| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, also meine Situation ist ein wenig verzwickt. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!! ![]() Ich bin 28 Jahre jung, habe bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und letzten Monat mein Fachochschultstudium erfolgreich beendet. Nun bin ich Arbeitssuchend gemeldet und möchte für ab 01.09.2009 Arbeitslosengeld 1 beantragen. Anspruch für dieses besteht noch aus meiner Ausbildungszeit (zwischen Ausbildung und Studium habe ich schon einmal 6 Wochen lang ALG 1 bezogen.) Nach Anfrage bei der ARGE wird das Teilzeit Master Studium, welches ich zu selbigem Zeitpunkt beginne, keine Auswirkung auf das ALG 1 haben. Des Weiteren möchte ich aber noch etwas Geld hinzu verdienen. Es wurde mir gesagt, dass ich max. 15h wöchentlich arbeiten darf und insg. 165 € monatlich verdienen darf, egal ob als Minijob oder als Praktikumverdienst (Freibetrag). Zusätzlich wohne ich quasi noch zu Hause, möchte aber möglichst bald ausziehen, da ich immmerhin schon über 28 Jahre alt bin. 1. Gibt es noch Möglichkeiten mehr Geld zu verdienen ohne den Anspruch zu verlieren. Wie seiht es mit Vermögenswirksamen Leistungen aus? 2. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung, die evtl. finanziell bezuschusst oder bezahlt werden? Kann ich mir das Teilzeitstudium bezuschussen lassen? 3. Es gibt private Arbeitsvermittler, die Geld kosten. Inwiefern kann ich diese Hilfen in Anspruch nehmen? 4. Bekomme ich eine Wohnung, Umzug, Erstausstattung bezuschusst? WBS, Wohngeld kommt noch extra hinzu??? Wie ihr seht Fragen über Fragen. Es wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen würdet. |
|
#2
| ||||
| ||||
| 1. Gibt es noch Möglichkeiten mehr Geld zu verdienen ohne den Anspruch zu verlieren. Bei ALG I: nein. Du könntest aber grundsätzlich auf ALG II ausweichen, da darfst du nicht nur soviel verdienen, wie du möchtest, sondern du musst sogar soviel verdienen wie du kannst. Wie seiht es mit Vermögenswirksamen Leistungen aus? ![]() 2. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung, die evtl. finanziell bezuschusst oder bezahlt werden? Kann ich mir das Teilzeitstudium bezuschussen lassen? ![]() 3. Es gibt private Arbeitsvermittler, die Geld kosten. Inwiefern kann ich diese Hilfen in Anspruch nehmen? Wenn du von der Agentur für Arbeit betreut wirst, kannst du dir von der Agentur einen Vermittlungsgutschein ausstellen lassen. Du solltest dich aber über dieses Instrument sorgfältig informieren, insbesondere auch über die teilweise dubiosen Methoden von unseriösen Vermittlern. Du kannst aber auch als Selbstzahler auftreten. Mein Rat: lass die Finger davon. 4. Bekomme ich eine Wohnung, Umzug, Erstausstattung bezuschusst? Kosten der Unterkunft und Erstausstattung gibt es nur im Rahmen von ALG II. Ein Umzug könnte evtl. auch von der Agentur für Arbeit getragen werden bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit. Sonst von der Arge. WBS, Wohngeld kommt noch extra hinzu??? Wohngeld ist eine eigenständige Leistung und wird bei ALG II nicht gezahlt, wohl aber ggf. bei ALG I. Hinweis: ALG II und Wohnen im Elternhaus = Haushaltsgemeinschaft Wichtig: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitslos und dringend neue Wohnung | Niels | Arbeitslosengeld ALG I | 9 | 10.12.2010 15:05 |