Keine Hilfe für Familie
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Keine Hilfe für Familie

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  #1  
Alt 24.10.2011, 20:06
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Drachenmausi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Keine Hilfe für Familie


Hallo zusammen.

ich bin seit dem 18.10.2011 arbeitslos weil die Elternzeit ausgelaufen ist. Ich habe mich rechtzeitig gemeldet und habe alle unterlagen zum Arbeitsamt gebracht. Heute hatte ich den Termin zur Besprechung der beruflichen Situation.
Als man mich gefragt hatte wie ich mir das vorstelle mit dem arbeiten habe ich der Frau gesagt das ich Gegenschicht zu meinem mann brauche und täglich ca.4-5 Stunden arbeiten könne. Ich habe auch gesagt das er auf die kleine aufpassen kann wen ich bei der arbeit bin. Bei diesem Termin ging es auch darum ob ich Arbeitslosengeld bekomme.
Und ich bekomme nichts. Sie hat zwar gesagt das ich den antrag auf arbeitslosen geld machen soll um wiederruf einzulegen aber es wird so oder so abgelehnt weil laut deren sich es nicht gewärleistet ist das ide kleine maus in der Zeot wo ich arbeite versorgt ist. Ich muss mir eine Tagesmutter suchen oder eine Kindergrippe sonst kann ich den Antrag auf arbeitlosengeld bzw. auch den Antrag auf arbeitslosichkeit vergessen. Ich habe aber anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich 3 jahre bis auf insgesamt 2 monate gearbeitet habe. Also bevor ich in Mutterschutz gekommen bin habe ich 3 jahre durchgearbeitet bis auf insgesamt 3 monate.
Das heist für mich doch das ich ab dem 19.10.2011 auch nicht mehr krankenversichert bin wenn ich kein arbeitslosengeld bekomme.
Kann das sein?? Dürfen die mir das geld streichen nur weil die sagen das es nicht reicht das der Vater auf das Kind aufpassen kann?? Dürfen die das??
Bitte ich brauche dringend hilfe. mit einem Zahltag kommen wir nicht über die runden und wir bekommen nirgends hilfe weil mein Mann un 200E zuviel verdient fürs Erziehungsgeld.
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  #2  
Alt 25.10.2011, 09:10
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Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Keine Hilfe für Familie

Bitte lies dir den § 119 SGB III durch, erfüllst du die dort genannten Bedingungen, kannst du ALG I beziehen.

Seid ihr bedürftig im Sinne des SGB II, könnt ihr ggf. aufstockend ALG II vom Jobcenter beziehen, alternativ Wohngeld, Kinderzuschlag.

Bei ALG II beachte bitte den § 10 SGB II.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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  #3  
Alt 02.11.2011, 10:39
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Emma99 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Keine Hilfe für Familie

Ist dein Mann denn normal angestellt und gesetzlich versichert? Dann kannst du doch in seine Familienversicherung, wie euer Kind auch.
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