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#1
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| Hallo, nun hat mich die Arbeitslosigkeit auch getroffen und ich bin auf dieses Forum gestoßen. Da ich keinerlei Erfahrung habe, würde ich gerne Euch um Hilfe bitten. Ich habe einen Antrag auf ALG 1 gestellt. Weiterin verfüge ich über einen Titel gegen den Vater meiner beiden Kinder (11 + 13) wegen ausgebliebener Unterhaltszahlungen aus dem letzten Jahr. Wenn ich nun den Titel vollstrecken lasse und es sollte tatsächlich Erfolg haben, wird mir diese Einnahme beim ALG 1 angerechnet ? Vielen lieben Dank im voraus ! |
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#2
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| NEIN,wird definitiv nicht bei Bezug von ALG1 angerechnet..Also keine Sorge.. ![]() Alg1 ist eine Versicherungsbezogene Leistung,wöfür du jeden Monat eingezahlt hast... Anders wäre es nur,wenn du im Alg2 bezug wärst(Hartz4).
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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sonnenschein1234 (24.08.2009) | ||
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort ! |
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#4
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| ALG I ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Berücksichtigt wird nur Erwerbseinkommen. Sollte deine Arbeitslosigkeit länger andauern und du dich mit dem Gedanken an ALG II anfreunden müssen: dort wird dann alles an Einkommen berücksichtigt. Solltest du dein ALG I mit ALG II aufstocken müssen, so wird ebenfalls alles an Einkommen berücksichtigt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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sonnenschein1234 (24.08.2009) | ||
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#5
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| Hi, tyron ... warst mal wieder schneller als ich ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Ratgeberin (24.08.2009) | ||
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#6
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| Hey Nonte, Na muss ja mal aufholen,,warst ja oft genug schneller als ich ![]() Haupsache den Usern wird geholfen...Das ist die Haupsache ![]() Bis dann....
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Ratgeberin (24.08.2009) | ||