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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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| Kann ein privater Arbeitsvermittler nach erfolgreicher Tätigkeit die Gebühr laut Vermittlungsgutschein bei der Arbeitsagentur abrechnen und sich seine Vermittlungsleistung außerdem vom Arbeitgeber honorieren lassen? Ich habe bisher kein Gesetz / keine Verordnung gefunden, das / die dagegen spricht. Persönlich hätte ich auch gar nichts dagegen einzuwenden. Das würde die Vermittlung für etliche Unternehmen attraktiver machen. Ein seriöser privater Arbeitsvermittler wird stets darauf bedacht sein, Arbeitgebern geeignete, auf das Stellenprofil passende Kandidaten zu vermitteln, da gute Arbeitgeberkontakte sein Kapital sind. Mit dem Vermittlungsgutschein werden jedoch auch andere Leistungen abgegolten, z.B. Beratung bei Erstellung und Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen, Eignungstests etc. Der Gutschein könnte somit ein Anreiz sein, in einen Arbeitssuchenden die entsprechenden Vorleistungen zu investieren, wenn der private Arbeitsvermittler sich anhand der Qualifikation desjenigen gute Vermittlungsaussichten verspricht. Der Vermittlungsgutschein wäre im Falle der Möglichkeit einer doppelten Abrechnung also ein Anreiz, auf Erfolgsbasis Beratungsleistungen zu erbringen, die bei Karriereberatungsunternehmen / Bewerbungs-Coaches und wie sie sich ansonsten nennen mögen, als Dienstleistung von Arbeitnehmern oder Arbeitssuchenden auch einzeln auf Basis eigener Bezahlung eingekauft werden können. Entsprechend würde das die Auswahl an privaten Arbeitsvermittlern für den Arbeitssuchenden erhöhen. Anhand meiner bisherigen Recherchen müsste ich ansonsten zu dem Ergebnis kommen, dass die meisten der Unternehmen, die man auf Listen privater Arbeitsvermittler findet, höchstwahrscheinlich gar nicht bereit sind, überhaupt auf Basis Vermittlungsgutschein zu arbeiten. Siehe hierzu mein Beitrag Private Arbeitsvermittlung für nicht-gewerbliche, qualifizierte Fachkräfte? Hier in den Foren sind doch auch private Arbeitsvermittler tätig und vielleicht gibt es andere, die sich entsprechend auskennen oder auch mal in Gesetzen recherchieren. Ich freue mich über Informationen hierüber |
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