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#1
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| Hallo leute, habe da mal eine frage, seit geraumerzeit überwacht uns unser chef mit einer minikamera ohne das wir irgendwas getan haben oder irgendwas geschehen ist (also kein diebstahl oder sachbeschädigung) informiert hat er uns auch nicht, ich würde gerne wissen ob ich da fristlos kündigen kann und welche sperre vom amt auf mich zu kommt. Ich sehe das nämlich nicht ein und bin nicht bereit diese STASI methoden weiter mitzumachen. Ich danke euch für eure Hilfe. |
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#3
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| ich hab mit dem handy 2 fotos von der kamera gemacht. bin jetzt aber aktuell nicht in der firma hab urlaub. |
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#4
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| keiner ne idee? na dann schreib ich einfach ma ne fristlose kündigung ma schauen ob der arbeitgeber das aktzeptiert und das das arbeitsamt dann macht, gehe ma von 3 monaten sperre aus. werd ich überleben. |
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#5
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| Zitat:
Ist die Kamera denn aktiv? Ist das die Kamera des Arbeitgebers und gibt er den Besitz und den Einsatz zu? Wenn du kündigst, verlierst du nur deinen Arbeitsplatz und deinen Anspruch auf ALG I/II. Lass dich mal von der Gewerkschaft beraten, ist billiger
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Hallo Bart, ... das klingt für mich so als ob du regelrecht nach einem Grund dafür suchst dich von deinem Arbeitgeber zu trennen und in die Arbeitslosigkeit zu gehen?!?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Wenn nichts vorgefallen ist und auch sonst kein Anlass besteht, ist doch eine Videoüberwachung der Mitarbeiter unzulässig. Bewerbungsmappen.de: Arbeitsrecht - Folge 213: Videoüberwachung - Offene / verdeckte Videoübewachung
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#8
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| aus der firma raus will ich das stimmt, habe aber nicht vor danach langfristig arbeitslos zu sein. |
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#9
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| leiten ihre Selbstkündigung auch mit einer 4 - wöchigen Krankheit ein. Vielleicht provoziert dein AG aber durch diese Camüberwachung bzw. Vortäuschung derer auch nur eine Selbstkündigung. Würde mir deshalb nicht den "Schwarzen Peter" zuspielen lassen und ihm dabei noch entgegenkommen. Es sei denn ein wirklich nahtloser und nicht mit finanziellen Einbussen verbundener Übergang zum anderen AG ist dir problemlos möglich. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#10
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| so hab nen neuen job, und das um die uhrzeit, lol werde jetzt morgen meine fristlosekündigung schreiben und mal schauen was mein aktueller arbeitgeber so schreibt. ich danke euch allen für eure meinungen und ratschläge. |
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