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#1
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| ich habe jetzt von einer Firma eine Vollzeitstelle angeboten bekommen. Leider aber erst am 01.09.2008. ALG1 bekomme ich bis Ende Juli, dann sind die 12 Monate, die mir genehmigt wurden, voll. Meine Frage: Wenn ich diesen Job annehme, bekomme ich dann noch bis Ende Juli ALG1???? oder vielleicht auch noch länger (bis 01.09)???? Außderdem befinde ich mich gerade in einer Integrationsmaßnahme (wo nochmal geübt wird, Bewerbungen korrekt zu schreiben, Gespräche zu führen usw). muss ich da jetzt noch weiter hin, weil eigentlich habe ich ja schon alles in der Tasche. Vielen Dank schon mal für eure Hinweise. Hans |
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#2
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| ALG I (Agentur für Arbeit) wird tageweise gewährt. Wenn dein Anspruch verbraucht ist, bekommst du keine weitere ALG I - Unterstützung. Wenn du aber bedürftig im Sinne des SGB II wärest, könntest du ALG II (ARGE/Jobcenter) beantragen. Bedürftig wärest du bis zur ersten Lohnzahlung! Nonte's Breviarium :-) Die Integrationsmassnahme würde ich fortführen, schliesslich ist nicht gesagt, dass du die Probezeit überstehst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (04.06.2008 um 10:41 Uhr) |
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