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#1
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| Guten Morgen, leider habe ich trotz intensiver Suche keine passende Antwort im Web gefunden und hoffe nun, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin seit 01.10. ohne Arbeit und überlege nun, zu dem recht mageren ALG Wohngeld zu beantragen. Mein Kind studiert in einer anderen Stadt , hat ihren Hauptwohnsitz aber bei mir. Meine Frage wäre, ob ihr "Einkommen" ( Bafög+KG) zu meinem ALG angerechnet werden darf oder nicht. Immerhin muß sie ja auch eigenständig ihre Miete bezahlen u.für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Danke im Vorraus. |
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#2
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| wie hoch ist dein ALG 1 ? Wie hoch ist deine Mietbelastung monatlich ( Kaltmiete) ? Erhält dein Kind BaFöG? Grus wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Hallo wellen, mein ALG= 702,00 / meine Kaltmiete= 206,00 (ohne Betriebs-und Heizkosten). Ja, mein Kind bekommt Bafög (fast den Höchstbetrag). Sie muß in ihrer WG doch aber auch Miete bezahlen. Habe zwar den Wohngeldrechner, kann daraus aber nicht erlesen, ob Bafög +KG angerechnet wird oder nicht. Das Problem ist halt, zu Hause ist ihr Hauptwohnsitz, wohnen tut sie aber in einer WG in einer anderen Stadt. Geändert von Anja_66 (12.10.2009 um 15:34 Uhr) |
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#4
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| so, dass euer beider Einkommen - du 700,00 Kind Höchstbetrag BaFög ca. 350 - 420 also auswärts untergebracht gemeldet - mir etwas hoch erscheint um zusätzlich noch Wohngeld zu erhalten. Die Wohngeldstelle frägt sich nicht zu unrecht: Wenn die Tochter den Höchstbetrag BaFöG für auswärts untergebrachte erhält - warum sollte sie dann 2 Personen anrechnen - wenn du für dich und deinen Haushalt Wohngeld beantragst. Versuchen kannst es ja einmal - sehe da aber wenig Spielraum - zumal die Miete niedrig ( in der unteren Etage angesiedelt) ist. Gruss wellen
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#5
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| Deine Tochter lebt nicht bei dir im Haushalt..Also ist es unrelevant.... Antrag stellen.... Das höchseinkommen erreichst du nicht und seit anfang des Jahres ist das Wohngeld erhöht worden,so das selbst die Heizkosten mit zur Wohngeldberechnung gehören... Auch die Nebenkosten gehören zu der Wohngeldberechnung... Ich sehe da sehr gute Aussichten auf anspruch... Wohngeld 2009
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#6
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| schnell raus mit dem Antrag - er greift nämlich ab Tag der Antragstellung. Gruss wellen
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#7
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| Ich danke euch für die schnellen Antworten und werde mein Glück versuchen. LG Anja_66 |
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