Hilfe!!!!!Bin Arbeitslos und arbeite selbständig und habe viele offene Fragen........
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Hilfe!!!!!Bin Arbeitslos und arbeite selbständig und habe viele offene Fragen........

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  #1  
Alt 17.10.2008, 18:17
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Standard Hilfe!!!!!Bin Arbeitslos und arbeite selbständig und habe viele offene Fragen........


Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe nämlich 1000 Fragen und weiß nicht wo ich die ganzen Antworten dafür finden soll.
Also erstmal zu mir, ich bin 31 jahre alt und seit 3 Monaten arbeitslos und bekomme anteilig Arbeitslosengeld 2.
Durch Jobsuche im Internet bin ich auf Promotionjobs aufmerksam geworden und habe auch schon 3 mal gearbeitet. Habe mir auch einen Gewerbeschein ausstellen lassen weil man das für die Jobs braucht.
Das läuft ganz gut und ich würde mich gerne selbständig machen damit.
Ich habe mir schon den Antrag für das Einstiegsgeld beim AAmt geholt. Nächste Woche habe ich dort einen Termin. Ich habe mich schon reichlich informiert wegen selbst sozialversichern, Businessplan bei der IHK prüfen lassen usw.
Schlauerweise habe ich mich jetzt mal über den Dazuverdienst informiert und uuuuuuuppps, ich darf ja nur 165 € verdienen und der Rest wird angerechnet!!!!!!Also heißt das alles was darüber geht wird mir abgezogen un dihc habe umsonst gearbeitet??????????????
Jetzt meine 1. Frage, ist das auch so wenn ich z.B. im Okt.gearbeitet habe und erst im Nov. das Geld bekomme? Oder zählt das dann für den nächsten Monat?
2. Frage, muß ich meine Einnahmen versteuern?Muß ich auf den Rechnungen die ich schreibe die Umsatzsteuer dann mitberechnen?
3. Fragekann ich, da ich ja den Antrag über Einstiegsgeld schon gestellt habe und wenn alles klappt und ich dann selbständig bin, die angerechneten Einkünfte rückwirkend zurückbekommen, oder werden die dann überhaupt angerechnet? (Komplizierte Frage, ich hoffe ihr versteht was ich meine)
Oh man, ist das alles kompliziert!!!
Ich hoffe wirklich das mir jemand helfen kann meine Fragen zu beantworten.

Viele Grüße
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  #2  
Alt 17.10.2008, 18:44
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Zitat:
und seit 3 Monaten arbeitslos und bekomme anteilig Arbeitslosengeld 2.
Das heisst, du beziehst sowohl [ALG I] als auch [aufstockend ALG II]:

damit unterliegst du wegen des ALG II - Bezuges dem SGB II, das dich nach § 2 SGB II verpflichtet, deine Bedürftigkeit mit allen möglichen Mitteln zu mindern, dazu gehört auch eine freiberufliche oder selbständige Tätigket.

Du musst allerdings deinen Zuverdienst SOFORT und NACHWEISBAR der ARGE/Jobcenter melden, die den Zuverdienst dann nach § 30 SGB II und dem Zuflussprinzip bei deiner Unterstützung anrechnet. Dir verbleibt ein Freibetrag, der höher ist als der [Freibetrag nach § 141 SGB III aus ALG I].

Wenn du den Zuverdienst noch nicht gemeldet hast, dann hole dies sofort nach, und zwar im Blitztempo, beovor die ARGE/Jobcenter auf Grund von Datenabgleichen selber darauf stösst. Es kann sein, dass du durch die nachträgliche Meldung deinen Freibetrag verlierst, vielleicht kriegst du sogar ein Bussgeld verpasst: warte aber nicht ab, bis du auf dem Radarschirm der Sozialbetrugsfahnder auftauchst und der Zoll bei dir aufkreuzt.
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  #3  
Alt 17.10.2008, 18:55
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Schlauerweise habe ich mich jetzt mal über den Dazuverdienst informiert und uuuuuuuppps, ich darf ja nur 165 € verdienen

Nein, die 165€ stammen aus dem SGB III und beziehen sich auf Bezieher des Arbeitslosengeldes 1 (ALG I).

Du beziehst aber ALG II, wenn auch nur aufstockend, und unterliegst daher dem SGB II.

Zuverdienst wird im SGB III und SGB II unterschiedlich behandelt.


und der Rest wird angerechnet!!!!!!Also heißt das alles was darüber geht wird mir abgezogen un dihc habe umsonst gearbeitet??????????????

nein, nicht so ganz.

Jetzt meine 1. Frage, ist das auch so wenn ich z.B. im Okt.gearbeitet habe und erst im Nov. das Geld bekomme? Oder zählt das dann für den nächsten Monat?

Bei ALG II greift das Zuflussprinzip. das, was dir im Monat A zufliesst, wird dir auch für den Monat A angerechnet. Das bedeutet, es kann in den darauffolgenden Monat(en) zu wilden Hin- und Herrechnereien /Rückrechnungen und Rückforderungen kommen.

2. Frage, muß ich meine Einnahmen versteuern?
Jaaaaaaaa!

Muß ich auf den Rechnungen die ich schreibe die Umsatzsteuer dann mitberechnen?

Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, darfst du keine Mwst. in Rechnung stellen. Bitte lasse dich dazu unbedingt von deinem Steuerberater belehren!


3. Fragekann ich, da ich ja den Antrag über Einstiegsgeld schon gestellt habe und wenn alles klappt und ich dann selbständig bin, die angerechneten Einkünfte rückwirkend zurückbekommen, oder werden die dann überhaupt angerechnet? (Komplizierte Frage, ich hoffe ihr versteht was ich meine)

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  #4  
Alt 17.10.2008, 18:59
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Anrechnung von Einkommen bei ALG I (SGB III):

§ 141 SGB III





Anrechnung von Einkommen bei ALG II (SGB II):

SGB 2 - Einzelnorm
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  #5  
Alt 17.10.2008, 19:00
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Hey das ging ja schnell!!
Beim AAamt habe ich schon bescheid gesagt und einen Schrieb über selbständige Tätigkeiten bekommen.
Bei der ARGE habe ich auch bescheid gesagt die haben mir einen Termin mit meinem Bearbeiter gegeben. Den habe ich aber schon vorher informiert und ihn gefragt wie sich das verhält mit dem Hinzuverdienst und er meinte das wäre eine komplizierte Geschichte weil man das immer im voraus angeben müßte was man voraussichtlich verdienen wird.......
Egal ob kompliziert oder nicht, so habe ich wenigstens die Möglichkeit schon mal zwischendurch zu arbeiten und fühle mich nicht so nutzlos. Da muß ich jetzt durch....
Aber wie können die das durch Datenabgleich sehen? habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber im August auch noch geld bekommen allerdings nur 80 € und die habe ich mir in bar abgeholt weil die die mir eigentlich nicht zahlen wollten(wollten sie mir wegen minusstunden abziehen).Aber ich hatte absolut keine Kohle mehr und habs noch nicht angegeben weil jeder Abzug mehr als zuviel ist. Ich komme sowieso schon mit dem Geld vorne und hinten nicht klar.Wenn ich meine ganzen Fixkosten abziehe bleibt fast nix mehr übrig!! Die habe ich bis jetzt noch nicht angegeben, meinst du das sollte ich noch tun?
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  #6  
Alt 19.10.2008, 13:29
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Ich denke ich werde meine Abrechnung nächste Woche mit zu meinem Bearbeiter nehmen, sicher ist sicher! hab keine Lust auf Stress mit dem Amt!
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  #7  
Alt 19.10.2008, 14:16
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Du beziehst ALG II, wenn auch nur aufstockend.

Das bedeutet, du erhälst Staatsknete. Das ist IMMER kritisch.

Daher bitte


- immer
- alles
- sofort
- nachweisbar


angeben.

Auch wenn das Geld knapp ist - du weisst ja: die Kleinen henkt man, und die Grossen lässt man laufen. Na ja, hast ja derzeit Anschauungsuntericht ...



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  #8  
Alt 19.10.2008, 14:20
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jaja ich weiß, so ist das Schicksal des kleinen Mannes..................
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  #9  
Alt 23.10.2008, 16:07
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Hallöchen,

so habe heute nachträglich die Verdienstbescheinigung beim Sozialamt nachgereicht, war auch kein Problem.
Ich mußte ja eine Aufstellung meiner selbständigen Tätigkeiten vorlegen für Okt. und Nov. und dabei kam heraus das ich daraufhin keinen Anspruch mehr habe auf anteilges Alg.2 (macht ja auch nichts, hab eh nur 143 € bekommen)und fahre ja mit meinen Einnahmen besser.
Er gab mir netterweise noch den hinweis das ich aber jetzt wieder Wohngeld beantragen kann.(was ja nicht geht wenn man aufstockend Alg.2 bekommt)
Nun muß ich noch Ende des Monats zum Arbeitsamt und denen meine Nebenverdienste angeben und wegen der Förderung Gründungszuschuß.
Jetzt meine Frage nochmal zum Verständniss, darf ich nur 165 € dazuverdienen oder werden dort auch Werbungskosten abgezogen wenn es die Arbeitszeit von wöchentlich 15 Stunden nicht überschreitet?
Ich habe jetzt schon einen job, bei dem ich 3 Wochen durchgehend im Dezember arbeiten kann.
Kann ich diesen jetzt schon zusagen?
Bin gerade dabei meinen Businessplan zu erstellen und habe mich diesbezüglich in letzten Wochen auch schon umfangreich informiert.
Ich muß dann eigentlich nur noch den Businessplan ausdrucken und damit zur IHK gehen. Darüber das das nicht klappen könnte mache ich mir eigentlich keine gedanken weil ich denke das ich mcih gut infomiert habe und gut vorbereitet bin.
Also, erst Businessplan fertigstellen, ...ab zur IHK,.......wenn alles gut läuft geben die ihr okay und dann ab zum Arbeitsamt oder?
Ich hoffe ich hab nichts vergessen.
Und dann müßte das doch relativ schnell gehen wenn ich alles beim Amt abliefere oder?
Über Erfahrungen von euch wäre ich echt dankbar.


liebe grüße
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  #10  
Alt 28.04.2009, 11:16
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Hallo Chilie,

es ist wahrscheinlich jetzt zu spät, aber ich schreibe trotzdem.

Aus Freundeskreis kenne ich jemanden, der ALG I bekommt und auch nebenbei Promotionsjobs im Rahmen von Kleingewerbe macht.
Vom AA wird auch nichts angerechnet und eventuell abgezogen,
da man sich für den jeweiligen Arbeitstag bei der AA abmeldet.

Für diesen Tag erhält man auch kein Arbeitslosengeld und hat keine Krankenversicherung.

Je nachdem wie hoch deine ALG I Pauschale am Tag ist lohnt es sich richtig.

Ob es erforderlich ist, sich für 1-2 Tage die Woche kranken zu versichern, bleibt es jedem selbst überlassen.

Und das Positive noch dabei: die Tage, an denen man sich von AA abmeldet und kein ALG I bekommt, werden hinter dran angehängt, dh. sie gehen nicht verloren, sondern der ALG I Anspruch "verlängert" sich.

Welche Erfahrungs hast Du bis jetzt gemacht?
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