird nicht höher :D Geht näml nicht! Er würde wahrscheinlich auch andere Arbeit bekomen, wofür er den Führerschein machen müsste, aber er verweigert das (ich nehme an, dass das Prüfungsangst oder Angst vorm Versagen ist....) Die Sachlage ist ja nicht schier aussichtslos, aber er macht sie dazu! Einerseits bin ich froh, dass ich ausgezoge bin, andererseits belastet es mich natürlich auch. Vorallem weil die Sorgen meine Mutter schier auffressen und mein Vater an alles so positiv rangeht. Sie besprechen heute nochmal die Lage... Aber ich kann mir nicht vorstelln, dass er so naiv ist und sich nen Bären aufbinden lässt... wenn er wüsste, dass er wirkl. keine Chance mehr hat! Zur ARGE sag ich sowieso nichts mehr! ich sage ja, durch mein Studium hab ich viel über diesen (asozialen) Verein mitbekommen . Und von eine Bekannten, der schon früher aus der Firma wegen Auftragsmangel entlasse wurde. Es sind einfach total freche und inkompetente Idioten, die da nichts zu suchen haben. Gerade Leute in so einer prekären Lage bräuchten - meiner Meinung nach- einen halbwegs empathischen und erklärenden Menschen, der ihnen helfen WILL! und nicht so ein abgebrühten Verwaltungsdeppen, dem der Mensch egal ist, hauptsache der kommt wieder an Arbeit...und kostet wenig es ist zum ****** -_- Ich hoffe, dass sich bis heute abend noch was ergibt... woran ich nicht mehr so genau glaube :/ |
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#6
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| was mir grade eingefallen ist: bekommt nur beim vater alg 1 oder bekommt meine Mutter / schwester dann dazu noch alg 2/hartz? das alg 1 wäre ja so gering, dass gerade so die Fixkosten damit gedeckt werden könnten!!! p.s. wir haben nen eigenes kleines haus, wie sieht es da mit wohngeld aus? das ist fast abbezahlt, also denke ich nicht, dass sie selbst mit hartz da raus müssten. die Wohnfläche stünde denen glaub eh so zu. |
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#7
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| Also: ALG I erhält nur der, der auch Anwartschaft erworben hat, weil ALG I eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist, die aus den Beiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gespeist wird. Demzufolge erhält nur dein Vater ALG I. Da das ALG I nicht ausreichen wird, muss dein Vater bei der Arge/Jobcenter ALG II aufstockend beantragen, damit auch die anderen Familienmitglieder versorgt sind. Das heisst: er kann also nicht davon ausgehen, dass er zunächst ALG I bezieht und er hat sich damit eine Galgenfrist bis zum ALG II verschafft. Nein, das ALG II steht sofort an. Das Haus ist, sofern selbstbewohnt und angemessen, Schonvermögen. Durch den Besitz wird der ALG II - Antrag kompliziert, man wird von Pontius bis Pilatus geschickt und mit Informationen vollgeschwallt, die keiner versteht. Es wäre also ratsam, an Ort und Stelle nach einer Arbeitsloseninitiative/Beratungsstelle Ausschau zu halten und sich dort betreuen zu lassen. Adressen — Tacheles Adressdatenbank Das Wohngeld für Hausbesitzer heisst Lastenzuschuss. Das kann man auch beantragen, ob es allerdings ausreicht, kann ich nicht sagen. Ich denke auch, dass es bei ALG II entfällt, da bei ALG II die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt sind. Achtung: Hausbesitzer erhalten von ihrer Kommune einen Kommunalgebührenbescheid, in dem diverse Kosten und Gebühren niedergelegt sind. Wenn diese Gebühren nicht bezahlt werden, steht die Kommune gleich mit dem Gerichtsvollzieher vor der Türe. Die machen da richtig Dampf. Es ist also wichtig, abzuklären, was die Arge trägt. Versicherungen für das Haus: auch hier gilt: äusserste Vorsicht! Solange alles funzt, machen sich die Versicherungen nicht bemerkbar. Gehen aber Zahlungen in Rückstand, spielen die verrückt, da werden dann Jahresbeiträge fällig gestellt und per Rechtsanwalt mit entsprechender Honorargeltendmachung und Gerichtsvollzieher eingetrieben. Bitte also die Versicherungsverträge überprüfen und kündigen! Und bitte - wenn, dann überhaupt nur noch JAHRESVERTRÄGE unterschreiben, denn keiner weiss, was in zwei oder drei Jahren ist. Hat man einen mehrjährigen Vertrag, drücken einem die Versicherungen gnadenlos die Gurgel zu. Hat man solche Leute kennengelernt, meint man zu der Erkenntnis zu kommen, dass uns Adolf ein ganz lieber netter Mensch gewesen wäre. Tilgungsraten für das Haus übernimmt die Arge nicht, mit der Bank müsste dann über die Tilgung neu verhandelt werden. Eigentlich könnt ihr cool bleiben, die Welt wird zumindest nicht sofort untergehen. Aber ihr müsst euch kümmern und Anträge stellen, sonst steckt die Karre bis zu den Achsen im Dreck.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
beccaria (16.04.2010) | ||
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#8
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| Danke für deinen Beitrag. bei ALG 2 käme nicht nur das Haus (is im Übrigen nur 90 qm) in den Weg, wir haben ein relativ neues Auto, mein Vater hat Gärten aufgekauft und wir haben noch für jeden eine Lebensversicherung :( ich finde es wirkl. sehr unverschämt, dass jemand, der sein ganzes Leben für diesen Staat buckelt und einzahlt der Gea*** ist, wenn er selbst mal in eine Notlage kommt!! |
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#9
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| Zitat:
Da eure Lebensversicherungen ständig Beiträge fordern, ist es ratsam jetzt nichts zu versäumen um nicht später erkennen zu müssen - da hab ich einen Fehler gemacht und Geld verschenkt. Darauf ist unser ganzes System nämlich aufgebaut: Nimm vom Lebenden - denn von den Toten kannst du nicht mehr viel nehmen. Trotz der ganzen Schieflage ist das Allerwichtigste jetzt kühlen Kopf zu bewahren. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (16.04.2010 um 20:10 Uhr) |
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#10
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| Jetzt auf einmal heißt es, sie können doch in die Insolvenz und machen nochmal neu auf ich frag mich, wer das nochmal auf seine Kappe nimmt.... Und ich denke, dass das alles nur eine Verschiebung ist.... Muss heut mittag mal mit meinen Eltern darüber reden... das ist echt sehr stressig alles, obwohl ich nimmer mit dabei wohn |
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