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#1
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| Moin bin neu hier, bin seit 1monat arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld1. Habe 2 Stellenangebote vom Arbeitsa. bekommen, mich aber nicht beworben, weil die für 6 Monate befristet sind und ich da nicht hinkommme(zu weit weg) habe keinen Führerschein. Meine frage ist: kann ich im Antwortschreiben(wegen meinen Bemühungen), reinschreiben das ich mich beworben habe. Und kommen die dahinter das ich mich nicht beworben habe? Rufen die da in den Firmen an oder so? Danke im voraus |
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#2
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| Hi Stichproben werden gemacht, also lieber ehrlich bleiben. Liebe Grüße Bigmama |
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#3
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| Vielen Dank Bigmama |
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#4
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| Moin Moin, Zitat:
Zitat:
In Zukunft solltest du soetwas entweder mit denen abklären oder besser eine Bewerbung schreiben! Wolf |
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#5
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| moin, du beziehst ALG I. Du musst Eigenbemühungebn nachweisen können und musst (!) dich nachweisbar und sofort (!) auf Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit bewerben. Wenn du dich nicht bewirbst, riskierst du eine dreimonatige Leistungssperre. Welche Arbeiten dir als ALG I - Leistungsempfänger zumutbar sind, ist hier beschrieben: § 121 SGB III. Den § 119 SGB III sollte man auch kennen. Wenn du jetzt der Agentur antwortest, dann bleibe bitte unbedingt bei der Wahrheit. Studiere bitte die Fahrpläne und stelle fest, ob die angebotenen Stellen noch im Bereich der Zumutbarkeit sind. Sind sie es, hast du ein Problem.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Zitat:
du mußt damit rechnen, daß die Arbeitsagentur deine Bewerbungsbemühungen kontrolliert, besonders wenn sich diese Vorkommnisse häufen. Gruß, chrischi |
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#7
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| besteht nach meiner Erfahrung und meines Wissens oft aus einer Truppe zusammengewürfelter Leute - oft überflüssige Beamte - denen man hier ein Plätzchen gönnt, weil sie sonst selbst arbeitslos wären. Dass hier auch oft die Rechte nicht weiss, was die Linke tut ist Gang und Gäbe. Allzuviel Ehrlichkeit kann sich hier auch schädlich auswirken. Mit Bütteln der unsäglichen Hartz Gesetzte sollte man normalerweise gar nicht reden. Noch sitzen sie aber am längeren Hebel - hoffe aber nicht mehr lange. |
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#8
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| Hallo! Angebote die von Arbeitsamt verschickt werden mit Rücksprache des Arbeitgebers zurück ans Arbeitsamt geschickt.Meldet der Arbeitgeber, das du dich nicht bei Ihm vorgestellt hast erwartet disch einiges. Im meinen letzten Brief stand. Ihre Bewerbungen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Unter Generalverdacht steh isch schon die ganze Zeit ![]() |
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#9
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| Zitat:
Somit erfährt das AA, ob du dich beworben hast oder nicht. Der AG trägt auch ein, warum er dich genommen/nicht genommen hat. |
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#10
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| Zitat:
und wenn der Arbeitgeber spinnt und Disch nicht nimmt und das Amt bekommt das im falschen Hals und dann drehen Sie dir ein Strick. will nur sagen das die Mithode bei Amt auch anderes geht. Nämlich wenn ein Arbeitgeber ein nicht einstellt es so ausgelegt wird das man nicht wollte, was nicht immer der Fall sein brauch Ganz ehrlich, wer sich nicht vorstellen geht gehört bestraft Geändert von Aqarium (15.05.2008 um 07:57 Uhr) |
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