Hochzeit mit ALG I?
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Hochzeit mit ALG I?

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  #1  
Alt 06.04.2011, 18:35
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Standard Hochzeit mit ALG I?


Hallo,

ich hätte mal eine Frage, bei der ich hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann:

Mein Freund hat im letzten August seine Arbeit verloren und bekommt seitdem ALG I. Ich habe ein regelmäßiges Gehalt von ungefähr 1300 Euro. Jetzt würden wir gerne heiraten und da wollte ich mal fragen, ob mir jemand sagen kann, ob von mir dann verlangt wird, mit meinem Gehalt alles (Miete, Strom usw.) zu bezahlen (das ich also sozusagen als der Familienernährer angesehen werde, was mit meinem Gehalt unmöglich ist) oder ob mein Freund dann trotzdem noch Anspruch auf Leistungen hat (falls er keine Arbeit findet).

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen
Vielen Dank
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  #2  
Alt 06.04.2011, 19:41
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kwyjibo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Hochzeit mit ALG I?

nAbend,
wenn ihr heiratet kommt erstmal eine andere Steuerklasse auf dich zu.
Du solltest dann mehr Nettogehalt haben (wenn ich mich nicht irre).
Auch die Leistungen für deinen Freund/Mann werden danach komplett neu berechnet.
Ob dann am Ende insgesamt mehr oder weniger übrig bleibt, hängt sicherlich vom Einzelfall ab.

Wenn ihr euch liebt und sowieso ein Leben lang zusammen bleiben wollt, ist es doch völlig egal ob ihr morgen oder in 5 Jahren heiratet. Ich würde mir das ganz einfach pragmatisch durchrechen und dann früher oder später vor den Altar treten

Gruß
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  #3  
Alt 07.04.2011, 12:19
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Standard AW: Hochzeit mit ALG I?

Zitat:
Zitat von honeycake Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hätte mal eine Frage, bei der ich hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann:

Mein Freund hat im letzten August seine Arbeit verloren und bekommt seitdem ALG I. Ich habe ein regelmäßiges Gehalt von ungefähr 1300 Euro. Jetzt würden wir gerne heiraten und da wollte ich mal fragen, ob mir jemand sagen kann, ob von mir dann verlangt wird, mit meinem Gehalt alles (Miete, Strom usw.) zu bezahlen (das ich also sozusagen als der Familienernährer angesehen werde, was mit meinem Gehalt unmöglich ist) oder ob mein Freund dann trotzdem noch Anspruch auf Leistungen hat (falls er keine Arbeit findet).
Nehmen wir mal an, das ALG I deines Freundes ist verbraucht und er müsste dann ALG II beantragen (Jobcenter = Arge). Nehmen wir weiter an, ihr wohnt/lebt zusammen.

Dann würde das Jobcenter sehr wahrscheinlich so verfahren, dass es euch als Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II einstuft und euch wie Eheleute behandelt. Vereinfacht ausgedrückt heisst das, einer steht für den anderen ein, ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und euer Einkommen - also auch deines - wird dann bei der Sozialleistung ALG II berücksichtigt. Bei 1300€ netto könnte es knapp werden, mögicherweise stehst du dann als Alleinversorger da und dein Lebensgefährte erhält kein ALGII, auch nicht die Krankenversicherung. Hier müsste also genau gerechnet werden, einen ersten Überblick kann man sich mit Hilfe eines ALGII-Rechners aus dem Internet verschaffen.

Eine Einstehungsgemeinschaft sollte man sofort auflösen oder erst garnicht entstehen lassen (getrennte Wohnungen), eine Heirat und/oder Kinder und damit ein gemeinsames Leben in guten wie schlechten Tagen ist meiner unmassgeblichen Meinung nach die einzige akzeptable Entschuldigung für eine solche BG.
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