| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe im Februar 2010 meine Lehre als Goldschmiedin erfolgreich abgeschlossen. Allerdings wurde ich nicht übernommen und bekomme jetzt 132 € (60% meines Lehrgeldes) Arbeitslosengeld I. Da ich gerade erst 23 Jahre alt bin und während meiner Lehre zuhause gewohnt habe, darf ich derzeit, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, laut der Arbeitsagentur nicht ausziehen. Ich hänge also bis zum Beginn des Studiums in der Luft. Nun ist meine Frage ob ich einen Anspruch auf eine Aufstockung durch das Arbeitslosengeld II habe? Dazu muss ich sagen: Mein Vater bekommt eine Invalidenrente von ca. 1000€ (Miete warm ca.500€) und meine Mutter ist ebenfalls arbeitslos und hat aufgrund der Rente meines Vaters keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen (laut des Amtes). Was kann ich machen? Oder ist es vielleicht sinnvoller, wenn meine Mutter erneut einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt? Für Eure antworten wäre/ bin ich Euch sehr dankbar. soph |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zitat:
Solange du noch nicht studierst, fällst du in die Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern, also sollten deine Eltern ALG II beantragen, du wärest dann über die BG deiner Eltern versorgt. Es sollte also so sein, dass ihr, solange du noch nicht studierst, ALG II - berechtigt seid, scheidest du aus der BG aus, weil du studierst, ist der Bedarf der Eltern vermutlich ganz knapp gedeckt, also vermutlich kein ALG II. Um das aber ganz genau sagen zu können, müsste der elterliche Bedarf genau ausgerechnet werden und auch gesagt werden, ob die Wohnung "angemessen" ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Soph (16.06.2010) | ||
| |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung? | die_kleine_elfe | Arbeitslosengeld ALG I | 7 | 01.03.2010 08:54 |
| Arbeitslosengeld nach Auslandsaufenthalt ?? | renelanzarote | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 12.01.2010 15:07 |
| Krankengeld - Arbeitslosengeld | Andreas_der_erste | Krankheit und Behinderung | 1 | 07.09.2009 14:15 |
| Arbeitslosengeld 1 nur 4 Wochen?? | sanma | Arbeitslosengeld ALG I | 15 | 15.06.2009 19:25 |
| kein Arbeitslosengeld 2...habe ich trotzdem Ansprüche auf einen Bildungsgutschein??? | Blemmi | Allgemeine Fragen | 1 | 15.05.2008 11:13 |