Kündigen wegen Kameraüberwchung
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Kündigen wegen Kameraüberwchung

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  #1  
Alt 04.08.2009, 19:45
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Bart84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo leute,

habe da mal eine frage, seit geraumerzeit überwacht uns unser chef mit einer minikamera ohne das wir irgendwas getan haben oder irgendwas geschehen ist (also kein diebstahl oder sachbeschädigung) informiert hat er uns auch nicht, ich würde gerne wissen ob ich da fristlos kündigen kann und welche sperre vom amt auf mich zu kommt. Ich sehe das nämlich nicht ein und bin nicht bereit diese STASI methoden weiter mitzumachen.

Ich danke euch für eure Hilfe.
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  #2  
Alt 04.08.2009, 20:21
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Könntest du die Überwachung vor Gericht BEWEISEN ?
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  #3  
Alt 04.08.2009, 20:22
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Bart84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich hab mit dem handy 2 fotos von der kamera gemacht.

bin jetzt aber aktuell nicht in der firma hab urlaub.
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  #4  
Alt 05.08.2009, 23:00
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Bart84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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keiner ne idee? na dann schreib ich einfach ma ne fristlose kündigung ma schauen ob der arbeitgeber das aktzeptiert und das das arbeitsamt dann macht, gehe ma von 3 monaten sperre aus. werd ich überleben.
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  #5  
Alt 05.08.2009, 23:16
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Zitat:
Zitat von Bart84 Beitrag anzeigen
keiner ne idee? na dann schreib ich einfach ma ne fristlose kündigung ma schauen ob der arbeitgeber das aktzeptiert und das das arbeitsamt dann macht, gehe ma von 3 monaten sperre aus. werd ich überleben.
Na, das wäre ja wohl die denkbar schlechteste Idee, die man haben kann.

Ist die Kamera denn aktiv?

Ist das die Kamera des Arbeitgebers und gibt er den Besitz und den Einsatz zu?

Wenn du kündigst, verlierst du nur deinen Arbeitsplatz und deinen Anspruch auf ALG I/II.

Lass dich mal von der Gewerkschaft beraten, ist billiger
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  #6  
Alt 05.08.2009, 23:17
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Hallo Bart,

... das klingt für mich so als ob du regelrecht nach einem Grund dafür suchst dich von deinem Arbeitgeber zu trennen und in die Arbeitslosigkeit zu gehen?!?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #7  
Alt 05.08.2009, 23:35
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Wenn nichts vorgefallen ist und auch sonst kein Anlass besteht, ist doch eine Videoüberwachung der Mitarbeiter unzulässig.
Bewerbungsmappen.de: Arbeitsrecht - Folge 213: Videoüberwachung - Offene / verdeckte Videoübewachung
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Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

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  #8  
Alt 06.08.2009, 00:49
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Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
Hallo Bart,

... das klingt für mich so als ob du regelrecht nach einem Grund dafür suchst dich von deinem Arbeitgeber zu trennen und in die Arbeitslosigkeit zu gehen?!?
aus der firma raus will ich das stimmt, habe aber nicht vor danach langfristig arbeitslos zu sein.
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  #9  
Alt 06.08.2009, 06:37
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Standard Manche

leiten ihre Selbstkündigung auch mit einer 4 - wöchigen Krankheit ein.
Vielleicht provoziert dein AG aber durch diese Camüberwachung bzw. Vortäuschung derer auch nur eine Selbstkündigung. Würde mir deshalb nicht den "Schwarzen Peter" zuspielen lassen und ihm dabei noch entgegenkommen.
Es sei denn ein wirklich nahtloser und nicht mit finanziellen Einbussen verbundener Übergang zum anderen AG ist dir problemlos möglich.

Gruss


wellen
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  #10  
Alt 06.08.2009, 22:00
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Bart84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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so hab nen neuen job, und das um die uhrzeit, lol

werde jetzt morgen meine fristlosekündigung schreiben und mal schauen was mein aktueller arbeitgeber so schreibt. ich danke euch allen für eure meinungen und ratschläge.
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