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#1
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| Hallo, ich hbe mal eine Frage, weiss aber nicht so genau, ob die hier rein passt Also es geht darum, dass ich seit April arbeitslos bin, ich hatte auch schon einen Termin am 24.04. wo eben das übliche besprochen wurde. Dann bekommt man ja so einen Zettel mit, auf dem festgehalten wird, was man alles machen soll bis zum nächsten Termin mit Ziel der Arbeitsaufnahme usw. Auf dem Zettel steht nächster Termin: Anfang Juni Ich habe in der Zwischenzeit diese Liste eingereicht, auf der ich bis 20. Mai mindestens 6 Bewerbungen eintragen musste und habe auch den Zettel eingereicht, was bei dem Vermittlungsvorschlag rauskam, den ich bei meinem Gespräch bekam. Nun sitze ich zuhaus und habe noch immer keinen neuen Termin bekommen obwohl "Anfang Juni" ja langsam zu "mitte Juni" wird ![]() Aber es ist ja immer so, dass man automatisch einen Termin zugeschickt bekommt - eigentlich... Jetzt Frage ich mich, ob ich da mal anrufen sollte um auf mich aufmerksam zu machen? Nicht, dass die nachher sagen "Sie hätten sich ja auch mal melden können" und streichen mir das Arbeitslosengeld oder so ![]() Weiss jemand Rat?? |
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#2
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| hat niemand eine Idee ? |
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#3
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| Hey, da Du keinen Termin verpasst hast, wüßte ich nicht warum man Dich sanktionieren sollte. An Deiner Stelle würde ich mir die Zeit nehmen und einfach mal bei Deinem zuständigen Fallmanager vorsprechen. |
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#4
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| Wenn du unter 25 bist und ALG I beziehst, solltest du darauf achten, dass die Agentur für Arbeit keine Leistungssperre verhängt. Grund: der Personenkreis U25 wird bei ALG II mit verschärften Sanktionen bedacht, ausserdem besteht Stallpflicht im Elternhaus. Ein Ausweichen auf ALG II bei einer ALG I - Leistungssperre wäre daher mit grossen Unannehmlichkeiten verbunden. Auch bei ALG I bist du zu nachweisbaren Eigenbemühungen verpflichtet, auch dann, wenn noch nichts konkretes vereinbart sein sollte. Du müsstest inzwischen eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben, dort steht, was du zu tun hast. Sollte diese deiner Aufmerksamkeit entgangen sein, weil man dir diese nonchalant untergejubelt hat ("ach bitte, unterschreiben Sie doch mal da, und da, und da auch noch ... :::: KRITZEL; KRITZEL; KRITZEL ), dann solltest du dir diese schleunigst durchlesen. Insgesamt gilt: wenn etwas unklar ist, musst du dich kümmern. Du musst deinem Sachbearbeiter hinterherlaufen, aber nicht der Sachbearbeiter hinter dir. Achte darauf, dass du alles nachweisbar machst, also Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsunterschrift. Wenn du einfach etwas in den Hausbriefkasten wirfst, ist das schlecht (kein Nachweis). Denke daran, du bist nicht der einzige Arbeitslose, die Agentur kriegt jeden Tag einen Lastwagen voll Post. Merke: Wenn beim Sachbearbeiter nichts ankommt, kriegst du eine Leistungssperre. Ob die leistungssperre dann rechtens ist, ist eine andere Sache. Auf jeden Fall hast du den Ärger. Nonte's Breviarium :-)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (13.06.2008 um 09:26 Uhr) |
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#5
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
mein Sachbearbeiter hat vergessen mich für einen neuen Termin einzutragen Hmm, wenn jemand von der AA etwas vergisst ist das nicht so schlimm, aber wehe man selbst denkt mal nicht an etwas |
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#6
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| Hallo, nachdem sich oben stehendes ja geklärt hat, meine neue Frage aber den selben Titel tragen würde, schreib ich es einfach nochmal hier drunter ![]() Also folgendes ist heute passiert: mich rief gestern eine ZAF an mit der bitte um ein Vorstellungsgespräch heute. ICh bin auch hingefahren (will aber generell nicht in einer ZAF anfangen) weil die mich über das Internetportal der Arbeitsagentur gefunden haben. Beim Vorstellungsgespräch kam raus, dass eine Speditionskauffrau 30km von meinem Wohnort entfernt gesucht wird. Soweit ok (ausser das ich nicht Speditionskauffrau gelernt hab) aber dann sagte der Mann, die Arbeitszeiten wären in Schichten von 8 bis 15 Uhr bzw. 13 bis 20 Uhr. Ich hab ihm dann gleich gesagt, dass Schichtarbeit für mich nicht in Frage kommt worauf er schon pampig antwortete, mann muss eben Überstunden in Kauf nehmen. Darauf hin sagte ich, dass ÜBERSTUNDEN mal zwischendurch ok sind aber nicht Schichten bis 20 Uhr. Ausserdem konnte ich das damit begründen, dass ich im Moment kein Auto hab und es für mich deshalb auch nicht möglich ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln Arbeitszeiten bis 20 Uhr wahrzunehmen, da ich auf einem Dorf wohne und dort nur 2 mal am Tag ein Bus fährt. Und es ist definitiv nicht möglich, nach 20 Uhr Arbeitsende noch nach hasue zu kommen ohne Auto. Darauf antwortete er wieder etwas unfreundlich, ob ich denn nicht einfach in den Arbeitsort ziehen kann. Dies verneinte ich. Ausser diesen Sachen ist es ausserdem so gewesen, dass ich einige der Anforderungen nicht erfüllen würde für die Stelle, weil ich mich mit vielen für die Stelle vorausgesetzen Anforderungen nicht auskenne. Nun habe ich Angst, dass die ZAF der Arbeitsagentur meldet, dass ich die Stelle einfach abgelehnt habe mit unwichtigen Gründen oder sowas und die mir dann das ALG sperren Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen |
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#7
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| Wenn du Leistungen der Agentur für Arbeit (ALG I) in Anspruch nimmst, darfst du zumutbare angebotene Arbeit nicht so ohne weiteres ablehnen. Was zumutbar ist, ist im § 121 SGB III dargestellt. Insofern wurde das Gespräch von dir ungeschickt geführt. Selbstverständlich arbeitest du gerne bei einer ZAF, denn du bist doch ein staatstragender Bürger, der sich konform zur Arbeitslosenversicherung verhält. Selbstverständlich arbeitest du auch gerne im Schichtdienst - wenn der Arbeitgeber den Transport sicherstellt, z.B. durch ein Sammeltaxi oder durch Stellung eines Firmenfahrzeuges. Selbstverständlich ziehst du auch gerne um - wenn der Arbeitgeber den Umzug bezahlt und wenn der Auftrag der ZAF so dauerhaft ist, dass der Umzug gerechtfertigt ist. Selbstverständlich bietest du der ZAF an, andere als die angebotene Arbeit anzunehmen. Meiner Ansicht nach ist der ZAF-Mitarbeiter ziemlich forsch aufgetreten, in dem Bewusstsein, dass ein ALG I bzw. ALG II - Leistungsempfänger wenig Rechte hat und ein leistungsempfangender Bewerber wenig Möglichkeiten hat, angebotene Arbeit abzulehnen. In der Tat ist es so, dass die ZAF hier die Bedingungen diktieren kann. Ich erwarte, dass die ZAF eine entsprechende negative Meldung an die Agentur vornimmt, was dir eine entsprechende dreimonatige Leistungssperre eintragen kann. Du wirst aber vorher angehört und du solltest dann darstellen können, dass du für den angebotenen Job nicht ausreichend qualifiziert bist und dass die Arbeitsstelle mangels eigener Mobilität und mangels geeigneter öffentlicher Verkehrsmittel nicht akzeptabel ist. Das solltest du dann mit Fahrplan und Routenplaner (Achtung: auf Kostenpflicht im Internet achten!) belegen können. Frage: bist du unter oder über 25?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Ich bin unter 21. Gestern habe ich von der AA einen Brief mit einem Vermittlungsvorschlag erhalten mit genau dieser Stelle. Ich denke mal den hab ich bekommen, weil die ZAF ja vorher bestimmt gesagt hat das die mich einladen. Ich werde dort jetzt angeben, dass ich die Stelle nicht habe, weil ich nicht über die vorausgesetzten Anforderungen und Qualifikationen verfüge und das die Stelle ausserdem nicht meiner Ausbildung entspricht (Ich: Industriekauffrau, Stelle: Speditionskauffrau). Da ich noch ALG 1 bekomme, muss ich ja nicht machen, was ich nicht kann, wenn ich das richtig sehe: § 121 Zumutbare Beschäftigungen (5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat. |
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#9
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| Bitte bewirb dich ---->>SOFORT ---->>nachweisbar um die angebotene Stelle. Der Sinn dieser Übung ist, dass jetzt vermutlich eine Rechtsfolgebelehrung mit dem Vermittlungsangebot verbunden ist, somit würdest du eine dreimonatige Leistungssperre erhalten, wenn du dich nicht ernsthaft um die Stelle bemühst. Überlasse es bitte der Entscheidung der ZAF bzw. des Arbeitgebers, darüber zu befinden, ob du für den Job ausreichend qualifiziert bist. Zitat:
Bitte lies dir den von dir zitierten Satz genau durch und lasse ihn dir auf der Zunge zergehen. Er sagt nämlich aus, dass du auch andere Berufe, die du nicht gelernt oder ausgeübt hast, bedienen musst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#10
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| Ich kann mich ja jetzt nicht mehr um die Stelle bewerben, das hab ich doch schon getan, indem ich da war Und zusammen mit dem Typen von der ZAF hab ich doch festgestellt, dass ich nicht ausreichend qualifiziert bin. Und meine Sachbearbeiterin meinte letztens noch zu mir, ich muss mich nicht bei ZAF bewerben obwohl ich das auch seltsam fand.Also ich hab mir den Paragraphen nochmal angeguckt und verstehe den anders ![]() (5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie (...) nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat. |
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