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#1
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| Hallo ich hatte bis vor knapp einer Woche für 1,5 Jahre am Flughafen Frankfurt gearbeitet. Ich hatte einen befristeten Vertrag, der wegen der wirtschaftlichen Situation nicht verlängert wurde. Wie ist das jetzt, was steht mir zu, oder was habe ich für einen zusätzlichen Anspruch? Mittlerweile gab es auch eine Mieterhöhung... Geändert von John27ffm (19.10.2011 um 20:57 Uhr) |
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#2
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| Du müsstest einen Anspruch auf ALG I = Agentur für Arbeit erworben haben. Wenn die Arbeitslosigkeit tatsächlich eingetreten ist, meldest du dich bitte arbeitslos und beantragst gleichzeitig Arbeitslosengeld. Zuständig ist die Agentur für Arbeit deines Hauptwohnsitzes. Kristallisiert sich heraus, dass das ALG I deinen "Bedarf " nicht deckt, kannst du zusätzlich zu deinem ALG I aufstockend ALG II = Jobcenter beantragen. Das ALG I ist aber nur für Bedürftige, es wird also auch Vermögen berücksichtigt. Für Personen unter 25 kann die Bewilligung erschwert sein. Alternativ zu ALG II kann Wohngeld = Wohnungsamt beantragt werden. Bitte studiere die Seiten der Agentur für Arbeit Startseite - www.arbeitsagentur.de
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Was wäre einfacher ALG2 oder Wohngeld? Ich habe eine Mieterhöhung bekommen. Ich muß nun für meine 50,77 qm Wohnung 587,00 € (warm) zahlen. |
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#4
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| Das kommt darauf an, ob dein Bedarf gedeckt ist. Liegt eine Unterdeckung vor, wird Wohngeld nicht bewilligt und auf ALG II verwiesen. Es kommt also darauf an, wie hoch dein ALG I ist. Du kannst über einen ALG II -Rechner im Internet grob überschlagen, welchen ALG II -Anspruch du hättest. Du kannst beide Anträge stellen, sowohl für Wohngeld als auch für ALG II, nur ist es so, dass ein Antrag dann verworfen wird. Bitte erkundige dich, inwieweit deine Wohnung angemessen ist. Darüber informiert dich dein Jobcenter. Es werden vom Jobcenter für max. 6 Monate auch unangemessene - also zu teure - Kosten der Unterkunft gewährt gemäss § 22 SGB II, damit ist dann eine Aufforderung zur Senkung der Kosten verbunden, d.h. Umzug, oder Untervermietung oder Selbstzahlung des überschiessenden Betrages aus dem Schonvermögen oder Regelsatz.
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#5
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| Mittlerweile für ALG2 zu hoch...ALG1 würde ich knapp über 900 € bekommen. |
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#6
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| Bitte beantrage beide Leistungen, Wohngeld und ALG II. ALG II ist vielleicht nicht so prickelnd, weil du damit dem SGB II unterliegst. Guckstdu: § 2 SGB II § 10 SGB II § 12 a SGB II
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#7
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| Was mache ich aber wehen meiner Wohnung?Ich denke mal ist für alg2 zu teuer. |
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#8
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| Die Wohnung wird 6 Monate lang auch als unangemessen bezahlt. Danach musst du - umziehen - untervermieten - Differenz zu den angemessenen Kosten aus dem Regelsatz selber zahlen. Bei ALG II übernimmt das Jobcenter nach einer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft auf Antrag die Kosten für einen Umzug, allerdings auf niedrigstem Niveau.
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#9
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| Zum Glück bekomme ich ja erst noch ALG1. Noch eine Frage ich habe einen Haufen Vorstellungsgespräche gehabt. Aber die beiden von denen ich mir am meisten verspreche habe ich erst nächste Woche. Kann ich den vorherigen Firmen und dem Arbeitsamt sagen ich bräuchte noch Zeit? |
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#10
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| Zitat:
Solltest du bereits Leistungen ALG I beziehen, also eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und einen Bewilligungsbescheid vorliegen haben, bist du in deinen Entscheidungen eingeschränkt, weil du kein zumutbares (§ 121 SGB III) Beschäftigungsverhältnis vereiteln darfst.
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