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#1
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| Hallo! Das ist jetzt mehr oder minder eine allgemeine Frage. Was ist, wenn man nach der Ausbildung nicht übernommen wird und auch nicht sofort wo anders eine Stelle findet? Landet man dann sofort im Hartz Sumpf oder hat man irgendwie Anspruch auf ALG 1? Ich habe nämlich mitbekommen, dass manche nach ihrer Ausbildung ALG 1 bekommen und manche nicht. Aber alle, bei denen ich es mitbekommen habe, haben in ihrere Ausbildung ganz normal in die SV eingezahlt, darunter eben auch in die Arbeitslosenversicherung. Ist es dann rechtens, dass man nix bekommt, obwohl man drei Jahre eingezahlt hat? Und wo von hängt es ab, ob man nun ALG 1 bekommt nach der Ausbildung oder nicht? Entscheiden dass die Sachbearbeiter nach Sympathie? <=== Es kommt mir nämlich manchmal so vor, als ob die Amtsmitarbeiter machen und entscheiden, wie sie gerade lustig sind. Wie gesagt: Es ist eine Allgemeine Frage, weil ich mich für das Thema interessiere, da ich nicht verstehe, warum manche ALG 1 bekommen nach der Ausbildung und andere nicht, obwohl sie in der Ausbildung fast dasselbe Gehalt hatten wie der andere und dementsprechend auch ca. gleich in die SV eingezahlt haben. Ich dachte bisher immer, dass man einen Anspruch hat, weil man eben eingezahlt hat. Oder können dass die Bearbeiter beim Amt einfach nach Gutdünken entscheiden? |
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#2
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| Hey Moonshadow, Du denkst richtig,sobald man mindesten 12 Monate in die A.V. eingezahlt hat,bekommt man Alg1,dabei ist es Unerheblich ob es bei der Ausbildung ist.. Eventuell meinst du vieleicht das manche Aufstockend Alg2 bekommen,weil das Alg1 zu niedrig ist... Anspruch Alg1 Anwartschaftzeit Rahmenfrist Bemessungsentgeld Dauer des Anspruchs
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Danke für die Antwort! Manchmal wurde bei Personen (die ich kenne), die nach der Ausbildung kein ALG 1 bekommen auch gesagt, dass die Ausbildung nicht richtig zählt. Aber das wäre ja Unsinn, denn Fakt ist nun mal, dass man in einer "handelsüblichen" Ausbildung länger als die besagten 12 Monate in die AV einzahlt. Es wäre zumindest für mich unlogisch, warum man nach mehrjährigem Einzahlen keinen Anspruch hat. Aber diese Unlogik hat sich nicht bestätigt, auch bekräftigt durch deine Aussage. |
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#4
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| Ich denke ich weiß was du meinst. Ich selbst hab trotz 2 Jahren Ausbildung, die ich erfolgreich abgeschlossen habe keinerlei Anspruch auf ALG1, weil es eine schulische Ausbildung war, die ich selbst zahlen musste. |
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#5
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| Zitat:
Ich glaube, dass ist wohl auch der Hauptgrund bei dir. Zahlt man während einer rein schulischen Ausbildug überhaupt was in die SV rein? Wenn nein, dann ist dies bei dir der Knackpunkt. Während der so genannten dualen Ausbildung, die aus einem Teil Schule und einem anderen Teil Arbeit im Betrieb besteht, verdient man ja Geld. Man ist SV-Pflichtig und muss dementsprechend auch in die SV einzahlen, zusammen mit seinem Arbeitgeber. Und damit man überhaupt irgenmdwie ein Recht erwirbt auf ALG 1 muss man mindestens 360 Tage SV-Pflichtig beschäftigt gewesen sein (bitte korrigiert mich, falls dies verkehrt sein sollte). Diese 360 Tage überschreitet man bei einer typischen dualen Ausbildung ja, die meisten Ausbildungen gehen über drei Jahre, und währendessen zahlt man in die SV-Kassen ein. Inzwischen habe ich mich schon weiter informiert und von mehreren Stellen zu hören bekommen, dass mir tatsächlich ALG 1 zustehen würde nach der Ausbildung, falls ich nicht übernommen oder sofort woanders einen Arbeitsplatz bekommen sollte. Bei einer schulischen Ausbildung ist man doch quasi "nur" Schüler, also auf Vollzeit, oder? Geändert von Moonshadow (18.08.2009 um 20:06 Uhr) |
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#6
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| Genau richtig,Moonshadow Es zählt hier nur,ob mindestens 360 Tage,innerhalb der letzten 2 Jahre,in die SV eingezahlt wurde... Und nichts anderes...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#7
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| @Moonshadow: Ja, vollkommen richtig. |
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