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#1
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| Hallo! Ich bin selbständig, habe aber imMo ein größeres Auftragsloch, weiter gehts erst im Dezember. Kann ich mich in der Zwischenzeit arbeitslos melden, und meine Kassenbeiträge übernehmen lassen, ohne Anspruch auf ALG1 /-2 oder Hartz4? Danke schonmal, Sabine |
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#2
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| Wenn du Arbeitnehmer warst, kannst du prüfen lassen, ob seitens der Agentur für Arbeit noch eine Anwartschaft auf ALG I besteht, die man noch aktivieren könnte. Sonst kommt nur ALG II = Hartz IV = SGB II in Frage, wenn du deine Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen kannst, stellst du bitte sofort einen Antrag auf ALG II, bitte nicht mehr auf bessere Zeiten warten, denn es besteht Krankenversicherungspflicht und damit die Pflicht, Beiträge zu zahlen. Fallen Beitragsrückstände an, verlierst du den Krankenversicherungsschutz, nach ca. 6 Monaten kommen Pfändungsbescheide und Vollstreckungsbeamte vom Hauptzollamt. Für ALG II benötigst du eine saubere Buchhaltung, Schuhkartonchaos ist no-go, die Arge benötigt Daten, um deine Einkommensverhältnisse zu prüfen und zu ermitteln.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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