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#1
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| Hallo Zusammen, ich plane ab Anfang Mai 2011 (1.Mai) ein Jahr nach Australien zu gehen (Work & Holiday Visum). Hierzu möchte ich mich von meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen lassen. Wie verhalte ich mich nun richtig, um nach meiner Rückkehr die vollen Leistungen aus dem ALG I zu bekommen, sofern ich nicht gleich wieder einen Job finde? Meine Frage hierzu sind u.a. Folgende: - Reicht eine Kündigung zum 30.04.2011 (mein Flieger nach Australien geht am 01.05.2011)? - Wann muss ich mich spätestens kündigen lassen? - Wann muss ich mich arbeitslos melden? - Wie funktioniert die Abmeldung? - Wie lange habe ich nach meiner Rückkehr (30.04.2012) Anspruch auf ALG I (Ich habe zum heutigen Zeitpunkt ohne Unterbrechung 8 Jahre gearbeitet) - Wann muss ich mich wieder beim Arbeitsamt anmelden? - Welche weiteren Tipps könnt ihr mir noch geben? Ich weiss, dass sind eine Menge Fragen, aber ich will auch nicht falsch machen Vielen Dank schon mal im Voraus. ![]() Steffen |
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