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#1
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| Fall: Beziehe ALG 1 und bin 60 Jahre alt, bin seit 05.10.2008 vom arzt arbeitsunfähig gemeldet, beziehe seit dem 13.11.2008 Krankengeld, wurde im April 2009 von der Krankenkasse für 3 Wochen auf Reha geschickt "die auch ohne Widerspruch antrat", von dem leitendem Arzt von der Reha-Klinik weiterhin bestätigt das ich arbeitsunfähig bin, von meinem Haus-Arzt weterhin arbeitsunfähig geschrieben "letzte Krankenmeldung bis 11.09.2009, beim letztem Arztbesuch am 14.08.2009 hat mir mein Arzt gesagt das er von der Krankenkasse was ausfüllen muss wegen meiner Krankmeldung "hab vergessen zu fragen was genau", dann kommt am 26.08.2009 dass meine Arneitsunfähigkeit von der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) geprüft wurde und diese mich als arbeitsfähig ansehe und ich nur bis zum 28.08.2009 Krankengeld bekomme und mich unverzüglich beim Arbeitsamt mich melde solle. Nun die Fragen: Was passiert jetzt wenn ich mich wieder beim Arbeitsamt melde, denn mein Ziel ist eigentlich bis 13.11.2009 arbeitsunfähig zu sein bzw. Krankengeld zu bekommen, wegen velängerung des Alg 1 mir fehlen nur noch 2 1/2 Monate bis zu diesem Stichtag? Was ich wenn ich dem Arbeitsamt sage das ich arbeitsfähig bin um Alg 1 zu bekommen es besteht ja noch Restanspruch, verfällt dann mein Chance irgendwie die Krankenkasse im nachhinein zu weiterzahlung zu verpflichten, denn als arbeitsunfähiger würde ich natürlich auch vom Arbeitsamt kein Geld bekommen? Soll ich es riskieren vom Arzt mich weiterhin arbeitsunfähig schreiben zu lassen, in meinen Augen unsicheren Rechtsstreit mit der Krankenkasse zu riskieren und für diesen Zeitraum kein Alg 1 bzw. Krankengeld zu bekommen? |
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#2
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| gegen den Bescheid des MDK der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Habe schon das gleiche durchgemacht. Gehe mit diesem Schreiben deiner Krankenkasse zu deinem Facharzt - der muss dir die weitere Krankmeldung bestätigen. Dann hat der MDK nichts mehr zu melden. Die versuchen es halt. Lass dich nicht einschüchtern. Wenn du dich weiterhin KRANK fühlst - dann bist du KRANK. Die Bestätigung erhältst du vom ARZT. Definition Krankheit Nach Schmidt und Unsicker, 2003: „Als Krankheit wird das Vorliegen von Symptomen und/oder Befunden bezeichnet, die als Abweichung von einem physiologischen Gleichgewicht oder einer Regelgröße (Norm) interpretiert werden können und die auf definierte Ursachen innerer oder äußerer Schädigungen zurückgeführt werden können.“ – Aber: „Abweichungen von einem physiologischem Gleichgewicht, einer Regelgröße, einer Organfunktion oder einer Organstruktur sind oft schwer zu beurteilen, weil manche physiologische Regelgrößen eine beachtliche Streuung aufweisen.“ Im Versicherungsrecht der GKV wird Krankheit definiert als ein: „Objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“ Dabei wird die Aufmerksamkeit nur auf die Behandlungsbedürftigkeit gelenkt. In diesem Sinne liegt Krankheit nur dann vor, wenn Behandlungsbedürftigkeit besteht, um beispielsweise Schmerzen zu beheben, zu lindern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen oder die zukünftige Erwerbsfähigkeit zu beeinflussen. Ungeachtet dessen, dass es sehr schwierig ist, objektiv zu bestimmen, wo Gesundheit aufhört und damit Krankheit anfängt, wird die Krankheit als Abweichung von der Norm verstanden. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (28.08.2009 um 06:27 Uhr) |
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#3
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| Bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional auch persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", alle UPD-Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter Startseite? Unabhängige Patientenberatung Deutschland | UPD oder über das bundesweite UPD-Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 01803 / 11 77 22 erreichbar (9 ct. / Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen). Grüße Gyn |
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