Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
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Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

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  #1  
Alt 22.09.2010, 14:35
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Hallo,

ich weiß gar nicht ob das hier so richtig ist, wenn nicht Asche über mein Haupt.

Ich arbeite seit Anfang August im öffentlichen Dienst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis 31.12.2010. Probezeit waren 6 Wochen.
Fahrweg von meinem derzeitigen Wohnort (Nebenwohnsitz) sind einfache Strecke ca. 100 km. (Landstraße, gefühlte 100 Käffer, Fahrzeit mindestens 1,5 Stunden)
Die Stelle hatte ich eigentlich aus Verzweiflung angenommen, weil ich alles wollte, nur nicht wieder arbeitslos sein :(
Am 31. August hatte ich einen Hörsturz und bin seitdem krankgeschrieben. Es ist bisher nur eine minimale Verbesserung erfolgt.
Zudem kommt, dass ich jetzt meine erste Gehaltsabrechnung bekommen habe und festgestellt habe, dass mir nach Abzug der Fahrtkosten nicht mal mehr 300 € zum Leben bleiben. Meine Fixkosten belaufen sich allerdings - ohne Lebensmittel - schon auf ca. das Dreifache. Sprich, wenn ich jetzt weiter dort bleibe, sind am Ende vom Jahr mein Haus (Hauptwohnsitz) und mein Auto weg (was ich ja brauche um zur Arbeit zu kommen... bin derzeit im Outback). Die Sorgen darum tragen nicht zur Genesung des Hörsturzes bei.

Auf Nachfrage beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, ich könne ALG II dazu beantragen, müsse mir aber keine Hoffnung machen, weil ich ja eigentlich genug verdiene und die Fahrtkosten mein eigenes Problem seien.

Wenn ich hingegen selbst kündige mir eine Sperre von 3 Monaten bevorsteht, ich aber in dieser Zeit ALG II beantragen könne, allerdings nur mit Saktionen. Wie die aussehen konnte man mir nicht sagen. (ALG II wäre schon mal wesentlich mehr als ich derzeit habe)
Beides würde allerdings nur am Hauptwohnsitz gehen, also ca. 550 km von hier.

Was ist aber, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige? Ist ein Hörsturz dafür Grund genug? Muss ich dazu erst kündigen und dann entscheidet das Arbeitsamt darüber oder was kann ich im Vorfeld schon unternehmen?

Ich habe jetzt - in der für mich sowieso schon bescheidenen Situation - einfach Angst noch tiefer in den Mist zu greifen als es sowieso schon ist. Was mache ich jetzt am besten?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße Hoppse
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  #2  
Alt 22.09.2010, 15:31
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Standard AW: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Hattest du vorher ALG I bezogen?

Ist das Korrekt: 2 x 100 km am Tag?

Dazu Miete für einen Zweitwohnsitz? Wieviel?

Haus in 550 km Entfernung: Eigentum?

Aussicht auf Weiterbeschäftigung?
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  #3  
Alt 22.09.2010, 15:38
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Standard AW: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Ich hatte von 03/10 bis 5/10 ALG1 bezogen, hatte dann eine Stelle als Krankheitsvertretung für 8 Wochen auch im öD, die ich zum 1. August 2010 gekündigt habe um die Stelle anzunehmen.

Ja, 2x 100 km stimmt.

Miete für Zweitwohnsitz ca. 300 €

Haus ist Miteigentum, sprich mir gehört nur ein %-Anteil. Dafür aber ein kompletter Kredit auf meinen Anteil.

Aussicht auf Weiterbeschäftigung bei dieser Behörde definitiv NEIN. Im Dezember ist Ende.
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  #4  
Alt 22.09.2010, 17:28
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Standard AW: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Stelle sofort einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget für doppelte Haushaltsführung und Fahrtkostenunterstüzung.

Rechtsgrundlage: § 45 SGB III

SGB 3 - Einzelnorm

Zitat:
(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.
(3) Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.
Du musst dich sowieso arbeitsuchend melden, weil dein Vertrag ausläuft. Beachte dazu bitte den § 38 SGB III.

Der Antrag hätte VOR Arbeitsaufnahme erfolgen sollen, ob es jetzt noch erfolgreich ist:

Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Bitte stelle den Antrag an deinem Hauptwohnsitz, bitte schriftlich, nicht mündlich.

Im übrigen müsstest du auch sanktionsfrei kündigen können, denn die Kosten sind exorbitant, es ist ja nicht mit den Kraftstoffkosten getan. Es fallen ja auch anteilige Verschleiss- und Reparaturkosten an. Der Job ist nicht wirtschaftlich.

Die Zumutbarkeitsregeln findest du im § 121 SGB III.

SGB 3 - Einzelnorm


Der Hinweis auf ALG II war wohl eher nicht ernst gemeint, dennoch ist er grundsätzlich attraktiv, denn bei Arbeit und ALG II hast du abzusetzende Beträge. Hier machen sich dann die Kraftstoffkosten bemerkbar und möglicherweise der zweite Wohnsitz.

Das funktioniert aber nur, wenn dein Hausbesitz nicht verwertbar ist und der Wert bei Null angesetzt werden kann.

Auch würde der ALG II - Antrag jetzt nicht helfen, denn bis der beschieden ist, ist dein Arbeitsverhältnis zu Ende.

Es gibt eigentlich nur zwei praktikable Lösungen:

Du besprichst mit der Agentur für Arbeit die Angelegenheit und holst dir dort die Erlaubnis für eine sanktionsfreie Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber. Grund ist die Unwirtschaftlichkeit des Arbeitsverhältnisses.

Wird dem nicht zugestimmt, bleibt nur noch die genaue Befundung deines Hörsturzes und Ermittlung der zu erwartenden Zeit der Arbeitsunfähigkeit.

Diese Befundung muss sowieso stattfinden, denn wenn du nach Befristungsablauf ALG I beantragen müsstest, kannst du ALG I nur dann bewilligt bekommen, wenn du nicht arbeitsunfähig geschrieben bist.


Da irgendwann dein ALG I - Anspruch aufgebraucht ist, musst du dich bereits jetzt intensiv mit dem Thema ALG II befassen.

Google-Search: [ALG II und Hausbesitz]

http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
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Hoppse (23.09.2010)

  #5  
Alt 23.09.2010, 09:32
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Standard AW: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Hallo,

vielen lieben Dank für deine Hilfe.

Eine kleine Frage habe ich dennoch: Alle Anträge immer schriftlich stellen am Hauptwohnsitz unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen?(Gehaltsabrechnung, Mietvertrag, Versicherungen, Kreditvertrag usw.) Weil derzeit ist mein riesen Problem, dass ich am Nebenwohnsitz bin und hier behandelt werde, sämtliche Unterlagen aber in der HW.

Liebe Grüße Hoppse
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  #6  
Alt 23.09.2010, 09:47
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Anträge immer stellen am Hauptwohnsitz.

ALG II könntest du auch bei einem nicht zuständigen Träger stellen, damit würdest du aber ordentlich Sand in's Getriebe schaufeln.

§ 16 SGB I
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