Junge Familie und keine Zukunft?!
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Junge Familie und keine Zukunft?!

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  #1  
Alt 10.10.2011, 17:32
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Unglücklich Junge Familie und keine Zukunft?!


Hallo!

Zu Meiner Person:

Ich bin 21 Jahre alt und hatte vor ziemlich genau einem Jahr einen Bandscheibenvorfall weswegen ich in meinem alten Beruf gekündigt worden bin. Gelernt haber ich Metallbauer/Konstruktionstechniker. Nun da ich diesen Beruf nicht mehr ausüben kann und ein Atest vom Arzt habe, bin ich seit über einem Jahr arbeitslos und habe bis jetzt immer mehr oder weniger pünktlich das Geld vom Amt bekommen.

Es hieß damals das ich Anfang nächsten Jahres eine Umschulung bekomme, in den Bereich IT. Davon habe ich aber leider nach mehrmaligen nachfragen nichts mehr gehört!


Das Problem nun:

Ich 21 meine Freundin 18 (keine Ausbildung,weil sie zu dieser Zeit schwanger war und diese abrebrochen hat, in Elternzeit und hatte einer Skulliose OP womit sie nicht jede Arbeit machen kann) und unsere Tochter (2) wohnen z.Z bei ihren Eltern wo wir lediglich 2 Räume zu verfügung haben. 1x Kinderzimmer, und 1x Unser "Wohnzimmer" mit Bett. Im Winter ist es eiskalt weil wir von ihren Eltern aus die Heizung nicht aufdrehen dürfen, da sie selbst nicht viel Geld und schulden haben!
Lebensmittel und co zahlen wir selbst.

Vor kurzem habe ich die Arge dann gefragt ob uns eine Mietwohnung zusteht.
Sie hat uns dann den in unserer Stadt üblichen Regelsatz verraten und wir haben uns gleich auf die suche nach einer Wohnung gemacht.

Da 75m² vom Amt bezahlt werden haben wir nach genau so einer Wohnung gesucht.

Heute hatten wir eine gefunden. Mit dem Markler alles besprochen. Dieser wollte eine Bescheinigung wie lange mir noch Arbeitslosengeld zusteht.

Also hab ich gleich bei der Arge angerufen und nachgefragt. Diese sagten mir aber dann zu meiner großen Verwunderung das ich keinen Anspruch mehr drauf hätte weil ich (und das ist der Regelsatz) bereits über 365 Tage leistungen bezogen habe.

Das Problem ist nun ohne diese Bescheinigung lässt uns der Mieter nicht in die Wohnung und ohne Wohnung bekomm ich kein ALG II! Da meine eltern bzw mein Vater über den 1800€ liegen sowieso nicht.

Das heißt mir werden jegliche Leistungen verwehrt und ich bekomme nicht einen Cent im Monat. Ich frage mich wie sich junge Familien da eine Zukunft aufbauen sollen!?


Tut mir Leid für meinen "Aufsatz" aber ich wollte euch die Situation genau schilder, ich bin ratlos.

Vielleicht wisst ihr was zu tun ist, bzw welche Möglichkeiten es gibt!

Ich danke euch schonmal !

mfg

Geändert von Fo0 (10.10.2011 um 20:43 Uhr)
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  #2  
Alt 11.10.2011, 10:09
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Standard AW: Junge Familie und keine Zukunft?!

Zitat:
Zitat von Fo0 Beitrag anzeigen
Hallo!

Zu Meiner Person:

Ich bin 21 Jahre alt und hatte vor ziemlich genau einem Jahr einen Bandscheibenvorfall weswegen ich in meinem alten Beruf gekündigt worden bin. Gelernt haber ich Metallbauer/Konstruktionstechniker. Nun da ich diesen Beruf nicht mehr ausüben kann und ein Atest vom Arzt habe, bin ich seit über einem Jahr arbeitslos und habe bis jetzt immer mehr oder weniger pünktlich das Geld vom Amt bekommen.

Es hieß damals das ich Anfang nächsten Jahres eine Umschulung bekomme, in den Bereich IT. Davon habe ich aber leider nach mehrmaligen nachfragen nichts mehr gehört!


Das Problem nun:

Ich 21 meine Freundin 18 (keine Ausbildung,weil sie zu dieser Zeit schwanger war und diese abrebrochen hat, in Elternzeit und hatte einer Skulliose OP womit sie nicht jede Arbeit machen kann) und unsere Tochter (2) wohnen z.Z bei ihren Eltern wo wir lediglich 2 Räume zu verfügung haben. 1x Kinderzimmer, und 1x Unser "Wohnzimmer" mit Bett. Im Winter ist es eiskalt weil wir von ihren Eltern aus die Heizung nicht aufdrehen dürfen,

Die Heizung sollte aber mndestes minimal aufgedreht sein, um Frostchäden zu vermeiden.

da sie selbst nicht viel Geld und schulden haben!
Lebensmittel und co zahlen wir selbst.

Vor kurzem habe ich die Arge dann gefragt ob uns eine Mietwohnung zusteht.
Sie hat uns dann den in unserer Stadt üblichen Regelsatz verraten und wir haben uns gleich auf die suche nach einer Wohnung gemacht.

Da 75m² vom Amt bezahlt werden haben wir nach genau so einer Wohnung gesucht.

Heute hatten wir eine gefunden. Mit dem Markler alles besprochen. Dieser wollte eine Bescheinigung wie lange mir noch Arbeitslosengeld zusteht.

Also hab ich gleich bei der Arge angerufen und nachgefragt. Diese sagten mir aber dann zu meiner großen Verwunderung das ich keinen Anspruch mehr drauf hätte weil ich (und das ist der Regelsatz) bereits über 365 Tage leistungen bezogen habe.

Arbeitslosengeld 1 aus der Arbetslosenversicherung (Agentur für Arbeit) hat nichts mit ALG II oder einem Regelsatz zu tun, sondern die Anwartschaft wird tageweise sowie nach Einzahlung berechnet, siehe § 127 SGB III. Besteht keine Anwartschft mehr oder ist die Höhe des ALG I nicht auseichend, kann man ALG II Jobcenter) beantragen.

Das Problem ist nun ohne diese Bescheinigung lässt uns der Mieter nicht in die Wohnung und ohne Wohnung bekomm ich kein ALG II! D a meine eltern bzw mein Vater über den 1800€ liegen sowieso nicht.

Du darfst einen Mietvertrag nicht unterschreiben. Hintergrund ist, dass das Jobcenter erst die Kosten der Unterkunft bewilligen muss. Maklerkosten musst du auf jeden Fall voher mit dem Jobcenter klären.

Die Kindesmutter - siehe dazu § 9 SGB II - und das Kind erhalten auf jeden Fall volle Sozialleisten. Du bekämest evtl. auch Sozialleistungen, allerdings könnte es sein, dass das Jobcenter dann Rückgriff auf deine Eltern nimmt, gemäss deren finanzieller Leistungsfähigkeit. .


Das heißt mir werden jegliche Leistungen verwehrt und ich bekomme nicht einen Cent im Monat. Ich frage mich wie sich junge Familien da eine Zukunft aufbauen sollen!?

Ihr könntet heiraten, ihr wäret dannauf jeden Fall eine eigene Bedarfsgemeinschaft

Tut mir Leid für meinen "Aufsatz" aber ich wollte euch die Situation genau schilder, ich bin ratlos.

Vielleicht wisst ihr was zu tun ist, bzw welche Möglichkeiten es gibt!

Ich danke euch schonmal !

mfg
Kind und Kindesmutter müssen von deren Eltern nicht unterstützt werden. Das heisst: wohnt die Tochter bei den Eltern, evtl. auch in Wohneigentum, können die Eltern mit der Tochter einen Mietvertrag schliessen und die Tochter kann dann mit dem Jobcenter die angemessenen Kosten der Unterunft abrechnen. Natürlich sollte man den Mietvertrag noch nicht unterschrieben haben, bevor der Vertrag vom Jobcenter bewiligt wurde.

Wenn die Wohnung nicht separat abgetrennt ist, bildet die Tochter dann mit den Eltern eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft, das heisst, es kommt dann zu kleineren Anrechnungen, weil eine strikte wirtschaftliche Trennung nicht möglich ist.
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  #3  
Alt 11.10.2011, 10:11
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Welche Leistungen beziehst du?

Hast du ALG II Bezogen?

Wie bist du krankenversichert?
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  #4  
Alt 12.10.2011, 18:50
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Hi und danke für die Antworten!

"Die Heizung sollte aber mndestes minimal aufgedreht sein, um Frostchäden zu vermeiden. "


Das glaub ich gerne, nur sehen das die Schwiegereltern eben anders, da kann man sagen was man will...



"Arbeitslosengeld 1 aus der Arbetslosenversicherung (Agentur für Arbeit) hat nichts mit ALG II oder einem Regelsatz zu tun, sondern die Anwartschaft wird tageweise sowie nach Einzahlung berechnet, siehe § 127 SGB III. Besteht keine Anwartschft mehr oder ist die Höhe des ALG I nicht auseichend, kann man ALG II Jobcenter) beantragen. "


Ich bin ich der letzten Woche 2 mal genau deswegen beim Amt gewesen, die Antwort war immer gleich. s.O

Nun ist allerdings dazugekommen, das wir den mustermietvertrag haben, da ich den Markler überreden konnte in mir auch ohne die Bescheinigung vom amt in der die alg abrechnung der nächsten zeit steht, zu bekommen.

Wir haben nun am 21 einen Termin, einerseits ob die wohnung genehmigt wird und weil die Leistungen geändert werden, da wir ja zusammen ziehen.

(Unterschrieben habe ich den Mietvertrag übrigens nicht, das ist klar)



Soweit hat sich im Moment alles beruhigt. Ich hoffe nur, das uns das Amt die Wohnung auch gibt. Wenn nicht dann kähme eben anerweitiges infrage.


ALG II habe ich noch nie bekommen!
Krankenversichert bin ich noch bei meinen Eltern
Bis jetzt bekomme ich keine Leistungen vom amt

Ich bedanke mich vielmals bei euch!!

mfg

Geändert von Fo0 (12.10.2011 um 18:54 Uhr)
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  #5  
Alt 17.10.2011, 19:49
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Hallo!

Könnt ihr mir sagen wie das ALG 2 berechnet wird? Ich verstehe nicht wie man auf 1076.60 € im monat kommen soll! ausgerechnet mit ALG2 rechner!
Hab mich informiert, aber der Betrag ist doch schon einiges mehr als ich erwartet hatte

Die Daten:


Wohnort Bayern
1 Kind unter 6 Jahren
2 erwachsene unter 25
wohnung kalt 310
80 € Heizkosten
80€ weitere nebenkosten
keine behinderungen schwangerschaften oder mehrbedarf
wohnen zusammen aber nicht verheiratet
bisheriges wohgeld hatten wir keines
Kindergeld 184
Sonstige Einkünfte 0
abzüge auch 0


das war´s.

Danke schonmal!
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  #6  
Alt 18.10.2011, 00:07
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Die Regelsätze sind hier festgeschrieben: § 20 SGB II*Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
und das Sozialgeld (für Kinder) hier: § 23 SGB II*Besonderheiten beim Sozialgeld
Diese Werte werden jährlich aktualisiert.

Zitat:
Zitat von Fo0 Beitrag anzeigen
Wohnort Bayern
1 Kind unter 6 Jahren - 213 €
2 erwachsene unter 25 - jeweils 328 €
wohnung kalt 310 - wird voll übernommen (sollte angemessen sein)
80 € Heizkosten - wird nur voll übernommen, wenn da kein Warmwasser enthalten ist. In letzteren Fall wird ein geringer Betrag abgezogen
80€ weitere nebenkosten - wird voll übernommen (sollte angemessen sein)
keine behinderungen schwangerschaften oder mehrbedarf
wohnen zusammen aber nicht verheiratet - spielt keine Rolle, Ihr stellt eine Bedarfsgemeinschaft dar
bisheriges wohgeld hatten wir keines - müsst Ihr auch in Zukunft nicht beantragen, da Euch das Wohngeld nicht aus dem ALG II Bezug helfen würde (§ 12a SGB II)
Kindergeld 184
Sonstige Einkünfte 0
abzüge auch 0
Von diesem Bedarf werden sämtliche Einkünfte abgezogen.

Übrigens: Wenn Ihr umzieht, habt Ihr evtl. Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten und/oder auf eine Einmalleistung zur Ausstattung der Wohnung in Höhe von 750 €. Das müsst Ihr aber im Vorfeld klären, denn Leistungen müssen immer erst beantrag werden. Aber das hast Du ja inzwischen schon gelernt.
__________________
Liebe Grüße
gesalbte

Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung.
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  #7  
Alt 18.10.2011, 13:35
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Alles Klar! Vielen dank, jetzt weiß ich bescheid
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