Ist Kindesunterhalt auf ALG 1 anrechenbar ?
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Ist Kindesunterhalt auf ALG 1 anrechenbar ?

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  #1  
Alt 24.08.2009, 20:58
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sonnenschein1234 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ist Kindesunterhalt auf ALG 1 anrechenbar ?


Hallo,

nun hat mich die Arbeitslosigkeit auch getroffen und ich bin auf dieses
Forum gestoßen.

Da ich keinerlei Erfahrung habe, würde ich gerne Euch um Hilfe bitten.

Ich habe einen Antrag auf ALG 1 gestellt. Weiterin verfüge ich über einen Titel
gegen den Vater meiner beiden Kinder (11 + 13) wegen ausgebliebener
Unterhaltszahlungen aus dem letzten Jahr.

Wenn ich nun den Titel vollstrecken lasse und es sollte tatsächlich Erfolg haben, wird mir diese Einnahme beim ALG 1 angerechnet ?

Vielen lieben Dank im voraus !
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  #2  
Alt 24.08.2009, 21:05
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NEIN,wird definitiv nicht bei Bezug von ALG1 angerechnet..Also keine Sorge..

Alg1 ist eine Versicherungsbezogene Leistung,wöfür du jeden Monat eingezahlt hast...

Anders wäre es nur,wenn du im Alg2 bezug wärst(Hartz4).
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  #3  
Alt 24.08.2009, 21:12
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  #4  
Alt 24.08.2009, 21:12
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ALG I ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Berücksichtigt wird nur Erwerbseinkommen.

Sollte deine Arbeitslosigkeit länger andauern und du dich mit dem Gedanken an ALG II anfreunden müssen: dort wird dann alles an Einkommen berücksichtigt.

Solltest du dein ALG I mit ALG II aufstocken müssen, so wird ebenfalls alles an Einkommen berücksichtigt.
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  #5  
Alt 24.08.2009, 21:14
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Hi, tyron ... warst mal wieder schneller als ich ...
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  #6  
Alt 24.08.2009, 21:17
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Hey Nonte,


Na muss ja mal aufholen,,warst ja oft genug schneller als ich

Haupsache den Usern wird geholfen...Das ist die Haupsache

Bis dann....
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