Hilfe nach Mutterschaftsurlaub/Elterngeld
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Hilfe nach Mutterschaftsurlaub/Elterngeld

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  #1  
Alt 18.11.2009, 21:31
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Standard Hilfe nach Mutterschaftsurlaub/Elterngeld


Hi,

wir haben folgendes Problem.

Meine Freundin befindet sich gerade in Mutterschafturlaub seit 01/2009 und bezieht seit daher Elterngeld! (12Monate)

Nun hatte sie vorher eine feste Arbeitsstelle (Vollzeit) und möchte nun Teilzeit arbeiten gehen.

Unser Problem:

Ihr alter Arbeitgeber bietet ihr nur eine Vollzeitstelle an.
Eigentlich möchte Sie dort auch nicht mehr arbeiten, da die Fahrtzeit im keinen Verhältnis steht und sie möchte ja unsere kleine Tochter auch nochmal zu Gesicht bekommen und nicht nur arbeiten.

Also wie kommt man aus dem alten Arbeitsvertrag raus? (Aufhebungsvertrag?)

Das andere Problem ist, dass wir erst einen Krippenplatz ab 07/2010 haben (ist schon angemeldet unsere kleine Tochter)

Ist es möglich nach dem Elterngeld das Arbeitslosengeld zu beziehen.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Vom Elterngeld oder vom Verdienst der Vollzeitstelle vor dem Elterngeld.

Zum mir selbst...ich arbeite selbst im Handel und hab daher auch kaum Möglichkeiten auf die kleine aufzupassen und ohne Krippenplatz geht halt kein Teilzeitjob für meine Freundin.

Vielleicht könnt ihr uns ein wenig weiterhelfen, bevor wir uns beim Arbeitsamt informieren.

Vielen Dank und LG

-MO-
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  #2  
Alt 19.02.2010, 21:00
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Caro2620 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das ist ja klasse, stehe zur Zeit vor dem selben Problem!!!!!!!
Bin aber jetzt schon etwas schlauer.
Also ich war 8 Jahre lang Vollzeit beschäftigt und bin jetzt noch bis Juni 2010 in Elternzeit ( dann auch 12 Monate ).
Für mich ist es auch unmöglich Vollzeit wieder in dem Betrieb anzufangen da der Kita-Platz immernoch nicht sicher ist.
Habe mich aber jetzt auf dem Arbeitsamt schlau gemacht.
Also mir steht nach der Elternzeit af jeden Fall ALG zu.
Es ist so das es in der Elternzeit eine Sonderregelung gibt.........man kann in dem Fall, wenn die Kinderbetreuung nicht sicher ist selbst kündigen ohne gesperrt zu werden.
Man braucht lediglich was schriftliches vom Arbeitgeber...also der muß schriftlich bestätigen das er dich nicht auf Teilzeit einstellen kann.
Habe jetzt auch mit meiner Chefin gesprochen, ihre Steuerberaterin macht so ein Schreiben fertig.
Dann kann ich schriftlich kündigen und kann mich dann 3 Monate vor Ende der Elternzeit auf dem Amt melden.
Ich denke mal bei Dir ist es genauso.
Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiter helfen.
Viel Glück
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