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#1
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| Hallo zusammen, mein Mann (arbeitslos seit dem 01.08.) hat letzte Woche einen Bescheid bekommen. Demnach ruht sein Anspruch wegen der Abfindungszahlung bis zum 31.10. Das sind dann genau 3 Monate. So weit so gut. Dann steht da weiter, mein Mann hätte noch Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung bis einschließlich 05.08. Deshalb würde sich der Ruhenszeitaum bis 05.11 verlängern. Das verstehe ich schon mal nicht. Aber noch weniger verstehe ich, dass er vom 01.09.08 - 23.10.08 krankenversichert ist und dann wieder vom 06.11.08 - 05.08.09 Warum ist er denn die 2 Wochen dazwischen plötzlich nicht versichert? Ich seteh da vollkommen auf dem Schlauch. Viele Grüße Claudia |
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#2
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| Hier ist einiges rätselhaft. Besteht eine deimonatige Leistungssperre, weil er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat oder wird die Abfindung angerechnet? Nimmt dein Mann an irgendwelchen Fortbildungs-/Trainings-Massnahmen der Agentur für Arbeit teil?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo :-), öhm, ja, wenn ich das selbst mal verstehen würde. Im Bescheid steht: Sie haben von Ihrem Arbeitgeber wegen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Leistung in Höhe von xxxx Euro erhalten oder zu beanspruchen. Ihr Anspruch ruht Die Frist für eine ordentliche Kündigung wurde nicht eingehalten. Leistungen können Sie rst nach dem Ruhenszeitraum erhalten. .......Ihr Leistungsanspruch ruht bis zum 31.10.2008 Sie erhalten von Ihrem Abeitgeber noch bis einschließlich 05.08.08 eine Urlaubsabgeltung oder können diese beanspruchen. Daher verlängert sich der Ruhenszeitaum bis zum 05.11.08. Solange ihr Anspruch ruht, sind Sie durch die Agentur für Arbeit nicht kranken- und pflegeversichert. Weiter hinten gibbet eine Tabelle. Da steht dann: 01.08.08 - 23.10.08 Sperrzeit 12 Wochen bei Arbeitsaufgabe 01.08.08 - 05.11.08 Entlassungsentschädigung 06.11.08 - 05.08.2009 paar Mark fufzig Und auf der Rückseite Krankenversicherung 01.09.08 - 23.10.08 06.11.08 - 05.08.08 Also während der Sperrzeit zahlen sie die KV, danach dann 2 Wochen nicht mehr? Rätselnde Grüße Claudia |
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#4
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| noch vergessen: keine Trainingsmaßnahmen oder ähnliches. |
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#5
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| Das ist mir zu undurchsichtig. Bitte geht zur Agentur für Arbeit und lasst euch den Bescheid erklären. Offensichtlich gibt es aber zwei Tatbestände: 1. Eine Leistungssperre wurde verhängt wegen Eigenverschulden, Dauer drei Monate. 2. Die Abfindung wird berücksichtigt. Wenn er krankenversichert ist, dann greift die KV deshalb ab 01.09.2008, weil aus dem Arbeitsverhältnis eine 4-wöchige Nachversicherungsfrist greift. Also 01.08.08 + 4 Wochen = 01.09.2008 Bitte klärt das auch mit eurer Krankenkasse, denn solltest du familienversichert sein, betrifft der fehlende KV-Schutz auch dich. Solltest du über einen eigenen KV-Schutz verfügen, könnte sich dein Mann bei dir familienversichern lassen. Bitte mit den Krankenkassen klären. Warnung: auch wenn Sperrzeiten laufen, unterliegt man der Erreichbarkeitsanordnung und man muss Bewerbungsbemühungen unternehmen und sich auf Vermittlungsvorschläge nachweisbar bewerben.
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#6
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| ich Danke Dir. Bin ja nur froh, dass Du auch nicht durchblickst. ich dachte schon, ich bin total doof. Ich bin privat versichert. Von daher ist nix mit Familienversicherung. Ist mein mann denn nicht eh einfach wieder nachversichert, wenn er doch vom 01.09. an übers Amt versichert ist? Liebe Grüße Claudia |
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#8
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| Ich bin 43, mein Mann 40. Verrätst Du mir, wozu Du unser Alter wissen möchtest? Ich bin privat versichert, mein Mann ist gesetzlich versichert. VIele Grüße Claudia |
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#9
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| Man kann nur bis 55 in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Wenn Arbeitslosigkeit und geringes Einkommen drohen, mache ich stets darauf aufmerksam, dass eine private Krankenversicherung vielleicht doch nicht das Gelbe vom Ei ist (wegen der hohen Kosten im Alter) und dass eine Beratung beim Krankenversicherungsfachmann angesagt ist.
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