Ich weiss nicht wirklich was ich machen soll!
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Ich weiss nicht wirklich was ich machen soll!

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  #1  
Alt 10.03.2010, 19:51
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alnitrid befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ich weiss nicht wirklich was ich machen soll!


Hallo,
ich bin seit dem 01.03.10 durch fristlose Kündigung arbeitslos geworden.
Mir droht eine Sperre vom Arbeitsamt, mein Exchef droht mir mit einer Strafanzeige,will mir keine Arbeitsbescheinigung ausstellen trotz Frist vom Rechtsanwalt und das alles nur weil mein Chef behauptet ich hätte mein Überstundenheft nicht ordnungsgemäß geführt und Ihn um 1.5 Std betrogen. Arbeit könnte ich sofort bekommen nur leider habe ich keinen Vermittlerschein vom Arbeitsamt.
Sollte ich eine Sperre bekommen würde ich sofort in Hartz 4 rutschen und ich habe keine Ahnung was da alles auf mich zukommt, bzw. was ich machen soll.
Ich bin noch nie arbeitslos gewesen und im Moment bin ich einfach nur noch ... drauf.
Hat vielleicht irgendjemand Ratschläge was ich machen kann, denn ich muß eine Familie ernähren und habe im Augenblick null Ahnung wie!

alnitrid
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  #2  
Alt 10.03.2010, 20:38
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Standard Fristlose Kündigung

Zitat:
und das alles nur weil mein Chef behauptet ich hätte mein Überstundenheft nicht ordnungsgemäß geführt und Ihn um 1.5 Std betrogen.
Was ist mit einer Klage gegen die fristlose Kündigung? Hat Dein Rechtsanwalt Dir nichts dazu gesagt?

Kann Dein Chef beweisen, dass Du Deine Stunden nicht ordnungsgemäß abgerechnet hast?

Zitat:
Arbeit könnte ich sofort bekommen nur leider habe ich keinen Vermittlerschein vom Arbeitsamt.
Was ist das für eine Arbeit?

Viele private Arbeitsvermittler kann man auch ohne Vermittlungsgutschein beauftragen. Kostet meist zwischen 500 und 2.000 € (mit Ratenzahlungsvereinbarungen).

Das selbst zu bezahlen, ist nicht schön. Aber so wie Du die Situation mit Deinem Chef schilderst, wirst Du auch kein vernünftiges Zeugnis erhalten bzw. deshalb womöglich ebenfalls erst klagen müssen. Der Arbeitsmarkt sieht nicht gut aus und die Chancen werden mit einer Kündigung nicht besser.

Wenn es wirklich so sein sollte, dass Du sofort eine vernünftige Arbeit bekommen kannst, dann - dies ist mein Rat in Deiner speziellen Situation - nehme sie an.
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  #3  
Alt 10.03.2010, 22:07
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Hier ist natürlich festzustellen, ob eine unkorrekte betrügerische Überstundenabrechnung vorliegt oder nicht.

Wenn nicht, wäre sofort Kündigungsschutzklage zu erheben.

Wenn du schuldhaft gefeuert wurdest, erhälst du ein entsprechend schlechtes Arbeitszeugnis sowie eine Sanktion bei der Arge/Jobcenter.

Bitte beantrage sofort ALG II. Die Arge wird zunächst davon ausgehen, dass du schuldig bist und die Sanktion ansetzen. Sollte sich aber herausstellen, dass du schuldlos bist, erhälst du eine Nachzahlung.


Wie alt bist du?

Hast du Anspruch auf ALG I ?
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 11.03.2010, 07:44
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Angeblich soll es Fotos geben, wo der Firmenwagen 1,5 Std auf unserem Hof gestanden haben soll.
Der Rechtsanwalt hat auch schon ein Schreiben an meinen ehemaligen Arbeitgeber geschickt und darauf kam ein Gegenschreiben, wo halt diese "Fotos" angegeben werden. Diese "Fotos" können doch von jedem ohne weiteres manipuliert werden hinsichtlich Datum und Uhrzeit.
Ich bin 43 Jahre alt und da unsere Fima weniger als 10 Mitarbeiter hat, greift dieser Kündigungsschutz wohl nicht so wirklich.
Ich habe mich arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt. Was ist dieses ALG 2?
Ich könnte z.B.sofort im Wach- und Sicherheitsdienst anfangen und der Arbeitgeber würde mir auch die fehlenden Qualifikationen finanziell vorstrecken, aber nur wenn ich diesen Vermittlerschein habe, da es über privaten Vermittler läuft.
Selbst könnte ich diese Dinge nicht finanzieren, da ich eine Familie zu ernähren habe und keine Ahnung habe wie wir die nächste Zeit über die Runden kommen.
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  #5  
Alt 11.03.2010, 12:49
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Kündigung:

Zitat:
Diese "Fotos" können doch von jedem ohne weiteres manipuliert werden hinsichtlich Datum und Uhrzeit.
Ich frage noch einmal: Was sagt Dein Rechtsanwalt dazu?

Wenn diese Fotos manipulierbar sind, dann wird ein Gericht das doch wohl genauso sehen, oder?

Zitat:
Ich bin 43 Jahre alt und da unsere Fima weniger als 10 Mitarbeiter hat, greift dieser Kündigungsschutz wohl nicht so wirklich.
Auch wenn der Kündigungsschutz nicht greift, kann Dein Arbeitgeber Dich nicht einfach fristlos vor die Türe setzen. Er hat zumindest die Kündigungsfrist einzuhalten.

Hast Du nun die Stunden korrekt notiert oder nicht?

Wenn ja, solltest Du gegen die Kündigung vorgehen.

Es geht dabei auch um die Sperre Deines Arbeitslosengeldes und Dein Zeugnis.

Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen erhoben werden, d. h. spätestens nächste Woche.


Neue Arbeit:

Zitat:
Ich könnte z.B.sofort im Wach- und Sicherheitsdienst anfangen und der Arbeitgeber würde mir auch die fehlenden Qualifikationen finanziell vorstrecken, aber nur wenn ich diesen Vermittlerschein habe, da es über privaten Vermittler läuft.
Das hört sich ganz eindeutig nicht seriös an.


1) Die "Qualifizierung":

Warum will Dir der Arbeitgeber "fehlende Qualifikationen finanziell vorstrecken"?

Wenn Dir Qualifikationen für die Aufnahme einer Arbeit bzw. Vermeidung von Arbeitslosigkeit fehlen, so kann dies über Bildungsgutschein bezahlt werden. Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss man nicht arbeitslos sein. Die Vermeidung von Arbeitslosigkeit ist auch ein Grund zur Ausstellung dieses Gutscheins.

Allerdings müssen die Bildungsinstitution und die Bildungsmaßnahme von der Bundesagentur für Arbeit (es gibt kein Arbeitsamt mehr) für die Förderung zugelassen sein.

Qualifizierungen für Wach- und Sicherheitsdienste gibt es mit Sicherheit auch über Bildungsgutschein.

Wenn der Arbeitgeber Dir dafür ein Darlehen aufdrücken will, so ist das m.E. nicht seriös.

Im Wach- und Sicherheitsdienst verdient man nicht berauschend gut. Zieht Dir der Arbeitgeber außerdem noch irgendwelche "Qualifizierungen" vom Gehalt ab, so dürfte es schwierig sein, davon eine Familie zu ernähren.

Führt er die "Qualifizierungen" selbst durch und lässt sich das von seinen Arbeitnehmern bezahlen?


2) Der private Arbeitsvermittler (PAV):

Wenn Du bereits Kontakt zu dem Arbeitgeber hast und dieser Dir bereits eine Einstellung in Aussicht gestellt hat, dann...

hat hier ein privater Arbeitsvermittler nichts mehr zu suchen.

Die Aufgabe des PAV besteht nämlich darin, den Kontakt zwischen dem Arbeitnehmer (AN) und dem Arbeitgeber (AG) herzustellen. Außerdem muss er durch Verhandlungen zwischen beiden Seiten dafür sorgen, dass der Arbeitsvertrag zustande kommt.

Bestand der Kontakt zwischen AN und AG bereits vor der Einschaltung eines PAV, so kann dieser i.d.R. kein Geld mehr verlangen. Es gibt nur einzelne Ausnahmen von dieser Regel, die auf Dich offenbar nicht zutreffen.

Hat Dir der AG gesagt, dass Du einen Vermittlungsgutschein brauchst?

Dann würde er mit dem PAV irgendwie zusammenstecken und das wäre unseriös, wenn nicht gar ein Verstoß gegen die entsprechenden Gesetze.


So wie Du die Angelegenheit mit diesem AG geschildert hast, solltest Du ihn ganz schnell vergessen. Mit einem solchen AG wirst Du Deine Familie höchstwahrscheinlich nicht ernähren können.
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  #6  
Alt 11.03.2010, 17:54
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Gem. Aussage meines Rechtsanwaltes bringt es 1. nichts wenn ich jetzt die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber zurückbekomme, solange eine fristlose Kündigung ( Verdachtskündigung ) vorliegt, da dann in der Bescheinigung auch die fristlose Kündigung steht und somit auf jedenfall 3 Monate Sperre folgen.2.Ich habe meine Stunden absolut korrekt abgerechnet und bis auf die letzte Woche eine schriftliche Bestätigung ( Unterschrift ) des Chefs und 3. hat er bei einer Verdachtskündigung schon das Recht fristlos zu kündigen, wenn dem Unternehmen ein Schaden entsteht, aber er ist in der Beweispflicht und hat angeblich diese Fotos, welche noch keiner gesehen hat.
Habe Heute erst einmal Antrag auf Hartz 4 gestellt, damit ich überhaupt etwas habe, fals eine Sperre unausweichbar ist.
Der Rechtsanwalt sieht der ganzen Angelegenheit sehr entspannt entgegen und ist der Ansicht, das mein Chef mit dieser Kündigung so überhaupt nicht durchkommt und das er spätestens vor dem Arbeitsgericht auf die Nase fällt, sollte er nicht vorher einlenken.
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  #7  
Alt 11.03.2010, 22:46
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Zitat:
Habe Heute erst einmal Antrag auf Hartz 4 gestellt, damit ich überhaupt etwas habe, fals eine Sperre unausweichbar ist.
Das war der richtige Schritt.

Hartz IV = ALG II

Man nennt das Arbeitslosengeld II (ALG II). Das gibt es heutzutage statt Sozialhilfe für Leute, die arbeiten können.

Lese noch einmal den Beitrag von Nontestatum dazu. Demnach wirst Du womöglich auch bei ALG II eine Sanktion bekommen, bis das Gericht etwas anderes entscheidet. Das bedeutet aber nicht, dass Du gar kein Geld bekommst, sondern "nur" weniger.

Es könnte also eine harte Zeit für Dich und Deine Familie bevorstehen.

Zitat:
Der Rechtsanwalt sieht der ganzen Angelegenheit sehr entspannt entgegen und ist der Ansicht, das mein Chef mit dieser Kündigung so überhaupt nicht durchkommt und das er spätestens vor dem Arbeitsgericht auf die Nase fällt, sollte er nicht vorher einlenken.


Zitat:
Ich habe meine Stunden absolut korrekt abgerechnet und bis auf die letzte Woche eine schriftliche Bestätigung ( Unterschrift ) des Chefs
Dann ist es auch richtig und wichtig, dass Du diese Beschuldigung nicht auf Dir sitzen lässt. Es geht dabei um mehr als um ein paar Euro Gehaltsdifferenz bis zum Ende einer Kündigungsfrist.


Was hast Du denn bisher beruflich gemacht?

So wie ich oben Deine letzte Aussage dazu verstanden habe, ist ja der erste Arbeitgeber, der Dir etwas angeboten hat, nicht empfehlenswert.

Aber wer weiß? Vielleicht findet sich ja doch bald ein anderer.

In meinem Bekanntenkreis sind mehrere Leute über 40, die arbeitssuchend sind oder es in letzter Zeit waren. Zwei haben gerade eine neue (und gute) Arbeitsstelle gefunden, einer hatte in letzter Zeit mehrere Bewerbungsgespräche und scheint somit auch gute Chancen zu haben.

Und vielleicht hat auch noch jemand einen Tipp für Dich, wenn wir wissen, wonach Du suchen könntest.

Wenn Du noch andere Fragen - z.B. zu Deinem Arbeitslosengeld, zum Bildungsgutschein, zum Vermittlungsgutschein etc. - hast, kannst Du sie natürlich auch gerne hier einstellen.
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Geändert von Melete (11.03.2010 um 22:55 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag:
alnitrid (12.03.2010)

  #8  
Alt 12.03.2010, 06:29
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Hallo,
erst einmal vielen Dank für die tollen Tips, die ich hier bekommen habe und ich muß sagen es tut wirklich gut, wenn man mal von neutralen Personen etwas zu dieser Sache hört.
Ich bin gelernter Maschinenschlosser, aber seit 20 Jahren nicht mehr in dieseem Beruf tätig gewesen.
Außerdem habe ich folgende Berufe erlernt und ausgeübt:

Flugtriebwerkmechaniker, Zugbegleiter

Desweiteren habe ich eine Ausbildung als Applikationsentwickler Client-Server gemacht, aber leider keine Arbeit bekommen.
Mein letzter ausgeübter Beruf war dann ja Auslieferungsfahrer und Lagerist.
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