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#1
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| Hallo ihr lieben ! Ich bin ganz neu hier und habe gleich ein großes Problem. Kurz zu den Eckdaten : bis 31.03. Angestellte bei IBM (Betriebszugehörigkeit 12 Jahre) am 17.12. Aufhebungsvertrag zum 31.03. unterschrieben. Abfindungszahlung kommt Ende April. Jetzt zu meinem Problem. Ich hatte heute einen Termin beim Amt um meinen ALG1 Antrag abzugeben. Dort teilte man mir mit, das ich einen Ruhenszeitraum oder Speerfrist bis 30.06.bekomme, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Ich war aber der Meinung, das dem nicht so ist. Als ich den Vertrag unterschrieb, war ich aufgrund der Situation im Betrieb dazu gezwungen dies zu tun (gesundheitl. Probleme, Mobbing, schlimme Arbeitszeiten) Man sagte mir das ich eine Kündigungsfrist zum Ende des Qurtals+ 3 Monate hätte. Jetzt stehe ich ratlos da, weil in der AG Bescheinigung 5 Monate stehen. Sch.... Das Amt ist der Meinung, das die Abfindung dafür da ist um davon zu leben. Ich wollte mir mit dem Geld ne neue Existenz aufbauen. Wenn ich jetzt 3 Monate davon voll leben soll, dann wird nach Abzug aller Schulden, Verbindlichkeiten etc. kaum was übrig bleiben. Ich muß mich und meine kleinenTochter selbst krankenversichern. Bei der Berechnung der Pflichtversicherung wird wohl die Abfindung angerechnet. Soviel konnte mir die KV schon sagen. Dazu kommt, das sie mir von der Abfindung einen Teil auf dem Amt anrechnen. Ich habe den Bescheid noch nicht. Aber ich würde gerne wissen, ob es jetzt noch eine Möglichkeit gibt die Speerfrist oder den Ruhenszeitraum zu umgehen. liebe Grüße von Nickitta |
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#2
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| Zitat:
Es scheint so zu sein, dass du formale Fehler gemacht hast, und dein Arbeitgeber hat dich offensichtlich auch nicht umfassend beraten - wozu er auch nicht verpflichtet wäre. Näheres zu Abfindungen findest du auf den Seiten der Agentur für Arbeit, Startseite - www.arbeitsagentur.de, die Seite funzt z.Zt. nicht, wenn die Seite wieder aktiv ist, suche das Merkblatt 17 oder nutze die Suchfunktion. Weil die Materie so kompliziert ist, kann man nur zu rechtsanwaltlichem Beistand raten, Fachanwalt für Sozialrecht, ausserdem sollte man bei einem grösseren Betrag auch den Steuerberater konsultieren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
§ 144 SGB III - Ruhen bei Sperrzeit Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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