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#1
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| Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe, mir kann zum WE jeiner helfen. Ich bekomme ALG I und habe den gründungszuschuss beantragt. da ich schwerbehindert bin und ich ein wichtiges hilfsmittel durch das integrationsamt für die vorbereitung der selbständigkeit repariert haben muss, habe ich zum 1,12.10 einen gewerbeschein beantragt, da das integrationsamt ihn angefordert hat. der sachverhakt wurde auch mit dem sachbearbeiter geklärt und er sagte mir den gründungszuschuss trotzdem zu - alles sei in ordnung! nun fordert die arbeitsagentur das von dezember bis april gezahlte alg I zurück. da icch mich ja durch den Gewerbeschein zum 1.12. aus alg I abgemeldet hätte. ich bekam weiter geld und erhielt den aughebungsbescheid erst ende april. ich ahnte also gar nichts von einem fehler!!!!!! den gründungszuschuss antrag habe ich wie abgesprochen vor 4 wochen inkl bussinsplan zu ihm geschickt. meinen sachbearbeiter erreiche ich nicht und ich laufe hier grade amok. da meine pläne grade zerbersten! ich überlege und überlege ob mir mein sachbearbeiter sagte, ich müsse mich neu zu alg I anmelden. aber ich erinnere mich nicht und meine auch sowas wichtiges hätte ich bestimmt nicht vergessen..... aber ich bin mir nicht sicher.... hoffe ihr könnt mir helfen!! danke!!!! lg liemar |
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#2
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| Hier solltest du unverzüglich die Hilfe eines Rechtsanwaltes (Fachanwalt) in Anspruch nehmen. Arbeitslos bist du, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Wenn du ein Vollgewerbe angemeldet hast, wird die Agentur wohl davon ausgehen, dass du nicht mehr anspruchsberechtigt bist. Zuschüsse wirst du vermutlich auch nicht erhalten, denn du hast das Gewerbe vor Bewilligung der Gründungszuschüsse angemeldet.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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