Honorartätigkeit bei Arbeitslosigkeit
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Honorartätigkeit bei Arbeitslosigkeit

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Alt 27.01.2009, 19:58
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Standard Honorartätigkeit bei Arbeitslosigkeit


Hallo zusammen,

ich bin arbeitslos und beziehe ALG I. Jetzt bietet sich mir die Möglichkeit, auf Honorarbasis als freier Journalist tätig zu werden und gelegentlich den ein oder anderen Artikel zu schreiben.

Ich weiß, dass ich dabei nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten darf, weil ich mich sonst beim Arbeitsamt abmelden müsste. Ich werde dieses Stundenkontigent wohl auch nicht überschreiten.

Meine Fragen:

1.) Wie zeige ich dem Arbeitsamt gegenüber an, dass ich auf Honorarbasis tätig werde? Muss ich da hin, und gibt es dann wieder einen Haufen Papierkram zu erledigen?

2.) Wie soll ich dem Arbeitsamt gegenüber belegen, wie viele Stunden ich pro Woche tätig war? Und wie geht das in meinem Fall überhaupt - ich meine, für so einen Artikel kann man genauso drei Stunden wie drei Tage brauchen?

3.) Ich habe gelesen, dass bei Nebeneinkünften ein Betrag von 165 Euro angerechnet wird. Heißt das, wenn ich für einen Artikel ein Honorar von 200 Euro bekomme (und dies meine einzige Nebeneinkunft war), dass mir gerade mal 35 Euro davon übrig bleiben?!?

Würde mich freuen, falls sich wer mit diesem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann. Danke im Voraus für eure Antworten!

Geändert von Staci (27.01.2009 um 20:02 Uhr)
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