Hilfe bei Arbeitslosengeld - Work & Travel im Ausland
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Hilfe bei Arbeitslosengeld - Work & Travel im Ausland

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  #1  
Alt 12.01.2009, 20:40
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Hallo,
ich habe folgendes Problem auch in einem anderen Forum gestellt, und hoffe hier auf eure Meinung. Da ich diese Woche den Termin beim Arbeitsamt habe, ist es mir sehr eilig....

Ich habe das Forum bis zu den Beiträgen 2008 zurück durchsucht, aber nichts Genaues zu meinem Fall gefunden.

Ich habe eine verzwickte Frage zum Arbeitslosengeld. Hier meine Geschichte:

Ich hatte aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen meinen Job selbst zum 01.10.2008 gekündigt. = Sperre von 3 Monaten besteht

Ich habe bei meinem Arbeitgeber 8 Jahre gearbeitet. = Anspruch auf ALG besteht erst mal.

Da ich schon zum Zeitpunkt meiner Kündigung wusste, dass ich für 8 Wochen nach Kanada gehe, um an einem Englisch-Sprachkurs teilzunehmen, habe ich mich NICHT arbeitssuchend gemeldet.
Erst nach meiner Rückkehr aus Kanada, am 16.12.2008, war ich (unverzüglich) beim Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet.

Nun meine erste Frage: Ist die Sperre von 3 Monaten schon abgelaufen? Also kann ich ab dem 01.01.09 mit ALG rechnen?

Ich weiss jetzt schon, dass ich im April 2009 für ein ganzes Jahr mit dem Work & Travel-Visum nach Kanada gehe. Also lohnt es sich nicht für mich, eine Festanstellung aufzunehmen.

Nun habe ich am 15.01.2009 den ersten Termin beim Arbeitsamt und weiss nicht, ob ich dort schon erwähnen soll, dass ich in ein paar Monaten das Land verlassen werde. Oder sollte ich es verschweigen in der Hoffnung, dass in dieser Zeit keine Vermittlungsvorschläge kommen?

Wer kann mir hierzu Tipps geben?

Danke erst mal für Eure Aufmerksamkeit.
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  #2  
Alt 12.01.2009, 21:02
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Was heisst: aus gesundheitlichen Gründen?

Dein Alter?
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  #3  
Alt 12.01.2009, 21:12
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Was heisst: aus gesundheitlichen Gründen?

Dein Alter?
Na ja, das was jedem einen Kündigungsgrund gibt: Depression und Medikamente gegen Magengeschwüre, aufgrund Beruf. Der Grund ist aber nicht wichtig genug, um eine Sperre zu umgehen. Damit habe ich mich schon abgefunden.

Ich bin 30.
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  #4  
Alt 12.01.2009, 21:12
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Ich würde erwarten, dass du ab Datum Antragstellung eine Leistungssperre erleidest, drei Monate lang keine Leistungen. Du wärest aber immerhin krankenversichert.

Wenn du ALG I beziehst, musst du dich auf Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit nachweislich bewerben und eigene Bewerbungsbemühungen unternehmen. Dies gilt auch während der Sperrzeit.

Solltest du zumutbare Arbeit ablehnen, erntest du erneut eine Sperrfrist.

Hier droht also eine Unvereinbarkeit mit deinen zukünftigen Plänen.

Ich würde so vorgehen: Arbeitslosengeld ALG I beantragen, Sperre kassieren, mich dann wieder abmelden vom Leistungsbezug. Da der Anspruch auf ALG I aktiviert wurde, müsste der Restanspruch von 12 Monaten minus drei Monate Sperre = 9 Monate Restanspruch vier Jahre lang erhalten bleiben.

Du müstest dich aber in der Zeit ohne Leistungsbezug selber finanzieren, insbesondere an die Krankenversicherung denken (auch hinsichtlich des Auslandsaufenthaltes).
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  #5  
Alt 12.01.2009, 21:16
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Wenn du dich nicht selber finanzieren kannst, müsstest du ALG I in Anspruch nehmen und während der Sperrfrist ersatzweise bei vorliegender Bedürftigkeit nach SGB II das steuerfinanzierte ALG II beantragen. Aber auch hier würde die Leistungssperre aus ALG I wirken, und zwar in der Form der ersten ALG II - Sanktionsstufe: 30% (Personen über 25) Abzug vom Regelsatz von 351€, Miete bleibt unangetastet.
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  #6  
Alt 13.01.2009, 10:27
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Vielen Dank erstmal für die turboschnelle Antwort.
Puh, das sind harte Fakten. Also 6 Monate ohne Geld. Meine Ersparnisse sind schon längst aufgebraucht.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Ich würde erwarten, dass du ab Datum Antragstellung eine Leistungssperre erleidest, drei Monate lang keine Leistungen. Du wärest aber immerhin krankenversichert.
Wie sicher bist du mit dieser Aussage? Ich dachte während der Sperrzeit ist man nicht krankenversichert.

Zitat:
Wenn du ALG I beziehst, musst du dich auf Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit nachweislich bewerben und eigene Bewerbungsbemühungen unternehmen. Dies gilt auch während der Sperrzeit.

Solltest du zumutbare Arbeit ablehnen, erntest du erneut eine Sperrfrist.
Alles klar. Hab' mich schon darauf eingestellt.

Zitat:
Du müstest dich aber in der Zeit ohne Leistungsbezug selber finanzieren, insbesondere an die Krankenversicherung denken (auch hinsichtlich des Auslandsaufenthaltes).
Auch schon geklärt. Aber soll ich dem Arbeitsamt nun sagen, was ich in ein paar Monaten vorhabe?

Welche Erfahrungen habt ihr mit den Vermittlungsvorschlägen? Wieviel könnte ich in den drei Monaten erwarten? Eher 1-5 oder 10-20?

Ach übrigens: Ich bin Versicherungskauffrau und im Internet habe ich mich schon nach Jobangeboten umgesehen. Leider nichts für mich dabei.
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  #7  
Alt 24.02.2009, 15:23
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
... mich dann wieder abmelden vom Leistungsbezug.
Muss ich bei der Abmeldung einen Grund angeben?


Ich kann mich vor Vermittlungsvorschlägen kaum retten. Es kommen aber alle für Zeitarbeitsfirmen und ohne Rechtsfolgebelehrung. Also habe ich noch keine angenommen. (Auch deswegen nicht, weil der Lohn weit unter dem des Arbeitslosengeldes liegt.) - Ich plädiere auf Unzumutbarkeit.

Also werde ich mich mal auf einen gewaltigen Anschiss der AA gefasst machen, warum bis jetzt noch nichts zustande kam.
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  #8  
Alt 24.02.2009, 18:42
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Ich würde nebenbei gerne mal das Stichwort Betrug in den Raum stellen.


Denn nichts anderes wäre es, wenn eine angeblich Arbeitsuchende weder Zeit hat zu arbeiten, noch anwesend wäre um zu arbeiten, weil sie in einem anderen Land ja längst arbeitet (Work & Travel).

Das ist schlichtweg Betrug.

Wenn das rauskommt, dann hat man nicht nur die Schulden durch die anstehende Rückzahlung an der Backe, sondern zudem ne Vorstrafe.

Na wenn sich das mal lohnt...
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  #9  
Alt 24.02.2009, 20:21
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Zitat:
Zitat von Eauvive Beitrag anzeigen
Ich würde nebenbei gerne mal das Stichwort Betrug in den Raum stellen.


Denn nichts anderes wäre es, wenn eine angeblich Arbeitsuchende weder Zeit hat zu arbeiten, noch anwesend wäre um zu arbeiten, weil sie in einem anderen Land ja längst arbeitet (Work & Travel).

Das ist schlichtweg Betrug.
Warum ist es Betrug? Zuerst hatte ich vor, hier zu arbeiten, also habe ich auch selbst Bewerbungen inkl. Initiativbewerbungen geschrieben. Da ich nichts gefunden habe, habe ich mich entschieden das Work & Travel zu machen.

Vom Leistungsbezug werde ich mich auf jeden Fall abmelden. Denn wenn ich ins Ausland gehe, stehe ich dem deutschen Arbeitsmarkt logischerweise nicht mehr zur Verfügung. Also will ich auch kein Arbeitslosengeld mehr.
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  #10  
Alt 24.02.2009, 20:35
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Zitat:
Muss ich bei der Abmeldung einen Grund angeben?
Theoretisch: nein

Es ist aber so, dass eine Abmeldung plausibel begründet werden sollte, alleine schon deswegen, weil die Agentur für Arbeit nachforschen wird, ob unrechtmässig Leistungen geflossen sind.
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