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| Hallo zusammen, ich habe jetzt schon viel gesucht und gelesen. Leider habe ich nicht gefunden, was 100% auf mich zutrifft. Deshalb hier einmal die Frage: Ich wurde in der Probezeit 3 Tage vor Ablauf gekündigt. Aus sozialen Gründen mit einer Kündigungsfrist bis zum Ende des Folgemonats. Heute beim Arzt hat er mich gefragt, ob ich bei meiner Mittelohrentzündung eine Krankschreibung brauche. Ich habe erst einmal leichtsinniger Weise "nein" gesagt. Und dann zu Hause gegoogelt... Wenn ich nun krankgeschrieben wäre, und zwar bis über den Termin der Kündigungsfrist hinaus, würde dann ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit die Krankenkasse das Krankengeld zahlen? Zählt dann das ALG 1 erst ab dem Tag, an dem ich in der Arbeitslosigkeit erstmals gesund bin? Sollte ich denn dann jetzt schon den Antrag auf ALG1 stellen oder eher später? Fließen die Krankengeldzahlungen mit in die ALG1 Berechnung ein und wirken sich negativ aus? Fragen über Fragen... Vielleicht kennt sich jemand zu 100% aus. Danke für Eure Antworten schon im Voraus... Quickherby |
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