Kein Anspruch nach 5 Jahren Elternzeit ?
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Kein Anspruch nach 5 Jahren Elternzeit ?

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  #1  
Alt 03.05.2010, 12:03
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jürgi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kein Anspruch nach 5 Jahren Elternzeit ?


Hallo zusammen,

Meine Frau hat bis zur Geburt des 1. Kindes Voll gearbeitet bis Januar 2005.
Elternzeit 3 Jahre beantragt. Muterschaftsgeld erhalten.
Arbeitsvertrag war befristet bis Juni 2007.
Geburt des 2. Kindes im Februar 2008.
Elterngeld erhalten.

Jetzt gehen beide Kids seit April 2010 in den Kindergarten, arbeitlos gemeldet.

UND JETZT KEIN ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD ? KANN DAS SEIN ?


Grüsse
Jürgen
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  #2  
Alt 03.05.2010, 12:09
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Das kann sein, denn das ALG I ist Verjährungsfristen unterworfen.

Vorgehensweise: Schriftlichen Antrag auf ALG I stellen, schriftlichen Bescheid abwarten.
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  #3  
Alt 03.05.2010, 12:36
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Neue Indizien:
Kein Anspruch, weil Familienversichert in der Krankenversicherung ?
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  #4  
Alt 03.05.2010, 13:03
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Zitat:
Zitat von jürgi Beitrag anzeigen
Neue Indizien:
Kein Anspruch, weil Familienversichert in der Krankenversicherung ?
Nein.

Der Anspruch auf ALG I hat nichts mit der Familienkrankenversicherung zu tun.
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  #5  
Alt 06.05.2010, 11:21
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jürgi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

Im Ablehnungsbescheid steht, dass sie weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen ist und hat die Anwartschaftszeit nicht erfüllt.

Meine Frau war fünf Jahre in der Kindererziehung (2 Kinder). Davor hat sie gearbeitet. Im Juli 2007 ist ihr Arbeitvertrag befristet ausgelaufen.

Es gibt doch Besonderheiten für die Erfüllung der Anwartschaft bei Kinderziehung ?????????

Was passt da nicht ?
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  #6  
Alt 06.05.2010, 12:07
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Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de

BMFSFJ - Gesetze - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Das sollte in einem persönlichen Gespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt werden. Welche Zeiten evtl. angerechnet werden und zur Anwartschaft führen, wann Anwartschaften verjähren, wird man nur nach genauen Aktenstudium ermitteln können.
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