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#1
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| Hallo zusammen, Meine Frau hat bis zur Geburt des 1. Kindes Voll gearbeitet bis Januar 2005. Elternzeit 3 Jahre beantragt. Muterschaftsgeld erhalten. Arbeitsvertrag war befristet bis Juni 2007. Geburt des 2. Kindes im Februar 2008. Elterngeld erhalten. Jetzt gehen beide Kids seit April 2010 in den Kindergarten, arbeitlos gemeldet. UND JETZT KEIN ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD ? KANN DAS SEIN ? Grüsse Jürgen |
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#2
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| Das kann sein, denn das ALG I ist Verjährungsfristen unterworfen. Vorgehensweise: Schriftlichen Antrag auf ALG I stellen, schriftlichen Bescheid abwarten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Neue Indizien: Kein Anspruch, weil Familienversichert in der Krankenversicherung ? |
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#4
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| Zitat:
Der Anspruch auf ALG I hat nichts mit der Familienkrankenversicherung zu tun.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Hallo, Im Ablehnungsbescheid steht, dass sie weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen ist und hat die Anwartschaftszeit nicht erfüllt. Meine Frau war fünf Jahre in der Kindererziehung (2 Kinder). Davor hat sie gearbeitet. Im Juli 2007 ist ihr Arbeitvertrag befristet ausgelaufen. Es gibt doch Besonderheiten für die Erfüllung der Anwartschaft bei Kinderziehung ????????? Was passt da nicht ? |
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#6
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| Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de BMFSFJ - Gesetze - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Das sollte in einem persönlichen Gespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt werden. Welche Zeiten evtl. angerechnet werden und zur Anwartschaft führen, wann Anwartschaften verjähren, wird man nur nach genauen Aktenstudium ermitteln können.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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