Job nach ALG I und ausstehende Zahlungen
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  #1  
Alt 30.10.2009, 13:23
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Pfandpirat84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich bin verwirrt, ich wurde im am 12. Juni arbeitslos und bekam dann ein letztes halbes Gehalt rückwirkend, das ALG1 stockte sich dann auf, es war dann eine Mischung aus altem Gehalt und ALG I.

Wie ist das aber nun, wenn ich zum 2.11.09 einen neuen Job annehme.
Das heute überwiesende ALG1 steht mir dann zu oder nicht oder bekomm ich nochmal 50% aLG I?

Bekomm ich das nämlich nicht mehr, wird knapp mit Miete usw, denn die Fixkosten fangen an und mein Arbeitgeber überweist am 30.11.09 erst.

Also vllt kann mir jemand helfen, ich verzweifele etwas.
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  #2  
Alt 30.10.2009, 15:34
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tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Dann bekommst du bis zum 1.11.Alg1,sprich für einen tag..im monat November...


Alg1 wird immer rückwirkend gezahlt...Das Alg1 was du jetzt bekommen hast,war für den Monat Oktober...und steht dir auch zu...
__________________
Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



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  #3  
Alt 31.10.2009, 09:22
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Zitat:
Zitat von Pfandpirat84 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin verwirrt, ich wurde im am 12. Juni arbeitslos und bekam dann ein letztes halbes Gehalt rückwirkend, das ALG1 stockte sich dann auf, es war dann eine Mischung aus altem Gehalt und ALG I.

Wie ist das aber nun, wenn ich zum 2.11.09 einen neuen Job annehme.
Das heute überwiesende ALG1 steht mir dann zu oder nicht oder bekomm ich nochmal 50% aLG I?

Bekomm ich das nämlich nicht mehr, wird knapp mit Miete usw, denn die Fixkosten fangen an und mein Arbeitgeber überweist am 30.11.09 erst.

Also vllt kann mir jemand helfen, ich verzweifele etwas.
Mit der Arbeitsaufnahme entfällt ALG I, wie bereits thyron dargestellt hat.

Solltest du aber bedürftig im Sinne des SGB II sein, kannst du ALG II beantragen. Wird für November ALG II bewilligt, solltest du darauf achten, dass im November keine gravierenden Zahlungseingänge sind (ALG I aus Oktober, Lohn für November). Der Lohn sollte dann im Dezember gezahlt werden, sonst wird nach dem Zuflussprinzip das ALG II wieder berücksichtigt.
So wäre auf jeden Fall deine Miete gesichert.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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