kein Geld nach Vorlage des ArbeitsvertragsMUSTERS
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kein Geld nach Vorlage des ArbeitsvertragsMUSTERS

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  #1  
Alt 04.03.2009, 22:56
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Unglücklich kein Geld nach Vorlage des ArbeitsvertragsMUSTERS


Problem : keine ALG-Zahlung zwischen vermutlichen Arbeitsantritt (lt. ArbeitsvertragsMUSTER) und tatsächlichen Arbeitsbeginn (ORGINALvertrag)


Hallo,

Ich bezog seit 01.01.2009 ALG1 und kündigte Ende Januar beim Antrag auf ALG1 (das Geld wurde tatsächlich zum 01.01.2009 nachgezahlt) an, daß ich VERMUTLICH zum 16.02.2009 wieder arbeiten werde, da mir damals bereits ein ArbeitsvertragsMUSTER mit Eintrittstermin vorlag, daß ich damals präsentierte, so daß mir die Sachbearbeiterin schonmal vorsichtshalber vor Unterschrift des nachfolgenden Orginalvertrages die Ansprüche zu eben diesen (vermutlichen) Starttermin befristete.

Schönheitsfehler : Das Arbeitsverhältnis wurde danach seitens des Arbeitgebers aus organisatorischen Gründen erst zum 01.03.2009 festgelegt und so wurde am 16.02.2009 nicht gearbeitet, sondern der Vertrag unterschrieben.

Da mir dieses Problem kurz vor Auslauf des ALG1 am 12.02.2009 bekannt wurde, ging ich sofort am 13.02.2009 zum Arbeitsamt, wo ich einer Mitarbeiterin den Sachverhalt schilderte, daß ich eben am 16.02.2009 erst unterschreiben werde, anstatt zu arbeiten, so daß ich den ALG-Anspruch, der ja nur auf Vorlage eines Vertragsmusters prophylaktisch terminiert wurde, verlängern wollte.

Diese nahm den Sachverhalt auf und fragte mich, ob wir nicht (irgendwann) in der nächsten Woche nach der Unterschrift(Mittags am 16.02.2009), damit weitermachen können (es war nur die Abgabe eines Veränderungsantrags mit genauen Arbeitsantritt nötig), damit sich das Einstiegsdatum bis zur Unterschrift nicht nochmals ändert und ein armer Sachbearbeiter sich nochmals Steuergelder verschleudernd damit beschäftigen muss. Sie versicherte mir mündlich, daß mir daraus keinerlei Nachteile entstehen.

Am 18.02.2009 nach der Unterschrift, mit Arbeitsstart zum 01.03.2009, suchte ich das Arbeitsamt auf, daß bereits geschlossen war und warf den Veränderungsantrag in den Briefkasten (den ich zuvor schonmal erfolgreich nutzte).

Als ich eine Woche später über die Frage philosophierte, wovon ich nach dem Zahlen der kommenden Märzmiete im März leben soll, da ja noch keinerlei schriftliche Resonanz erfolgte und mein Konto keinerlei Eingänge hatte, ging ich am 26.02.2009 zum Arbeitsamt, wo man angeblich keinerlei Eingang eines Veränderungsantrages registriert hatte, sondern ledigtlich den Besprechungstermin vom 13.02.2009, in dem ich sagte, daß ich frühestens zum 01.03.2009 arbeiten werde.

Der Mitarbeiter am Empfang nahm mein Anliegen also am 26.02.2009 auf, riet mir nochmals einen Veränderungsantrag zu schreiben, sagte, daß er die Notiz der Mitarbeiterin die meine Verlängerungsbitte am 13.02.2009 aufnahm sieht und sagte mir nicht, daß die Zahlungen erst ab dem Tag dieses zweiten Veränderungsantrages stattfinden, so daß mir heute ein Änderungsbescheid ins Haus flatterte, mit einem Zahlungsausfall vom 16.02 bis 25.02.

Und das nur, weil ich so freundlich war, mich auf die Bitte der Sachbearbeiterin am 13.02.2009 einzulassen, den Veränderungsantrag erst nach Unterschrift des Arbeitsvertrages einzureichen, damit sich der Kollege nicht die Finger wund schreibt, falls sich das Startdatum nochmals ändert und weil darüber hinaus mein Veränderungsantrag hausintern auf Abwege kam, um es höflich auszudrücken .

Ein Wunder daß mir Geld für die Zeit vom 26 bis 28.02.2009 gebilligt wurde - aber warum habe ich keinen Anspruch vom 16. bis 28.02.2009 ? Schließlich habe ich den Sachverhalt noch vor Auslaufen des ALG-Anspruchs angekündigt und dies ist im Rechner des AA's vermerkt, stattdessen erst ab Veränderungsantragdatum ?


Vielen Dank für das lange Lesen und vielleicht hat ja jemand einen Vergleichsfall auf Lager ;o)

Geändert von VerspaeteterArbeiter (04.03.2009 um 23:26 Uhr)
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  #2  
Alt 05.03.2009, 06:28
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Dein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit ist nicht die letzte Instanz.

Gegen den Bescheid mit dem Zahlungsausfall musst du angehen, wende dich bitte an das Kundenreaktionsmanagement der Agentur.

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  #3  
Alt 05.03.2009, 06:52
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Dein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit ist nicht die letzte Instanz.

Gegen den Bescheid mit dem Zahlungsausfall musst du angehen, wende dich bitte an das Kundenreaktionsmanagement der Agentur.

Agentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagement
Strasse/Hausnummer
PLZ Deine Stadt
...vielen Dank für die Mühe - nachdem Ausschlafen, bin ich auch gerade auf die Idee gekommmen mal auf der Internetseite des AA's nachzugucken, ob ich mein Anliegen dort loswerden kann und bin gerade dabei, dieses Kundenreaktionsmanagement zu kontaktieren, wobei ich es parallel zur Mail natürlich noch mit einem Einschreiben versorgen werde

Geändert von VerspaeteterArbeiter (05.03.2009 um 07:10 Uhr) Grund: morgendliche Rechtschreibung ;O)
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  #4  
Alt 07.03.2009, 10:43
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VerspaeteterArbeiter befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden ... hat sich einen Tag später, aber von selbst korrigiert

Moin,

die Sache ist übrigens erledigt. Einen Tag nach Eingang des Veränderungsbescheides, bei dem nur eine Zahlung vom 26. bis 28 Februar bewilligt wurde, ging eine Korrektur ein, die vor meinem Protest geschrieben wurde und von der ich zum Zeitpunkt des Beitrages in diesem Forum noch nichts wußte und so erhalte ich die Leistungen wie damals mündlich vorausgesagt, doch komplett für die Zeit vom 16. bis 28. Februar.

Allerdings sollte sich die Person des Problemursprungs, mal darüber Gedanken machen, daß es neben mir Menschen gibt, die nicht eine Beschwerde schreiben, sondern sich in einer solchen Situation vor den nächsten Zug werfen, was mir einen kleinen Ausschnitt auf die Dimension des Optimierungspotentials bietet, daß entweder in der Koordinierung der Arbeitsabläufe und/oder der Sorgfalt und/oder überhöhte Auslastung der Sachbearbeiter liegt - schließlich wird bei diesen buchhalterischen Abläufen in der Agentur für Arbeit mit Menschen gespielt

Ich habe so den Eindruck, das die erste Fehlbewilligung gegen 15:30 Uhr kurz vor Feierabend geschrieben wurde und dann am nächsten Morgen gegen kurz vor acht Uhr nochmal angekuckt und korrigiert wurde, wonach mir die Korrektur einen Tag nach der Fehlbewilligung zugesandt wurde.

Oder der Kollege am Empfang, hat versehentlich den falschen Zeitintervall für die Bewilligungszeit eingegeben ( also ab Einreichen des Ersatzantrages - er machte für einen Moment den Eindruck etwas falsch eingegeben zu haben und korrigieren zu wollen), es wurde daraus datentechnisch ein Bewilligungsauftrag an die Bewiliigungsabteilung gesandt, danach hat er es korrigiert und es wurde ein zweiter Bewilligungsauftrag an die Bewilligungsabteilung gesandt, wobei der erste nicht gekillt wurde, der Sachbearbeiter in der Bewilligungsabteilung hat fleißig, aber in diesem Fall ungünstig, schnell vor Feierabend den ersten Bewilligungsauftrag seines Kollegen gelesen diesen bearbeitet und konnte nicht ahnen, daß datentechnisch ein zweiter Korrekturauftrag für den gleichen Kunden in der Abarbeitungsschlange der Datenbank schlummert (da dies wahrscheinlich nicht visuell auf dem Monitor erfassbar ist) über den er dann erst am nächsten Arbeitstag stolperte - dies wäre kein menschliches Versagen, sondern schlichtweg eine Fehlplanung im Datenverarbeitungssystem dort sollte bei Abarbeitung des ersten Auftrags automatisch nach unbearbeiteten äquivalenten Aufträgen des gleichen Kunden, an die gleiche Abteilung gesucht werden, so daß für den Sachbearbeiter ein Gesamtüberblick vorliegt.
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