Hilfe!!! Job 100 km von mir entfernt
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Hilfe!!! Job 100 km von mir entfernt

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  #1  
Alt 07.03.2010, 20:44
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Janina90 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hilfe!!! Job 100 km von mir entfernt


Hallo Leute,

ich hab mal eine ganz wichtige frage...

Ich beziehe ALG 1 zur zeit und hab aber nen minijob gefunden auf 165 euro basis. Mein problem ist, das dieser job 100 km von mir entfernt ist. :(

Ich wollte fragen, ob ihr zufällig wisst, ob ich da eine wohnung nehmen kann?

Herzlichen Dank für eure Antworten!!


GLG Janina

Geändert von admin (07.03.2010 um 21:00 Uhr)
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  #2  
Alt 07.03.2010, 20:55
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Nein,ein Umzug wird erst von der Agentur gefördert bei Aufnahme einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit,nicht aber bei einem Minijob.
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  #3  
Alt 07.03.2010, 20:59
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ach so... hmm... also wird mir der umzug nicht bezahlt und ich müsste die miete selber tragen?
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  #4  
Alt 07.03.2010, 21:47
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Ja,Richtig.

Die Miete musst Du,wie bisher auch,vom ALG1 und Wohngeld Bezahlen.
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Geändert von tyron01 (07.03.2010 um 21:50 Uhr)
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  #5  
Alt 08.03.2010, 07:05
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Standard Hallo Janina!l

Was denn, sind wir schon so weit, dass jemand für einen geringfügigen Job 100 km entfernt sich Gedanken macht, dort hin umzuziehen?

Wie tief müssen Menschen sinken, wenn sie hier in der Bunten Republik für Pille- Pallelohn (nicht mal eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!) solche Strapazen und Unannehmlichkeiten auf sich nehmen?

Auch wenn Tyron dir die Frage korrekt beantwortet hat, bleibt bei deinem Vorhaben für mich persönlich immer noch ein fader Beigeschmack.

Vielleicht tröstend:
Die Ba "verbietet" ja vollmundig in der Öffentlichkeit Löhne "unter 3 EURO".

Nicht böse sein, Janina, ich kann dich schon gut verstehen! Man muss aber zugeben, dass das ein Ausdruck von sichtlicher Not ist. Dabei bleibe ich!

Ein böser"

soisrecht2
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  #6  
Alt 08.03.2010, 13:26
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Tja, junge Menschen streben danach, einen Einstieg in den Beruf zu finden, und ein 165€-Job könnte ein Schlüssel sein, der Türen öffnet. Machen wir uns nichts vor: Jobs sind zur Bückware geworden, und das, was noch in der Zeitung steht, ist der übriggebliebene Schrott, der auch noch über den Vermittlungsgutschein verhökert wird.

Der Gesetzgeber ist gefordert, den ZAF eine neue Rolle zuzuordnen und Stellen grundsätzlich ausschreibepflichtig zu machen, und sei es über eine kostenlose kommunale Internetpräsenz.
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  #7  
Alt 08.03.2010, 14:57
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Zitat:
... und Stellen grundsätzlich ausschreibepflichtig zu machen, und sei es über eine kostenlose kommunale Internetpräsenz.
Was hätte das für einen Vorteil? Arbeitssuchende würden gezwungen werden, noch mehr von vornherein sinnlose Bewerbungen zu verschicken. Arbeitgeber werden stets selbst entscheiden, wie sie Arbeitsstellen besetzen wollen, und das müssen sie auch.

Zitat:
Der Gesetzgeber ist gefordert, den ZAF eine neue Rolle zuzuordnen
Jaaa. Deutschland ist das letzte Land in Europa, in dem gleicher Lohn und gleiche Bedingungen für Zeitarbeitskräfte noch nicht gelten. Nicht zu fassen!

Entsprechende Regelungen werden jetzt von europäischer Ebene in Deutschland erzwungen! Ausgehend von einem Richtlinien-Beschluss zum Ende des Jahres, ist die Gleichstellung von Zeitarbeitskräften spätestens ab 2012 zu erwarten, nämlich dann, wenn die 2 Jahresfrist der EU-Richtlinie zur Umsetzung und Berichterstattung an die EU-Kommission abgelaufen ist.

Vermutlich wird man die Umsetzung der europäischen Richtlinie in Deutschland bis auf die letzte Sekunde herauszögern, so dass wir wirklich erst 2012 mit einer Änderung rechnen können.

Wenn Zeitarbeiter dasselbe Geld erhalten müssen wie ihre Kollegen im Einsatzbetrieb, dann wird es sich nicht mehr lohnen, ganze Teile der Belegschaft durch Zeitarbeiter zu ersetzen.

Mehr Infos hier:

Equal Pay / Equal Treatment in der Zeitarbeit / ANÜ
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
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  #8  
Alt 08.03.2010, 15:37
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Zitat:
Was hätte das für einen Vorteil? Arbeitssuchende würden gezwungen werden, noch mehr von vornherein sinnlose Bewerbungen zu verschicken. Arbeitgeber werden stets selbst entscheiden, wie sie Arbeitsstellen besetzen wollen, und das müssen sie auch.
Selbstverständlich sollen Arbeitgeber ihr Personal selber frei aussuchen können.

Aber wenn ich in die Zeitung schaue, sehe ich Arbeitsvermittler, die an Stellen für Lageristen und Brötchenverkäufern noch über den Vermittlungsgutschein verdienen wollen. Diesem Treiben muss ein Ende gesetzt werden.

Es kann nicht sein, dass bei jeder popeligen Stelle ein Vermittlungsgutscheinhansel oder ein ZAFler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht.

Auf Stellen muss man sich frei bewerben können, es kann nicht sein, dass da eine monopolähnliche Vermittlungsclique entsteht.
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