Job to Job Bewerbungstraining
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Job to Job Bewerbungstraining

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  #1  
Alt 26.10.2009, 09:54
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Hallo alle zusammen:
Der Sachverhalt ist folgender
- mein Sohn wurde zum 31.10.2009 gekündigt und wird zum 4.1.2010 zur Bundeswehr eingezogen wo er sich auch verpflichten wird.
- er wird ab 1.11. - 31.12. geringfügig beschäftigt sein
- die Arbeitsagentur hat ihm ein Bewerbungstraining vom 2.11.-4.11. aufs Auge gedrückt um seine chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern (was hinfällig ist - siehe bundeswehr)
- als KOCH ist er unseres erachtens für zwei Monate kaum vermittelbar
- auf Anfrage ob er daran teilnehmen muss kam - er müsse, sonst hat das rechtliche Folgen - wir finden dieses Bewerbungstraining sinnlos, da er dem regulären arbeitsmarkt die nächsten Jahre ohnehin nicht zur Verfügung steht.
Meine frage lautet:
Was passiert wenn er nicht hingeht - kürzen sie ihm dann die Leistung?
Kann man das - wenn ein gespräch nciht fruchtet - das mit einer Krankmeldung umgehen?
vielen dank für evtl. antworten...
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  #2  
Alt 26.10.2009, 09:59
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Zitat:
Kann man das - wenn ein gespräch nciht fruchtet - das mit einer Krankmeldung umgehen?
Überlegen Sie doch mal bitte.

http://www.elo-forum.org/alg-ii/3944...-gekuerzt.html

Ein Rat zur fingierten Krankschreibung wäre doch eine Straftat würde ich das tun.
Ich kann doch nicht die so arg gebeutelten Krankenkassen belasten, wenn ich nicht wirklich krank bin.
Doch liegt eine Krankheit tatsächlich vor wird die Agentur natürlich die ärztlichen Unterlagen verlangen.
Nur noch die Frage - welche Krankheit darf es denn sein ?
Ein einfache Grippe wird ja wohl nicht ausreichen - eine schwere Krankheit zu diagnostizieren ist für den Arzt nicht möglich.
Es gibt eine Krankheit die nennt sich tatsächlich "Leistungsfunktionsstörung" -
Wird diese diagnostiziert wird aber auch von der Bundeswehr eine Absage erteilt.

Gruss


wellen
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Geändert von wellen (26.10.2009 um 10:14 Uhr)
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  #3  
Alt 26.10.2009, 10:28
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Zitat:
Zitat von sinistra Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen:
Der Sachverhalt ist folgender
- mein Sohn wurde zum 31.10.2009 gekündigt und wird zum 4.1.2010 zur Bundeswehr eingezogen wo er sich auch verpflichten wird.

- er wird ab 1.11. - 31.12. geringfügig beschäftigt sein
Hier wäre zu prüfen, ob diese Beschäftigung mit seinem Bewerbungstraining von der Agentur für Arbeit kollidiert. Dein Sohn müsste dann für Klarstellung sorgen. Bitte beachten: bei Bezug von ALG I darf man nur 14,99 Stunden pro Woche arbeiten, ab 15 Stunden und mehr entfällt ALG I. Beim Einkommen besteht ein Freibetrag von 165€, der Rest wird angerechnet.

- die Arbeitsagentur hat ihm ein Bewerbungstraining vom 2.11.-4.11. aufs Auge gedrückt um seine chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern (was hinfällig ist - siehe bundeswehr)

- als KOCH ist er unseres erachtens für zwei Monate kaum vermittelbar

Die Zumutbarkeit von Arbeit richtet sich bei ALG I nach § 121 SGB III. Eine generelle Ablehnung von Arbeit in anderen Bereichen ist zumindest bedenklich und könnte ggf. zu einer Leistungsperre führen. Abgestufte Sanktionen wie bei ALG II gibt es nicht.

- auf Anfrage ob er daran teilnehmen muss kam - er müsse, sonst hat das rechtliche Folgen - wir finden dieses Bewerbungstraining sinnlos, da er dem regulären arbeitsmarkt die nächsten Jahre ohnehin nicht zur Verfügung steht.

Seine persönlichen Wünsche finden hier keine Beachtung.

Meine frage lautet:
Was passiert wenn er nicht hingeht - kürzen sie ihm dann die Leistung?

Ja ! Leistung wird eingestellt.

Kann man das - wenn ein gespräch nciht fruchtet - das mit einer Krankmeldung umgehen?

Wer krank ist, ist krank. Aber ich rate ausdrücklich nicht zu einer derartigen mutwilligen Verfahrensweise. Die Agentur für Arbeit verfügt über einen medizinischen Dienst, und auch wenn davon auszugehen ist, dass sich Berufskollegen (Ärzte) sich nicht gegenseitig in die Pfanne hauen, könnte es für den Hausarzt ungemütlich werden, wenn er dabei erwischt wird, wie er Gefälligkeitsatteste ausstellt. Im übrigen kennen die Agenturen ihre ************ und kennen bestimmt die richtige Medizin.

vielen dank für evtl. antworten...
Betrachte das bitte so: die Agentur für Arbeit unterstützt (oder versucht dies zumindest) arbeitsuchende Personen. Die Agentur für Arbeit ist aber kein Wartehäuschen für Leute, die ihre privaten Wünsche anpeilen und eine gemütliche Überbrückung suchen. Um Leistungsmissbrauch zu verhindern, gestaltet die Agentur daher ihre Leistungen auch in etwas unangenehmer Form.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 26.10.2009, 19:52
Turnbeutelvergesser
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Was für Klimmzüge wegen 3 Tagen Bewerbertraining. Er soll hingehen und die Inhalte mitnehmen - fertig. Die Energie die nun in die Trickserei gesetzt wird macht ja schon alleine einen Tag aus. Und dümmer wird man deswegen auch nicht.

Bleibt nur zu hoffen, dass es mit der angestrebten Verpflichtung auch klappt. Ansonsten könnte das Wissen aus dem Training nämlich recht zügig sehr hilfreich sein ...
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