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#1
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| Hallo, habe ein ziemliches Problem mit dem Wohngeld und kein Mensch scheint helfen zu können. Durch dieses ganze Beamtengefasel steigt ja auch kein Mensch durch !! Also, ich bin 25 Jahre alt und lebe zuhause, zahle hier Miete für mein Zimmer von 150 Euro mon., Bad + Küche darf ich natürlich mitbenutzen. Nun bin ich seit Ende Februar arbeitslos. Hatte vorher einen 400 Euro Job bis mitte Februar und bis Ende Feb. einen Teilzeitjob, bei dem ich allerdings nur rund 450 Euro mon. verdient habe. Dementsprechend habe ich nun 196,50 Arbeitslosengeld und komme damit logischerweise nicht hin. War beim Amt um Wohngeld zu beantragen, schien auch zuerst alles gut. Die Dame war nett, ich kenne sie sogar persönlich (ist die Schwester eine ehemaligen Schulkollegin) sie meinte auch alles gut, geht alles klar, habe den Antrag eingereicht mit dem Untermietvertrag. Nachträglich habe ich dann als ich den Bewilligungsbescheid vom AA endlich hatte den noch nachgereicht, alles bei ihr persönlich !! Sie hat sich alles angeschaut, kopiert etc. und meinte halt geht klar. Heute bekomme ich von dieser Person ein Schreiben von wegen ich würde ja viel zu wenig Alg 1 bekommen. Genauer Wortlaut.... "Bei der Berechnung der Aufwendungen werden in aller Regel zumindest die im Rahmen des Sozialgesetzbuches festgelegten Bedarfssätze zugrunde gelegt (sog. Mindestversorgungssätze). Legt man in Ihrem Falle diesen Wert zugrunde, hätten sie einen monatlichen Bedarf von mindestens 349,60 Euro. Berücksichtigt man jedoch die von Ihnen angegebenen Einnahmen von 196, 50 Euro ergibt sich ein monatlicher Fehlbetrag. Selbst wenn man die Wohngeldleistung von 122,00 Euro hinzurechnet, besteht ein Defizit von 31,10 Euro. Somit bestehen starke Bedenken an der Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Anganben zum Einkommen bzw. ist es fraglich, wie Sie Ihren Bedarf decken." Grrrrr !!!! Ich lebe zuhause und zahle hier Miete !! Bis ende Februar hatte ich, wie gesagt, einen Job, konnte mich natürlich im März mit dem zuletzt gezahlten Gehalt von Ende Februar noch finanzieren, seit Ende März Alg1 und daraus drehen sie mir jetzt einen Strick oder wie ?? Kann ich doch wohl nichts für das ich nicht mehr Alg 1 bekomme. Nun wollen sie außerdem die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Ist das überhaupt rechtens ??? Ich befürchte ja das es so ist. Trotzdem werde ich jetzt hingestellt wie ein Lügner bzw. Betrüger. Das meine Eltern mich diesen Monat nicht haben hungern lassen ist ja wohl normal oder nicht ?? Was soll ich denn nun machen ? Ich habe das Gefühl das ist einfach nur Hinhalte Taktik, als wenn die einen ärgern wollten. |
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#2
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| Das Wohngeld stellt keine Grundversorgung dar, das heisst: wer zuwenig verdient, erhält eben kein Wohngeld, sondern wird auf ALG II verweisen. Bitte stelle sofort bei deiner Arge/Jobcenter einen ALG II - Antrag. Achtung! Da du bei deinen Eltern wohnst, bildet ihr bei ALG II eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft, aber keine Bedarfsgemeinschaft. Der § 9 SGB II vermutet eine Unterstützung durch Angehörige, dieser Vermutung muss anlässlich deines ALG II - Antrages widersprochen werden. Lasse dir ein Schreiben deiner Eltern aufstellen, in dem formuliert wird, dass deine Eltern dich nicht mehr unterstützen werden. Damit dieses Schreiben auch Wirkung entfaltet, dürfen deine Eltern dich dann auch wirklich nicht mehr unterstützen, nicht mal mit einer Schnitte Brot. Sollte die Arge dann das Gegenteil beweisen können, gibt's einen Aufstand. Bitte sorgfältig durchlesen und auf Seite 11 Punkt 9.37 Abwägungskriterien beachten: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf ![]() http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Wenn du ALG II beziehen willst, ist es ratsam, mit den Eltern einen Mietvertrag abzuschliessen und diesen anlässlich des ALG II - Antrags vorzulegen. Die Mieteinnahmen müssen von deinen Eltern versteuert werden, es kann sein, dass die Steuererklärung irgendwann von der Arge dahingehend kontrolliert wird. ich rate dazu, dass du dich auch umgehend mit einer Arbeitsloseninitiative am Ort berätst. Sollte die Arge mauern, hast du das Recht, dir in Absprache mit der Arge eine eigene angemessene Wohnung anzumieten.
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#4
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| Eine eignene Wohnung anmieten möchte ich auf gar keinen Fall. Ich lebe in einem Dorf und möchte keinesfalls in irgendein Sozial Viertel in der Stadt ziehen. Und müsste ich nicht wenn ich das über Alg2 mache auch EE Jobs annehmen ? Hatte ich hier iwo gelesen. Das möchte ich natürlich auch nicht. Ich hätte gerne einen vernünftigen Job und befürchte das das AA, wenn ich verpflichtet bin EE Jobs anzunehmen, sich's einfach macht und mich da einfach reinschiebt um die Zahlen zu schönen, weil's leichter ist, etc. Weiß jemand wie hoch der Steuersatz wäre den meine Eltern für die Miete abgeben müssten ?? Wie wird das berechnet ? Im mom. war es nämlich immer so das ich, als ich noch einen Job hatte, einfach 150 abgehoben hatte und meinem Dad das in die Hand gedrückt habe. Das hatte ich auch der Wohngeldtante so erzählt und sie meinte das wäre gar kein Problem, sie bräcuhte dann nur einen Zettel in dem meine Eltern bestätigen das sie die monatliche Miete erhalten. Ich meine, was erzählt die den für einen ****** ???! Scheint ja alles so wenig bis überhaupt nicht zu stimmen. |
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#5
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| Eine Mieteinnahme muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, der Steuersatz richtet sich also nach dem Einkommen deiner Eltern. Wenn du ALG II beziehst, kann man dich zu einem 1€-Job (richtiger: MAE-Massnahme) verpflichten, dieser mindert aber nicht deine Bedürftigkeit und du bist weiterhin verpflichtet, Bewerbungsbemühungen zu unternehmen. Wenn du eine auskömmliche Arbeit gefunden kannst, kannst du den 1€-Job beenden. Wenn die Mietzahlung bisher bar abgewickelt wurde, würde ich das nicht weiter verfolgen, sondern einen Mietvertrag machen und in Zukunft per Überweisung zahlen. Mietauskünfte würde ich dann erst ab Datum Antragstellung geben. Das gilt dann sinngemäss für ALG II und Wohngeld. Was ist mit deiner Krankenversicherung?
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