Kriege ich eine Wohnung bezahlt?
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Kriege ich eine Wohnung bezahlt?

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  #1  
Alt 11.07.2008, 07:32
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Unglücklich Kriege ich eine Wohnung bezahlt?


hallo Leute

hätte mal ne frage und zwar werde ich wahrscheinlich in den nächsten monaten arbeitslos, da ich meine chefs nicht mehr zufrieden stelle.

Jetzt habe ich mal mein ALG ausgerechnet......und zwar verdiene ich 1900 Netto, habe 900 euro wheinachtsgeld bekommen und habe ein kind....jetzt habe ich ausgerechnet das ich ca. 950 euro arbeitslosengeld bekomme.

das problem ist jetzt das ich mit dem geld nicht viel machen kann im moat mit einer dreiköpfigen familie.

krige ich noch ein teil der wohnung bezahlt ?weil wenn ich nichts mehr kriege ist hartz4 sogar besser oder?
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  #2  
Alt 11.07.2008, 07:45
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Wie alt bist du?
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Verdient der Lebenspartner?
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  #3  
Alt 11.07.2008, 07:52
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hi

habe ein 10 Monate altes Kind, bin selber 20 Jahre, lebe mit meiner freundin in einer eheähnlichen geimeinschaft, sie verdient nichts ist hausfrau...........sind drei Personen, haben 71 qm was berächtigt ist für eine dreiköpfige familie
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  #4  
Alt 11.07.2008, 09:20
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Bei ALG I bekommst du keine Unterstützung hinsichtlich der Miete. Das wäre nur bei Inanspruchnahme von ALG II ("Hartz IV") der Fall.

Aber auch hier wäre zu beachten, dass nur "angemessener" Wohnraum bezahlt wird. Das bedeutet, ihr bekommt max. 6 Monate lang die bisherige Miete bezahlt, danach müsst ihr den überschiessenden Mietanteil selber aus dem Regelsatz zahlen, untervermieten oder ausziehen.

§ 22 SGB II.

Bitte erkundige dich bei deiner ARGE, ob deine Wohnung angemessen ist und was gezahlt würde.

Theoretisch wäre ein Modell ohne ALG II denkbar: ALG I, Wohngeld, Kinderzuschlag. Aber hier wäre dann die Krankenversicherung deiner Lebensgefährtin unberücksichtigt. Ich würde auf jeden Fall einen ALG II - Antrag (Aufstockung) stellen. Sollte der abgelehnt werden, bitte zusätzlich einen Antrag nach § 26 SGB II - Übernahme Krankenversicherung - stellen.

Also einen Antrag auf ALG I (Agentur für Arbeit) und ALG II (ARGE/Jobcenter) stellen.

Beachte bitte den § 37 b SGB III:
Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de
(Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitssuche)
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  #5  
Alt 11.07.2008, 10:48
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huhu

also unsere wohnung ist angemessen,da wir schonmal mit dem arbeitsamt zu tun hatten...drei leuten steht eine wohnfläche von ca. 76 qm zu...also das wäre nicht das problem.
also ist das im entdefekt so das ich meine 900 euro alg kriege und zusätzlich noch einen hartz4 antrag stellen muss um auf meinen regelsatz von für drei leute ca. 1200 zu kommen oder?
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  #6  
Alt 11.07.2008, 11:32
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Zitat:
also ist das im entdefekt so das ich meine 900 euro alg kriege und zusätzlich noch einen hartz4 antrag stellen muss um auf meinen regelsatz von für drei leute ca. 1200 zu kommen oder?
So ist es.

Dein Bedarf ist zwar mit ALG I gedeckt, aber da du im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, solltest du ALG II zusätzlich beantragen. Hier geht's also um die Versorgung von Frau und Kind.
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  #7  
Alt 11.07.2008, 15:53
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aso ok danke dann weis ich bescheid.....aber mehr geld als wie bei harzt4 wird es alo nicht geben oder ich meine jetzt insgesamt?
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  #8  
Alt 11.07.2008, 16:05
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ALG II deckt die soziale Grundversorgung ab. Das heisst, jedes Einkommen wird dahingehend überprüft, ob es angerechnet wird.

Dein ALG I wird voll angerechnet, Kindergeld ebenso.

Die Rechnung sieht also grob so aus:

+312,-- € du
+312,-- € deine Lebensgefährtin
+208,-- € das Kind
+ Miete, Nebenkosten
- dein ALG I
- Kindergeld

Ab 01.07.08 wurden die Beträge prozentual etwas erhöht, sind also nicht ganz aktuell.
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  #9  
Alt 11.07.2008, 18:37
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hi

ok alles klar danke ich werde dannmit meiner freundin zum arbeitsamt gehen und alg1 für mich beantragen und alg für ihr beantragen oder?habe mal ausgerechnet müssen fast 1400 sein mit komplette miete, müsste ja reichen im monat hehehe...aber wie läuft der antrag dann ab? muss ich erts meinen antrag stellen oder erst ihren?
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  #10  
Alt 11.07.2008, 19:49
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Du stellst deinen Antrag auf ALG I.

Dann stellt ihr beide SOFORT zusammen den Antrag auf ALG II, da ihr beide eine eheähnliche Gemeinschaft seid.

Lasst euch bitte bestätigen, dass ihr einen ALG II - Antrag gestellt habt, denn der ALG II - Antrag ist zunächst formfrei. Manche Argen nutzen das und leisten erst ab Abgabe der formvollendet ausgefüllten Antragsformulare. Das wäre aber nicht korrekt, denn geleistet wird ab Antragsdatum, und das Antragsdatum wäre der Tag, wo ihr zur Arge geht und sagt: wir stellen hiermit einen Antrag auf ALg II.
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