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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo ! weil bei uns grade eine Entlassungswelle rollt, habe ich versucht, mich mal schlau zu machen und mich durch die Merkblätter der Agentur f. Arbeit durchgewühlt. Dabei bin ich auf 'Sperre' gestoßen, das heißt ein Anspruch auf ALG I wird um x Wochen gekürzt. Dann gibt's noch dass das ALG I ruht. Dabei heisst es, dass die Anspruchsdauer nicht gekürzt wird. Heisst das nun, dass wenn der Anspruch z.B. 4 Wochen ruht, dass diese 4 Wochen dann hinten dran gehängt werden, oder wie soll ich das verstehen ? Kennt sich hier jemand so im Detail aus? Gruß und Danke schon mal monika |
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#2
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| Wenn ein Anspruch (oder Recht) "ruht", so würde ich diese Redewendung lieber bezeichnen mit " ein Anspruch kann z.Zt. auf Grund bestimmter Tatbestände nicht geltend gemacht werden". Man hat zwar ein "Recht" , aber dieses Recht kann zeitweise nicht aktiviert werden, weil dem bestimmte rechtmässige Hinderungsgründe entgegenstehen. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf http://www.arbeitsagentur.de/zentral...stungen-AN.pdf Bei dieser Gelegenheit sei nocheinmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich arbeitsuchend melden muss, sobald man Kenntnis davon hat, dass man arbeitslos werden wird. Unterlässt man diese Meldung, drohen Sperrzeiten! Arbeitssuchend/-los melden - arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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