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#11
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| ok dann wissen wir bescheid danke habe nur wenig erfahrung damit deswegen frage ich dich.....aber das geld wird auch reichen oder?nicht wie bei harzt 4?was ist den der unterscheid zwischen alg1,2 und harzt 4 |
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#12
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| Unter dem Strich hast du nicht mehr, als würdest du/ihr kein ALG I erhalten und rein von Hartz IV existieren. ALG I: ALG I (Arbeitslosengeld 1) ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus Beiträgen finanziert wird. Wenn du einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehst, siehst du auf deinem Lohnzettel bei deinen Abzügen auch die Position Arbeitslosenversicherung. Bei ALG I unterliegst du dem SGB III (Sozialgesetzbuch, drittes Buch) Zuständig ist die Agentur für Arbeit. ALG II: ALG II ist eine steuerfinanzierte Leistung für "Bedürftige". Der Name ALG II ist nicht korrekt, richtig heisst es: Grundsicherung für Arbeitsuchende. ALG II ist in die Hartz IV - Regelung eingebunden, wird im Volksmund daher auch als Hartz IV bezeichnet. Bei ALG II unterliegst du dem SGB II (Sozialgesetzbuch, zweites Buch). Zuständig ist die ARGE/Jobcenter (sofern deine Stadt keine Optionskommune ist).
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#13
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| ok danke achso letzte frage...wenn ich kündige krige ich ja eine dreimonatige alg1 sperre oder?kriege ich in der zeit auch kein hartz4?weil wie soll dann meine familie leben=? |
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#14
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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