KAnn Arbeitslosengeld gesperrt werden?? - Seite 2
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KAnn Arbeitslosengeld gesperrt werden??

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  #11  
Alt 04.07.2008, 19:28
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Zitat:
Zitat von fluffi_86 Beitrag anzeigen
Ich kann mich ja jetzt nicht mehr um die Stelle bewerben, das hab ich doch schon getan, indem ich da war oder nicht


Doch! Du hast einen Vermittlungsvorschlag erhalten, auf den du dich bewerben -->musst<--. Dann nimmst du eben noch einmal Bezug auf dein Vorstellungsgespräch und führst aus, dass du auch gerne neue Arbeitsgebiete in Angriff nimmst, wenn man dir die Chance zur Einarbeit gewährt.

Und zusammen mit dem Typen von der ZAF hab ich doch festgestellt, dass ich nicht ausreichend qualifiziert bin.
Du bist 21, da wird man nicht von dir erwarten, dass du die Welt rettest. Du kannst nur hinzulernen und Erfahrung sammeln. Und solltest du wirklich vollständig scheitern (was ich nicht glaube), dann hat eben der ZAF-Vorgesetzte eine falsche Personalauswahl getroffen. Das ist dann aber nicht deine Schuld.


Und meine Sachbearbeiterin meinte letztens noch zu mir, ich muss mich nicht bei ZAF bewerben obwohl ich das auch seltsam fand.
Hast du das schriftlich?

Also ich hab mir den Paragraphen nochmal angeguckt und verstehe den anders
(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie (...) nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.

Deutsche Sprache, schwere Sprache ... in dem Satz ist so etwas wie eine doppelte Verneinung enthalten: .... nicht ..... nicht ... Dadurch wird deine Pflicht definiert, auch artfremde Berufe auszuüben.
Du bist 21. Wenn du bei ALG I gesperrt wirst, hast du kein Einkommen mehr. Auf ALG II kannst du auch nicht ausweichen, weil du als U25-Person auch dort mit 100% sanktioniert würdest.

Wenn du entsprechenden Rückhalt in der Familie hast und im Falle von Sanktionen oder bei sonstigem Einkommensausfall von der Familie aufgefangen wirst, kannst du dich natürlich zurücklehnen und die Sache aussitzen. Solltest du aber auf ALG I/ II angewiesen sein, folge bitte meinem Rat und bewirb dich sofort und nachweisbar.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #12  
Alt 04.07.2008, 21:31
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Benutzerfreundlich ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Wenn Dir die Arbeitsagentur keinen Termin gibt und Dich schriftlich oder mündlich benachrichtigen möchte - wäre ich etwas misstrauischer als sonst.
Manche Arbeitsagenturen sind zu locker und lassen die Schuld der Säumnis bei dem "Kunden" ab.
(Wenn das jetzt eín Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur liest - die Betonung liegt auf Manche!)
Bitte sorge Dich um deinen Vermittler und frage, ob es ihm gut geht, dann frage, was mit deinem Termin ist, damit es Dir besser geht...o.k.!!!
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  #13  
Alt 08.09.2009, 11:01
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tobi226 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeitslosengeld 1 gesperrt

Hallo, ich brauch mal eure Hilfe.

Also der Fall ist so, das ich zur Zeit eine Sperre (von 12 Wochen) habe (wo ich aber schon mit mein Anwalt gegen angehe). Nun bekam ich einen Brief vom Arbeitsamt, woraufhin ich mich bei einer ZAF bewerben soll, für eine Tätigkeit, die ich nicht mehr machen will und auch nicht dauerhaft bewältigen würde (aus gesundheitlichen Gründen, die auch beim Arbeitsamt bekannt sind). Nun stellt sich mir aber in erster Linie die Frage, wovon soll ich mich bewerben???
Fotos kosten Geld, Briefmarken kosten Geld, der Briefumschlag, usw.

Können die das von einem innerhalb einer Sperrzeit verlangen???
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  #14  
Alt 08.09.2009, 13:18
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Zitat:
Zitat von tobi226 Beitrag anzeigen
Hallo, ich brauch mal eure Hilfe.

Also der Fall ist so, das ich zur Zeit eine Sperre (von 12 Wochen) habe (wo ich aber schon mit mein Anwalt gegen angehe). Nun bekam ich einen Brief vom Arbeitsamt, woraufhin ich mich bei einer ZAF bewerben soll, für eine Tätigkeit, die ich nicht mehr machen will und auch nicht dauerhaft bewältigen würde (aus gesundheitlichen Gründen, die auch beim Arbeitsamt bekannt sind). Nun stellt sich mir aber in erster Linie die Frage, wovon soll ich mich bewerben???
Fotos kosten Geld, Briefmarken kosten Geld, der Briefumschlag, usw.

Können die das von einem innerhalb einer Sperrzeit verlangen???
Ich sage: ja

Nirgendswo steht, dass man anlässlich einer Leistungssperre oder Sanktion berechtigt ist, die Bewerbungsbemühungen einzustellen.

Wenn du pleite bist, besprich die Angelegenheit mit deinem Sachbearbeiter, entweder beantragst du Vorschuss nach § 42 SGB I - AUCH BEI ALG I - und wickelst das dann über die Bewerbungskostenerstattung ab, oder du beantragst ggf. ersatzweise oder aufstockend ALG II.

Bewirb dich bei der ZAF, dann erfüllst du deine Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit. Der ZAF kannst du ja schreiben, dass man bitte Rücksicht üben möge auf deine gesundheitlichen Einschränkungen und dass du auch gerne andere angebotene Arbeit annehmen magst. Ich wette, die ZAF wird dir sofort eine Absage schicken, die sind nur an kerngesunden Leuten interessiert, die Profit für die ZAF einfahren.

Dann wendest du dich bitte sofort an die Agentur für Arbeit und lässt bitte den dortigen medizinischen Dienst ein Profil für deine Leistungsfähigkeit erstellen, damit gesundheitliche Einschränkungen in die Eingliederungsvereinbarung einfliessen und du nur Arbeiten vermittelst bekommst, die du auch bewältigen kannst.

Merke: legst du keine Atteste vor, bist du zu 100% voll und ganz vermittelbar. Die dann zumutbare Arbeit darfst du nicht ablehnen, du musst dich auf jede Stelle bewerben.

Kannst du aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Arbeiten nicht bewältigen, bist du es, der den entsprechenden Beweis antreten muss, die Beweislast liegt nicht bei der Agentur für Arbeit.

Zumutbare Arbeit:

Bei ALG I = § 121 SGB III
Bei ALG II = § 10 SGB II
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  #15  
Alt 08.09.2009, 18:23
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Xala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich möchte hierzu auch noch ein-zwei Sachen sagen:

Der Zettel, den Du erhalten hast, auf dem steht, was Du zu tun hast, ist die Eingliederungsvereinbarung. Auf dieser steht auch IMMER ein Datum, zu dem Du Dich spätestens zurückmelden musst. (Rückmeldung bis / nächster Termin am : TTMMJJJJ) Nicht alle Vermittler versenden automatisch Einladungen, sondern erwarten, dass du telefonisch einen Termin vereinbarst.

Zumutbarkeit:
Ein Tagespendelweg bei bis zu 6 stündiger Tagesarbeitszeit ist bis zu 1,5 Std. zuzumuten. Bei längerer Tagesarbeitszeit sogar 2 Std. Pendelweg. (Also eine Stunde pro Weg). Auch berufsfremde Arbeiten sind zumutbar, sofern der Arbeitgeber Dich trozt fehlender Eignung einstellen möchte.

Generell gilt bei Vermittlungsvorschlägen, dass man eine Rückmeldung geben sollte. Im Fall ZAF, in dem der Vermittlungsvorschlag NACH dem Vorstellungsgespräch kam, hätte ein Anruf bei der AA genügt. Einfach sagen, Du möchtest eine Rückmeldung zum Vermittlungsvorschlag geben und nennst das Datum, an dem Du dich bereits beworben hast.

Lieber einmal mehr melden als einmal zu wenig. Dann kann auch nichts passieren.

Zu den Bewerbungskosten:
Beantrage die Leistung aus dem Vermittlungsbudget (Bewerbungskostenerstattung). Hierfür erhälst du für jede Bewerbung pauschaliert 5 EUR. Der Vermittler legt einen Höchstsatz fest (meist 260 EUR pro Jahr). Als Nachweis genügt das Anschreiben und / oder die Antwort des Arbeitgebers, falls vorhanden. Die Anträge kannst Du regelmäßig einreichen. Solltest Du die Bewerbungen gänzlich einstellen, kann es passieren, dass Du wegen fehlender Eigenbemühungen ganz abgemeldet wirst. Dann bist Du nicht mehr Krankenversichert. Die AA zahlt ja trotz Sperre weiterhin Beiträge an Deine Krankenkasse. Fehlende Eigenleistung ist für die AA keine Begründung die Eigenbemühungen einzustellen, da es Fördermöglichkeiten gibt (Erstattungen, Vorschüsse, etc.)

Lieben Gruß
Xala

Geändert von Xala (08.09.2009 um 18:28 Uhr)
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