Kündigung in beiderseitigem Einverständnis - ALG?
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Kündigung in beiderseitigem Einverständnis - ALG?

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  #1  
Alt 21.04.2009, 09:56
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Standard Kündigung in beiderseitigem Einverständnis - ALG?


Hallo .. ich befinde mich bis morgen noch bei Lidl im ersten Lehrjahr. Morgen unterschreibe ich eine Kündigung in beiderseigigem Einvernehmen.

Ich werde bis ende Juni freigestellt, bekomme also weiterhin Gehalt ohne arbeiten zu müssen (quasi bezahlten Urlaub) um in der Zeit was neues zu finden.

Ich ziehe zum 01.08.09 sowieso von S-H nach Berlin und hoffe bis dahin einen neuen Ausbildungsplatz gefunden zu haben.

Jetzt das Problem: Ich bin vom 01.07 bis (sofern ich was neues finde, wovon ich aber ausgehe) 01.08 arbeitslos.

Ich habe vor der Ausbildung schon 2 Jahre bei Lidl Teilzeit gearbeitet und fleißig Steuern gezahlt ;-).

Steht mir nun für den einen Monat ALG zu? Ich muss nämlich noch meine Miete etc für Juli bezahlen .. hab aber wie gesagt kein Einkommen. Ich habe schon von Sperrzeiten/Fristen gelesen, weil die Kündigung von beiden Seiten einvernehmlich war .. ?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :-)

Vielen Dank im Voraus,

Florian
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  #2  
Alt 21.04.2009, 13:36
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Wenn die Teilzeitstelle Sozialversicherungspflichtig war,hast du Anspruch.

Sperrzeit wirst du wohl auch bekommen,da du an deiner Arbeitslosigkeit mitgewirkt hast..
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  #3  
Alt 21.04.2009, 17:59
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Ok. Das heißt, da ich nur einen Monat arbeitslos bin, würde ich dank der Sperrzeit kein ALG bekommen ..? :(
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  #4  
Alt 21.04.2009, 18:40
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Du könntest aber für den Monat Alg2 Beantragen..Auch da wirkt die Sperre,allerdings werden dir da nur 30% von deinem Regelsatz gekürzt(Regelsatz-351 Euro),die Kosten der Unterkunft werden dir in voller Höhe bezahlt..auch deine Krankenversicherung.

Siehe hier,Absatz 3a
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Geändert von tyron01 (21.04.2009 um 18:46 Uhr)
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  #5  
Alt 21.04.2009, 19:16
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Zitat:
Du könntest aber für den Monat Alg2 Beantragen..Auch da wirkt die Sperre,allerdings werden dir da nur 30% von deinem Regelsatz gekürzt(Regelsatz-351 Euro),die Kosten der Unterkunft werden dir in voller Höhe bezahlt..auch deine Krankenversicherung.
Das gilt aber nur bei Personen über 25, bei Personen unter 25 beträgt die erste ALG II - Sanktion 100 % des Regelsatzes. Es könnten aber Lebensmittelgutscheine beantragt werden.
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