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#1
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| Hi ! Ich beziehe im Moment ALG I und mir wurden in Vollnarkose alle Weisheitszähne gezogen. Die Kosten für die Narkose musste ich bereits bezahlen. Nun gibt es ja die Härtefall-Regelung, aber ich bin mir nicht sicher ob die hier auch gilt. Ich habe bis jetzt nur gelesen, dass das bei Zahnersatz so ist. Ich weiss, dass es von der KK übernommen wird, wenn der Eingriff in Vollnarkose "medizinisch indiziert" also notwendig ist. Oder wenn mann Angstpatient ist. Das muss der Zahnarzt der KK dann so mitteilen. Das sind ja 2 verschiedene Sachen: Härtefall (wegen zu geringem Einkommen), oder Zahnarzt muss Vollnarkose für notwendig halten. Gilt die Härtefall-Regelung bei mir ? (mein Einkommen fällt zumindest unter die Grenze) Irgendwie muss ich das Geld zurück bekommen, denn Vollnarkose ist sehr teuer ! |
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#2
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| Ist es nicht so, dass du das alles vor der Behandlung hättest klären müssen? Die Kosten für Vollnarkose werden nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezuschusst/komplett erstattet, weil dies keine vertragszahnärztliche Leistung ist. Ob ein Härtefall vorliegt, wird nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und der jeweiligen persönlichen Situation des einzelnen entschieden. Es muss aber erstmal ein Antrag gestellt werden. Entweder wird dann der Eigenanteil gesenkt oder die Kosten werden vollständig übernommen. Aber ich bin der Meinung, dass hättest du vor der Behandlung mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse absprechen müssen. Schon deswegen, weil geklärt werden muss, welche Materialien eingesetzt werden müssen (Verträglichkeit) und ob die Krankenkasse diese Kosten dann auch übernimmt.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (08.07.2009 um 21:59 Uhr) |
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#3
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| Ja, das hätte ich wohl vorher abklären sollen. Ich hab meine KK angeschrieben, es ist keine vertragsärztliche Leistung. Auf die Härtefall-Regelung gehen sie gar nicht ein. Gilt wohl nur bei Zahnersatz !? Aber die Kasse will mich wohl nicht drüber informieren. |
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#4
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| Das sollte die Krankenkassen aber, sonst müsste man mal über einen Wechsel nachdenken.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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