| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#11
| ||||
| ||||
| Zitat:
Wenn du entsprechenden Rückhalt in der Familie hast und im Falle von Sanktionen oder bei sonstigem Einkommensausfall von der Familie aufgefangen wirst, kannst du dich natürlich zurücklehnen und die Sache aussitzen. Solltest du aber auf ALG I/ II angewiesen sein, folge bitte meinem Rat und bewirb dich sofort und nachweisbar.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#12
| |||
| |||
| Wenn Dir die Arbeitsagentur keinen Termin gibt und Dich schriftlich oder mündlich benachrichtigen möchte - wäre ich etwas misstrauischer als sonst. Manche Arbeitsagenturen sind zu locker und lassen die Schuld der Säumnis bei dem "Kunden" ab. (Wenn das jetzt eín Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur liest - die Betonung liegt auf Manche!) Bitte sorge Dich um deinen Vermittler und frage, ob es ihm gut geht, dann frage, was mit deinem Termin ist, damit es Dir besser geht...o.k.!!! |
|
#13
| |||
| |||
| Hallo, ich brauch mal eure Hilfe. Also der Fall ist so, das ich zur Zeit eine Sperre (von 12 Wochen) habe (wo ich aber schon mit mein Anwalt gegen angehe). Nun bekam ich einen Brief vom Arbeitsamt, woraufhin ich mich bei einer ZAF bewerben soll, für eine Tätigkeit, die ich nicht mehr machen will und auch nicht dauerhaft bewältigen würde (aus gesundheitlichen Gründen, die auch beim Arbeitsamt bekannt sind). Nun stellt sich mir aber in erster Linie die Frage, wovon soll ich mich bewerben??? Fotos kosten Geld, Briefmarken kosten Geld, der Briefumschlag, usw. Können die das von einem innerhalb einer Sperrzeit verlangen??? |
|
#14
| ||||
| ||||
| Zitat:
Nirgendswo steht, dass man anlässlich einer Leistungssperre oder Sanktion berechtigt ist, die Bewerbungsbemühungen einzustellen. Wenn du pleite bist, besprich die Angelegenheit mit deinem Sachbearbeiter, entweder beantragst du Vorschuss nach § 42 SGB I - AUCH BEI ALG I - und wickelst das dann über die Bewerbungskostenerstattung ab, oder du beantragst ggf. ersatzweise oder aufstockend ALG II. Bewirb dich bei der ZAF, dann erfüllst du deine Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit. Der ZAF kannst du ja schreiben, dass man bitte Rücksicht üben möge auf deine gesundheitlichen Einschränkungen und dass du auch gerne andere angebotene Arbeit annehmen magst. Ich wette, die ZAF wird dir sofort eine Absage schicken, die sind nur an kerngesunden Leuten interessiert, die Profit für die ZAF einfahren. Dann wendest du dich bitte sofort an die Agentur für Arbeit und lässt bitte den dortigen medizinischen Dienst ein Profil für deine Leistungsfähigkeit erstellen, damit gesundheitliche Einschränkungen in die Eingliederungsvereinbarung einfliessen und du nur Arbeiten vermittelst bekommst, die du auch bewältigen kannst. Merke: legst du keine Atteste vor, bist du zu 100% voll und ganz vermittelbar. Die dann zumutbare Arbeit darfst du nicht ablehnen, du musst dich auf jede Stelle bewerben. Kannst du aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Arbeiten nicht bewältigen, bist du es, der den entsprechenden Beweis antreten muss, die Beweislast liegt nicht bei der Agentur für Arbeit. Zumutbare Arbeit: Bei ALG I = § 121 SGB III Bei ALG II = § 10 SGB II
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#15
| |||
| |||
| Hallo, ich möchte hierzu auch noch ein-zwei Sachen sagen: Der Zettel, den Du erhalten hast, auf dem steht, was Du zu tun hast, ist die Eingliederungsvereinbarung. Auf dieser steht auch IMMER ein Datum, zu dem Du Dich spätestens zurückmelden musst. (Rückmeldung bis / nächster Termin am : TTMMJJJJ) Nicht alle Vermittler versenden automatisch Einladungen, sondern erwarten, dass du telefonisch einen Termin vereinbarst. Zumutbarkeit: Ein Tagespendelweg bei bis zu 6 stündiger Tagesarbeitszeit ist bis zu 1,5 Std. zuzumuten. Bei längerer Tagesarbeitszeit sogar 2 Std. Pendelweg. (Also eine Stunde pro Weg). Auch berufsfremde Arbeiten sind zumutbar, sofern der Arbeitgeber Dich trozt fehlender Eignung einstellen möchte. Generell gilt bei Vermittlungsvorschlägen, dass man eine Rückmeldung geben sollte. Im Fall ZAF, in dem der Vermittlungsvorschlag NACH dem Vorstellungsgespräch kam, hätte ein Anruf bei der AA genügt. Einfach sagen, Du möchtest eine Rückmeldung zum Vermittlungsvorschlag geben und nennst das Datum, an dem Du dich bereits beworben hast. Lieber einmal mehr melden als einmal zu wenig. Dann kann auch nichts passieren. Zu den Bewerbungskosten: Beantrage die Leistung aus dem Vermittlungsbudget (Bewerbungskostenerstattung). Hierfür erhälst du für jede Bewerbung pauschaliert 5 EUR. Der Vermittler legt einen Höchstsatz fest (meist 260 EUR pro Jahr). Als Nachweis genügt das Anschreiben und / oder die Antwort des Arbeitgebers, falls vorhanden. Die Anträge kannst Du regelmäßig einreichen. Solltest Du die Bewerbungen gänzlich einstellen, kann es passieren, dass Du wegen fehlender Eigenbemühungen ganz abgemeldet wirst. Dann bist Du nicht mehr Krankenversichert. Die AA zahlt ja trotz Sperre weiterhin Beiträge an Deine Krankenkasse. Fehlende Eigenleistung ist für die AA keine Begründung die Eigenbemühungen einzustellen, da es Fördermöglichkeiten gibt (Erstattungen, Vorschüsse, etc.) Lieben Gruß Xala Geändert von Xala (08.09.2009 um 18:28 Uhr) |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung? | die_kleine_elfe | Arbeitslosengeld ALG I | 7 | 01.03.2010 07:54 |
| Arbeitslosengeld 1 nur 4 Wochen?? | sanma | Arbeitslosengeld ALG I | 15 | 15.06.2009 18:25 |
| kein Arbeitslosengeld 2...habe ich trotzdem Ansprüche auf einen Bildungsgutschein??? | Blemmi | Allgemeine Fragen | 1 | 15.05.2008 10:13 |
| Arbeitslosengeld??? | derKnilch | Arbeitslosengeld ALG I | 6 | 12.04.2008 16:26 |
| Immobilienmakler & Arbeitslosengeld. Bitte kurze Info. | Erfinderlehrling | Arbeitslosengeld ALG I | 4 | 02.06.2006 10:18 |