Krankekassen Geburt
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Krankekassen Geburt

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  #1  
Alt 01.05.2010, 03:21
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martin88 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Seit 4 Jahren wohnen wir im Ausland, und habe wir keine Deutsche Krankenkasse bezahlt weil wir privat versichert bin via meine Arbeitgeber. Meine Frau ist Deutsche Staatsburgerin und war immer bei BKK biszum Juni 2006.

Jetzt sind wir 5 Monaten Schwanger und moechten wir Entbinden in Deutschland. Leider bezahlt unsere Versicherung keine Entbinding in Deutschland und ich moechte gerne wissen ob meine Frau Deutsche Krankenkasse bekommen kann wenn sie sich Arbeitlos meldet??

Oder muss BKK Sie im Schutz nehmen?

Meine Frau hat kein einkommen aber is noch immer in Deutschand gemeldet.

Vielen dank,
Martin
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  #2  
Alt 01.05.2010, 07:58
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Zitat:
Meine Frau hat kein einkommen aber is noch immer in Deutschand gemeldet.
Deine Frau ist in Deutschland gemeldet, das kompliziert die Situation.

Ich vermute, dass dadurch die Krankenversicherungspflicht begründet wird und deine Frau Krankenkassenbeitragsschulden angehäuft hat, ca. 160€ monatlich. Sie geniesst daher keinen Krankenversicherungsschutz mehr bzw. nur noch einen sogenannten Notfallschutz.

Ob meine Vermutung richtig ist, müsste mit der Krankenkasse besprochen werden.

Wenn deine Frau Krankenversicherungsschutz geniessen will, MUSS sie ALG II (Hartz IV) beantragen, sie hat dann aber auch alle Pflichten eines Hilfeempfängers gegenüber der Arge/Jobcenter und sie unterliegt der Erreichbarkeitsanordnung, das heisst: sie muss täglich ihre Post persönlich in Empfang nehmen können und bei Anforderung sofort die Arge aufsuchen können.

Bei ALG II geniesst sie vollen Krankenversicherungsschutz auch bei Beitragsrückständen (§ 16 SGB V).

Nächstes Problem: ALG II ist eine Leistung für Bedürftige, also für arme Leute, die nur über wenig Besitz und wenig Einkommen verfügen. Anlässlich der Antragstellung wird also die Vermögenssituation geprüft, das umfasst auch Besitz und Einkommen im Ausland. Wenn ihr verheiratet seid, bist du als Ehemann verpflichtet, deine Ehefrau zu versorgen, auch aus dem Ausland heraus.

Zusammenfassung: deine Frau kann einen ALG II - Antrag jederzeit stellen, es wird aber erst nach Bewilligung geleistet.

Damit die deutsche Krankenversicherungspflicht nicht weiter läuft und nicht weitere Schulden angehäuft werden, sollte zu gegebener Zeit über eine Abmeldung aus Deutschland nachgedacht werden.
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