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#1
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| ich bin ab dem nächsten monat arbeitslos. in der wg in der ich wohne ist bald schluß, da die mitbewohner aus ziehen und ich mir daher auch eine neue bleibe suche muß. nun meine fragen... 1. kann ich in die stadt ziehen in die ich möchte? 2. kann ich einen zuschuß für den umzug beantragen? 3. wieviel darf max eine wohnung kosten und wie groß darf sie sein? 4. wie sieht es mit der kaution aus? mein kontostand ist ausgeschöpft. 5. gibt es einen einmalige ausstattung? mir gehört in der wg bis auf meinem bett, einen kleiderschrank und einem kleinen regal nichts. waschmaschiene, trockner, spülmaschiene, tv, radio, und halt aller haushaltskram ist eigentum der anderen 3 mitbewohner aus ihren alten wohnungen. 6. ich bin erst 23 und habe jetzt insgesammt fast 1 1/2 gearbeitet. habe ich die möglichkeit eine weitere ausbildung anzufangen falls sich für mich die chanse ergibt, oder muß ich einen job finden damit ich unterstützung bekomme? danke für eure antworten. |
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#2
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| Meine persönliche unmassgebliche MEINUNG: Berliner Mieterverein Menu Mit diesem Link werden die meisten deiner Fragen beantwortet. Aber bitte beachten: es gibt regionale Unterschiede !! Da du U25 - unter 25 - bist, wird man dir auferlegen, wieder in den elterlichen Haushalt einzuziehen. Das Gesetz verpflichtet Eltern, bis 25 für ihre Kinder aufzukommen. Es werden nur Ausnahmen mit einer befriedigenden Begründung akzeptiert. Bei meiner Antwort habe ich mich auf ALG II bezogen. Bei ALG I bist du zwar etwas freier in deinen Entscheidungen, aber nach Auslauf von ALG I müsstest du ALG II beantragen, das Problem ist also nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. Unterstützung bzgl. einer Ausbildung müsstest du mit dem Arbeitsamt besprechen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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