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#1
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| Hallo, ich habe mich gerade hier angemeldet, weil ich echt verzweifelt bin ! Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.. Und zwar hier mein Geschichte:Ich habe 2009 bei einer Firma angefangen erstmal auf 400 EUro Basis, wurde aber gleich Hochgestuft auf Teilzeit, in meinen Vertrag steht drinne 10 Stunden die Woche, habe auch volle Beiträge der Sozialversicherung bezahlt (habe den Zettel wo ich angemeldet worden bin).. War ein Jahr da beschäftigt und bin dann 2010 in Mutterschutz und Elternzeit gegangen..Da meine Elternezeit jetzt ausgelaufen ist, habe ich mich im Juli Arbeitslos gemeldet und habe ALGI beantragt, habe als ich meinen Termin hatte ein Kopie der Bestätigung (das ich ALGI bekomme) mitbekommen, er sagte das Original bekomme ich nächste Woche zu, das kam aber leider nicht!!!! Habe angerufen und die sagten mir, es seih doch abgelehnt worden, komisch??, naja jedenfalls habe ich Wiederspruch eingelegt und der wurde mir nun mitte der Woche auch wieder abglehnt!?! Wie kann das sein, es geht doch nur darum ob ich Arbeitslosenversicherung bezahlt habe und das habe ich doch.. Irgendwie meinte er noch, es sei ein unterschied ob ich Sozialversicherungspflichtig war oder es "einfach" bezahlt habe.. hääää?? Ich verstehe die Welt nicht mehr... Sollte da nochmal eine Kopie von einen Zettel hinschicken, das ich damals angemeldet worden bin bei der DEÜV (oder wie die auch heisst) (er sagte mir am Telefon, naja schicken sie mir es her, vielleicht überlege ich es mir nochmal????), heute hatte ich da nochmals angerufen, der Nette Herr sagte dann zu mir, er meldet sich wieder!!! Sonst muss ich Klage erheben! Oh man ich habe echt einen Hals, muss das immer so schwer sein!! Ich hoffe das sich jemand hier auskennt und mir vielleicht weiter helfen kann und/oder mir sagen kann was ich am besten tun soll.. ![]() |
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#2
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| Vorab: Ich bin in Sachen Leistungsbezug keine Expertin, aber: Verstehe ich das richtig, dass der Nachweis, dass du damals sozialversicherungspflichtig angemeldet wurdest bis heute nicht im Amt vorliegt? Das würde ich doch mal dort in Kopie einreichen. So ganz kann ich die Situation nicht nachvollziehen.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| huhu Eauvive, doch der liegt vor, alles liegt vor, die Nachweise, Abrechnung etc. deswegen bin ich ja so verzweifelt .. Ich kanns einfach nicht verstehen.. |
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#4
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| Ja ich grade auch nicht.. In dem Ablehnungsschreiben steht ja eine Begründung drin. Was steht denn da?
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#5
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| also, ich hab da nochmals angerufen, er meinte ich habe zwar ein Jahr Sozialversicherung bezahlt, aber das ich nichts rechtens, weil ich nicht Sozialversicherungspflichtig war, damals.. Aber meine Firma hat gesagt das das ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis war, ich verstehe es immer noch, ich habs ja bezahlt und ich habe die vollen Beiträge bezahlt!!!!!!!!! |
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#6
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| Minijob = bis 400 €, nicht sozialversicherungspflichtig. Midijob = ab 400,01 €, sozialversicherungspflichtig. Mit dem Midijob erwirbst du Anwartschaft auf ALG I, aber du musst prüfen, ob du lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, um einen auszahlbaren Anspruch zu haben. Guckst du § 127 SGB III In dem Ablehnungsbescheid müsste ausformuliert sein, warum dein ALG I -Antrag abgelehnt wurde.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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