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#1
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| Und zwar..wie fang ich an... Meine Elternzeit ging von feb´07 - märz ´10 Nach Ende des Elterngeldes und Landeserziehungsgeld, habe ich im april 09 Alg 2 beantragt. Alles soweit gut. Wie gesagt März 2010 ist mein Erziehungsurlaub vorbei gewesen. Nach der Elternzeit konnte mich mein Chef nicht mehr einstellen, da die Firma dummerweise Insolvenz gegangen ist..sozusagen, die Firma hat mich gekündigt.(Dem Kündigungsschreiben selber renne ich schon Ewigkeiten hinterher-aber anderes Thema) Naja, auf jeden Fall hab ich seit März 2010 weiterhin ALG 2 bezogen.(keiner hat mir irgendetwas anderes erzählt bei der Arge) Jetzt war ich gestern bei der Arge (eine ganz andere Dame, als wo ich sonst immer bin) sagte mir, dass ich doch Anspruch auf ALG 1 hätte und das seit März 2010..also seit Elternzeitende. Kann mir da wer weiterhelfen? Hab ich tatsächlich Anspruch auf ALG 1? Darauf wäre ich im Leben nicht gekommen, da ich ja in Elternzeit die 3 Jahre war und hätte nie gedacht, dass mir nach der Elternzeit ALG 1 zusteht, wenn man gekündigt wird. Die Dame konnte mir leider auch nicht mehr sagen. Sie sagte in soll den ALG 1 Antrag ausfüllen und dann wird es geprüft. Ich hoffe ihr versteht, was ich meine Und falls ich alg 1 bekommen sollte...bekomme ich weniger als jetzt mit alg 2. Kann ich da Wohngeld und Kindergeldzuschuss, oder ergänzendes alg 2 beantragen? lg |
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#2
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| ALG II ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Das heisst, du musst erst alle anderen Hilfemöglichkeiten ausschöpfen, bevor ALG II bezahlt wird. Also bitte alle Anträge stellen, gleichzeitig, du kannst auch ALG I und ALG II gleichzeitig beziehen als Aufstocker.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, Natürlich hast du Anspruch auf ALG1,dies ergiebt sich aus §26 SGBIII Natürlich kannst du zum ALG1 Wohngeld Beantragen.... Am besten stellst du alle 3 Anträge gleichzeitig,somit hast du dann später kein Verlust... Also Anträge ALG1,ALG2 und Wohngeld stellen.
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