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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitslosengeld 1. Als ich meinen Antrag ausfüllte, gab ich an, dass ich nur 20 Stunden arbeiten möchte. Ich wusste jedoch nicht dass dann das ALGeld auf die verringerte Stundenzahl angepasst wird, weil ich immer dachte es geht nur darum was ich früher verdient habe. Meine Frage ist, kann ich die Stundenzahl nachträglich ändern, so dass das ALGeld auf 40,0 Stunden berechnet wird? (Oder zumindest 39,0, habe glaub ich mal gelesen, dass es maximal auf 39 berechnet werden kann.) Denn ich habe damals nur deswegen eine verringerte Stundenzahl (habe früher 40,0 Stunden gearbeitet) weil ich schwanger bin und deswegen nicht mehr Vollzeit arbeiten wollte. (Ich habe ein Beruf indem ich viel stehen muss) Hätte ich gewusst, das ich als Schwangere auch in früheren Monaten nicht arbeiten gehen muss, hätte ich nähmlich 40 Stunden angeben. Zudem war ich davor in Reha und habe gehört dass es besser ist in einem Betrieb mit 20 Stunden anzufangen und dann langsam die Stundenzahl zu erhöhen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. |
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#2
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| Hallo, du kannst die Stunden erhöhen, sofern du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich für die erhöhte Stundenanzahl zu Verfügung stehst. Also, wenn du auf Vollzeit erhöhst, bekommst du zwar ALG1 für Vollzeit, musst aber ggf. auch an Vollzeitqualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und einen Vollzeit Job annehmen.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |