Keine Bewerbung abgeschickt, kommen die vom Arbeitsamt dahinter?
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Keine Bewerbung abgeschickt, kommen die vom Arbeitsamt dahinter?

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  #1  
Alt 12.03.2008, 09:01
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moin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Keine Bewerbung abgeschickt, kommen die vom Arbeitsamt dahinter?


Moin bin neu hier,

bin seit 1monat arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld1.
Habe 2 Stellenangebote vom Arbeitsa. bekommen, mich aber
nicht beworben, weil die für 6 Monate befristet sind und
ich da nicht hinkommme(zu weit weg) habe keinen Führerschein.

Meine frage ist:
kann ich im Antwortschreiben(wegen meinen Bemühungen),
reinschreiben das ich mich beworben habe. Und kommen
die dahinter das ich mich nicht beworben habe?
Rufen die da in den Firmen an oder so?

Danke im voraus
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  #2  
Alt 12.03.2008, 09:26
Benutzerbild von Bigmama
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Hi

Stichproben werden gemacht, also lieber ehrlich bleiben.

Liebe Grüße
Bigmama
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  #3  
Alt 12.03.2008, 09:28
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Vielen Dank
Bigmama
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  #4  
Alt 12.03.2008, 09:32
Benutzerbild von derWolf
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Moin Moin,

Zitat:
Zitat von moin Beitrag anzeigen
Moin bin neu hier,

bin seit 1monat arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld1.
Habe 2 Stellenangebote vom Arbeitsa. bekommen, mich aber
nicht beworben, weil die für 6 Monate befristet sind und
ich da nicht hinkommme(zu weit weg) habe keinen Führerschein.
... hier gilt wohl dumm gelaufen- und das in jeder Hinsicht, denn...

Zitat:
Zitat von moin Beitrag anzeigen
Meine frage ist:
kann ich im Antwortschreiben(wegen meinen Bemühungen),
reinschreiben das ich mich beworben habe. Und kommen
die dahinter das ich mich nicht beworben habe?
Rufen die da in den Firmen an oder so?

Danke im voraus
... ja die kommen da dahinter!
In Zukunft solltest du soetwas entweder mit denen abklären oder besser eine Bewerbung schreiben!

Wolf
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  #5  
Alt 12.03.2008, 12:11
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moin,

du beziehst ALG I.

Du musst Eigenbemühungebn nachweisen können und musst (!) dich nachweisbar und sofort (!) auf Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit bewerben.

Wenn du dich nicht bewirbst, riskierst du eine dreimonatige Leistungssperre.

Welche Arbeiten dir als ALG I - Leistungsempfänger zumutbar sind, ist hier beschrieben:

§ 121 SGB III.

Den § 119 SGB III sollte man auch kennen.

Wenn du jetzt der Agentur antwortest, dann bleibe bitte unbedingt bei der Wahrheit.

Studiere bitte die Fahrpläne und stelle fest, ob die angebotenen Stellen noch im Bereich der Zumutbarkeit sind. Sind sie es, hast du ein Problem.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 24.03.2008, 13:03
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Zitat:
Zitat von moin Beitrag anzeigen
Moin bin neu hier,

bin seit 1monat arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld1.
Habe 2 Stellenangebote vom Arbeitsa. bekommen, mich aber
nicht beworben, weil die für 6 Monate befristet sind und
ich da nicht hinkommme(zu weit weg) habe keinen Führerschein.

Meine frage ist:
kann ich im Antwortschreiben(wegen meinen Bemühungen),
reinschreiben das ich mich beworben habe. Und kommen
die dahinter das ich mich nicht beworben habe?
Rufen die da in den Firmen an oder so?

Danke im voraus
Hallo moin,

du mußt damit rechnen, daß die Arbeitsagentur deine Bewerbungsbemühungen
kontrolliert, besonders wenn sich diese Vorkommnisse häufen.

Gruß, chrischi
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  #7  
Alt 25.04.2008, 18:55
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Standard Die Arbeitslosenagentur

besteht nach meiner Erfahrung und meines Wissens oft aus
einer Truppe zusammengewürfelter Leute - oft überflüssige Beamte -
denen man hier ein Plätzchen gönnt, weil sie sonst selbst arbeitslos wären.
Dass hier auch oft die Rechte nicht weiss, was die Linke tut ist Gang und Gäbe.

Allzuviel Ehrlichkeit kann sich hier auch schädlich auswirken.

Mit Bütteln der unsäglichen Hartz Gesetzte sollte man normalerweise gar nicht reden. Noch sitzen sie aber am längeren Hebel - hoffe aber nicht mehr lange.
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  #8  
Alt 07.05.2008, 01:17
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Hallo!

Angebote die von Arbeitsamt verschickt werden mit Rücksprache des Arbeitgebers zurück ans Arbeitsamt geschickt.Meldet der Arbeitgeber, das du dich nicht bei Ihm vorgestellt hast erwartet disch einiges.

Im meinen letzten Brief stand. Ihre Bewerbungen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Unter Generalverdacht steh isch schon die ganze Zeit
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  #9  
Alt 14.05.2008, 18:26
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Zitat:
Zitat von moin Beitrag anzeigen
Moin bin neu hier,

bin seit 1monat arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld1.
Habe 2 Stellenangebote vom Arbeitsa. bekommen, mich aber
nicht beworben, weil die für 6 Monate befristet sind und
ich da nicht hinkommme(zu weit weg) habe keinen Führerschein.

Meine frage ist:
kann ich im Antwortschreiben(wegen meinen Bemühungen),
reinschreiben das ich mich beworben habe. Und kommen
die dahinter das ich mich nicht beworben habe?
Rufen die da in den Firmen an oder so?

Danke im voraus
Das AA schickt dir das STellenangebot zu und der Arbeitgeber erhält vom AA ein Schreiben das sich Herr/Frau XY bei ihm bewerben wird. Dieses Schreiben soll zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt vom Arbeitgeber ans Arbeitsamt zurück geschickt werden.
Somit erfährt das AA, ob du dich beworben hast oder nicht. Der AG trägt auch ein, warum er dich genommen/nicht genommen hat.
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  #10  
Alt 15.05.2008, 07:55
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Zitat:
Zitat von Cosima Beitrag anzeigen
Das AA schickt dir das STellenangebot zu und der Arbeitgeber erhält vom AA ein Schreiben das sich Herr/Frau XY bei ihm bewerben wird. Dieses Schreiben soll zu einem späteren Zeitpunkt ausgefüllt vom Arbeitgeber ans Arbeitsamt zurück geschickt werden.
Somit erfährt das AA, ob du dich beworben hast oder nicht. Der AG trägt auch ein, warum er dich genommen/nicht genommen hat.
Genau

und wenn der Arbeitgeber spinnt und Disch nicht nimmt und das Amt bekommt das im falschen Hals und dann drehen Sie dir ein Strick. will nur sagen das die Mithode bei Amt auch anderes geht. Nämlich wenn ein Arbeitgeber ein nicht einstellt es so ausgelegt wird das man nicht wollte, was nicht immer der Fall sein brauch

Ganz ehrlich, wer sich nicht vorstellen geht gehört bestraft

Geändert von Aqarium (15.05.2008 um 07:57 Uhr)
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