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#1
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| Hallo an alle, ich habe eine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann. Dazu muss ich kurz ausholen: ich habe Ende Juni 2009 ein künstliches Knie bekommen und war mit Krankengeld arbeitsunfähig. Es erfolgte eine betriebsbedingte Kündigung. Mein Anwalt konnte noch zwei Monate Lohnfortzahlung erwirken, so dass ich definitiv ab dem 1.12.09 arbeitslos bin. Leider bin ich auf Grund meines Knieleidens noch nicht in der Lage, meine Arbeit (ich bin EDV-Lehrer in der Erwachsenenbildung) wieder auszuüben. Der Arzt hat mich ja nur auf Grund der Lohnzahlung (zähneknirschend) gesund geschrieben. Jetzt ist meine Frage: ab wann sollte denn die neue Krankschreibung am günstigsten sein? Ab 1.12. - also dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit - oder besser vorher? Und entsteht da, wenn vorher, irgendein "Durcheinander" mit dem zur Zeit noch Arbeitgeber? (Wenn ich ehrlich bin, bin ich fast froh, dass ich dort nicht mehr arbeiten muss). Es wäre nett, wenn mir jemand dabei helfen könnte. Viele Grüße Sabine |
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#2
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| Krankengeld -Bezugsdauer Die Krankengeld –Bezugsdauer beginnt ab dem Zeitpunkt wo die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aufhört. Für den Arbeitsausfall aufgrund derselben Krankheit beträgt die Krankengeld –Bezugsauer in drei Jahren maximal 78 Wochen. Die Krankengeld –Bezugsdauer von 78 Wochen wegen derselben Krankheit erneuert sich zu Beginn eines neuen Dreijahres Zeitraums, wenn der Versicherte wenigstens sechs Monate nicht aufgrund dieser Krankheit Arbeitsunfähig war. >Erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen: * erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, * mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und * mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend.< Quelle: http://www.betacare-wissenssystem.de...ngeld-233.html Ich würde mich ein paar Tage vor Beginn der Arbeitslosmeldung wieder krank schreiben lassen. Deine bisherige vom Arzt bestätigte Arbeitsfähigkeit ist halt dann trotz guten Willens zur Arbeit anzutreten eben doch nicht möglich gewesen. Es können ja Verschlechterungen nach der OP eingetreten sein, welche weiterhin behandlungsbedürftig sind. Ist eigentlich keine Genesungskur eingeleitet worden ? ZU: Jetzt ist meine Frage: ab wann sollte denn die neue Krankschreibung am günstigsten sein? Ab 1.12. - also dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit - oder besser vorher? Dein alter AG muss lt. Bedingung nun deine Lohnkosten bis einschliesslich Montag 30.11.09 zahlen. Dann solltest du aber schon ab dem darauffolgenden Dienstag 01.12.09 schon wieder arbeitsunfähig geschrieben sein um keinen Tag Leerlauf entstehen zu lassen. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur sollte trotzdem sein, auch wenn du dann krank geschrieben bist - wegen der rentenrechtlichen Anerkennungszeiten, die bei Nichtmeldung sonst gefährdet sind. Mit Sicherheit wirst du es irgendwann auch mit dem med. Dienst der KK, die ja wegen Kostenersparnis deinen baldigen Arbeitseinsatz befürwortet zu tun bekommen. In diesen Dingen unterscheidet sich auch oft ein guter von einem schlechten Arzt der ja laut seinem Hyppokrateseid die uneingeschränkte Pflicht hat, dem Menschen zu helfen. Über eine ärztliche Krankschreibung kann sich auch ein kostenbewuster medizinischer Dienst nicht hinwegsetzen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (17.11.2009 um 06:57 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
sumsine (17.11.2009) | ||
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#3
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| Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Zur Reha war ich schon, gleich nach der OP, hat aber auch nicht viel gebracht. Ich werde mich also wieder AU schreiben lassen, bin eh am 26.11. bestellt. Nochmals herzlichen Dank Sabine |
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