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#1
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| Hallo alle zusammen: Der Sachverhalt ist folgender - mein Sohn wurde zum 31.10.2009 gekündigt und wird zum 4.1.2010 zur Bundeswehr eingezogen wo er sich auch verpflichten wird. - er wird ab 1.11. - 31.12. geringfügig beschäftigt sein - die Arbeitsagentur hat ihm ein Bewerbungstraining vom 2.11.-4.11. aufs Auge gedrückt um seine chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern (was hinfällig ist - siehe bundeswehr) - als KOCH ist er unseres erachtens für zwei Monate kaum vermittelbar - auf Anfrage ob er daran teilnehmen muss kam - er müsse, sonst hat das rechtliche Folgen - wir finden dieses Bewerbungstraining sinnlos, da er dem regulären arbeitsmarkt die nächsten Jahre ohnehin nicht zur Verfügung steht. Meine frage lautet: Was passiert wenn er nicht hingeht - kürzen sie ihm dann die Leistung? Kann man das - wenn ein gespräch nciht fruchtet - das mit einer Krankmeldung umgehen? vielen dank für evtl. antworten... |
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#2
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| Zitat:
http://www.elo-forum.org/alg-ii/3944...-gekuerzt.html Ein Rat zur fingierten Krankschreibung wäre doch eine Straftat würde ich das tun. Ich kann doch nicht die so arg gebeutelten Krankenkassen belasten, wenn ich nicht wirklich krank bin. Doch liegt eine Krankheit tatsächlich vor wird die Agentur natürlich die ärztlichen Unterlagen verlangen. Nur noch die Frage - welche Krankheit darf es denn sein ? Ein einfache Grippe wird ja wohl nicht ausreichen - eine schwere Krankheit zu diagnostizieren ist für den Arzt nicht möglich. Es gibt eine Krankheit die nennt sich tatsächlich "Leistungsfunktionsstörung" - Wird diese diagnostiziert wird aber auch von der Bundeswehr eine Absage erteilt. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (26.10.2009 um 10:14 Uhr) |
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#3
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Was für Klimmzüge wegen 3 Tagen Bewerbertraining. Er soll hingehen und die Inhalte mitnehmen - fertig. Die Energie die nun in die Trickserei gesetzt wird macht ja schon alleine einen Tag aus. Und dümmer wird man deswegen auch nicht. Bleibt nur zu hoffen, dass es mit der angestrebten Verpflichtung auch klappt. Ansonsten könnte das Wissen aus dem Training nämlich recht zügig sehr hilfreich sein ... |
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| Bewerbungstraining | Bewerbungscheck | Mitgliedervorstellung | 3 | 28.05.2009 14:51 |