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#1
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| Hallo, ich habe eine Lebensversicherung auf meinen Namen. Die Beiträge zahlen jedoch meine Eltern. Zählt das als Einkommen (eventuell als Unterhalt) bei ALGI-Bezug und wird dies verrechnet??????? Danke für eure Antwort? |
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#2
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| Nein,das zählt bei Alg1 nicht ...Es ist unerheblich...Es wird nicht auf das Alg1 Angerechnet.... Wäre nur anders bei Alg2(Hartz4)
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Stern123 (15.11.2009) | ||
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#3
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| ist eine Versicherungsleistung !! Nur hinzukommende Vedienste werden angerechnet LV ist kein Hinzuverdienst sondern Vermögen Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#4
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| Vielen Dank euch beiden. Ich habe da noch eine Frage. Wenn ich neben ALG I noch Wohngeld beantragen würde, müsste ich dann die Zahlungen meiner Eltern in meine Versicherung als Einkommen beim Wohngeldantrag angeben? Habt ihr davon auch Ahnung? Geändert von Stern123 (15.11.2009 um 20:11 Uhr) |
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#5
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| Nein,das musst du nicht,,beantrage Wohngeld..Kostet nichts... Wohngeld 2009 Vorraussetzung für Wohngeld ist allerdings eine eigene Wohnung..(Mietvertrag auf deinen Namen,)
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Stern123 (15.11.2009) | ||
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#6
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| Danke für die schnelle Antwort. Bist du dir ganz sicher, dass ich es nicht angeben muss? Das wäre einfach zu schön, wenn das Wohngeldamt das nicht interessieren würde. Geändert von Stern123 (15.11.2009 um 20:26 Uhr) |
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#7
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| Ganz sicher.....
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Stern123 (15.11.2009) | ||
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#8
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