Kündigung ohne Sperre bei ALG I
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Kündigung ohne Sperre bei ALG I

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  #1  
Alt 31.08.2008, 19:19
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Hallo, ich bin neu hier und grüße alle!

Meine Frau will raus aus dem Job (Mobbing, gesundheitliche Gründe) und der Arbeitgeber "will ihr keine Steine in den Weg legen" ... selber kündigen ist nicht, Aufhebungsvertrag auch nicht (alles wegen Sperre) - wie sollte eine Kündigung seitens des Arbeitgebers aussehen, damit keine Sperre eintritt? Verminderte Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit die eingetreten ist kann ärztlich belegt werden, somit für die Firma nicht mehr tragbar. Knochenprobleme durch hin-und-her zwischen Kühlkammer und heissem Backkofen... na ja. Danke für ein Feedback.
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  #2  
Alt 03.09.2008, 16:27
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Standard Wie muss die Kündigung erfolgen ohne eine Sperre zu riskieren?

Hallo an alle!

Auch ich bin neu hier, habe mich in der oben gestellten Frage 1:1 wieder gefunden, denn auch meine Freundin will raus aus ihrem krankmachenden mobbing-hamsterlaufrad... jüngste ärztliche Untersuchungen haben ihr ihr Gefühl bestätigt: Der Job macht sie krank! Ärzte haben bestätigt, dass bereits organische Veränderungen eingetreten sind (Herz), denen es schnellstmöglich entgegenzuwirken gilt! Sie ist nun 4 Jahre bei dem "Verein" und restlos "verbrannt".
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr meinem Vorredner seine Frage beantworten würdet. Auch der Arbeitgeber meiner Freundin ist kooperativ.

Wie muss die Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen ohne eine Sperre zu riskieren?

Was ich zum 1. x höre ist, dass der Arbeitgeber sich "vor dem Arbeitsamt rechtfertigen muss, wenn er aufgrund mangelnder Arbeit kündigt". Wäre das nicht der einfachste Grund?

Der Arbeitgeber schlägt einen Aufhebungsvertrag vor aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands. Bedeutet das nicht SPERRE? Oder zumindest Papierkram / Atteste ohne Ende?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Geändert von the secret (03.09.2008 um 16:41 Uhr)
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  #3  
Alt 03.09.2008, 18:29
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Zitat:
Zitat von gemic Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin neu hier und grüße alle!

Meine Frau will raus aus dem Job (Mobbing, gesundheitliche Gründe) und der Arbeitgeber "will ihr keine Steine in den Weg legen" ... selber kündigen ist nicht, Aufhebungsvertrag auch nicht (alles wegen Sperre) - wie sollte eine Kündigung seitens des Arbeitgebers aussehen, damit keine Sperre eintritt? Verminderte Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit die eingetreten ist kann ärztlich belegt werden, >>>somit für die Firma nicht mehr tragbar.<<< Knochenprobleme durch hin-und-her zwischen Kühlkammer und heissem Backkofen... na ja. Danke für ein Feedback.
Was heisst: nicht mehr tragbar?!

Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass ein Mitarbeiter nicht mehr tragbar ist, dann steht es ihm frei, diesen Mitarbeiter zu kündigen. Die Arbeitgeber haben massiv an der Hartz(!!) IV - Gesetzgebung mit den Sperrmassnahmen mitgewirkt, nutzen über Fördermassnahmen Vermittlungsgutscheine und haben das aufstockende ALG II zum Kombilohn umfunktioniert. Und wundern sich jetzt, warum die Mitarbeiter massive Schikane erdulden und partout nicht selber kündigen wollen.

Hier gilt: nicht selber kündigen, eine mittlere Arbeitsleistung abliefern, seine Rechte und Pflichten kennen, in die Gewerkschaft eintreten und sich beraten lassen.
__________________
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  #4  
Alt 03.09.2008, 18:45
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Zitat:
Zitat von the secret Beitrag anzeigen
Hallo an alle!

Auch ich bin neu hier, habe mich in der oben gestellten Frage 1:1 wieder gefunden, denn auch meine Freundin will raus aus ihrem krankmachenden mobbing-hamsterlaufrad... jüngste ärztliche Untersuchungen haben ihr ihr Gefühl bestätigt: Der Job macht sie krank! Ärzte haben bestätigt, dass bereits organische Veränderungen eingetreten sind (Herz), denen es schnellstmöglich entgegenzuwirken gilt! Sie ist nun 4 Jahre bei dem "Verein" und restlos "verbrannt".
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr meinem Vorredner seine Frage beantworten würdet. Auch der Arbeitgeber meiner Freundin ist kooperativ.

Wie muss die Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen ohne eine Sperre zu riskieren?

Was ich zum 1. x höre ist, dass der Arbeitgeber sich "vor dem Arbeitsamt rechtfertigen muss, wenn er aufgrund mangelnder Arbeit kündigt". Wäre das nicht der einfachste Grund?

Der Arbeitgeber schlägt einen Aufhebungsvertrag vor aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands. Bedeutet das nicht SPERRE? Oder zumindest Papierkram / Atteste ohne Ende?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Hier gilt das gleiche, was ich vorstehend schrieb.

Die Sperr- und Sanktionsmassnahmen haben sich nicht die Arbeitnehmer ausgedacht, und man kann daher nicht von ihnen verlangen, selber zu kündigen und die Nachteile daraus zu erleiden.

In beiden Fällen gilt aber folgendes:

Man kann mit Attesten bewaffnet zur Agentur für Arbeit / ARGE - Jobcenter gehen, den Fall vortragen und um Erlaubnis für eine Eigenkündigung bitten.

Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass man nur 12 Monate von ALG II und dem SGB II entfernt ist. Das bedeutet: die Pflicht zur Aufnahme jeder zumutbaren Arbeit, Gewährung von "nur" "angemessenem" Wohnraum, drohender Wohnungsumzug. Zeitarbeit. Auslieferung an Arbeitsvermittler.
__________________
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  #5  
Alt 03.09.2008, 19:14
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Hier gilt das gleiche, was ich vorstehend schrieb.

Die Sperr- und Sanktionsmassnahmen haben sich nicht die Arbeitnehmer ausgedacht, und man kann daher nicht von ihnen verlangen, selber zu kündigen und die Nachteile daraus zu erleiden.

In beiden Fällen gilt aber folgendes:

Man kann mit Attesten bewaffnet zur Agentur für Arbeit / ARGE - Jobcenter gehen, den Fall vortragen und um Erlaubnis für eine Eigenkündigung bitten.

Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass man nur 12 Monate von ALG II und dem SGB II entfernt ist. Das bedeutet: die Pflicht zur Aufnahme jeder zumutbaren Arbeit, Gewährung von "nur" "angemessenem" Wohnraum, drohender Wohnungsumzug. Zeitarbeit. Auslieferung an Arbeitsvermittler.
Vielen Dank nontestatum

die 12 Monate bis zu ALG II mit all seinen Nachteilen sind uns bewußt. Jede zumutbare Arbeit ist aber immernoch besser als die jetzige unzumutbare, mit der sich sicher verschlechternden Gesundheit, nicht wahr?! Kein Bock auf Arbeit ist eine Sache, aber arbeiten auf Kosten der Gesundheit... mhhh... nein danke!

Außerdem verlängert sich diese Frist bei einer Existenzförderungsmaßnahme (Überbrückungsgeld)... diese Zeit ist als sogenannte "Insellösung" zu sehen richtg?! Das heißt, wenn ich nach 4 Monaten anfange, Überbrückungsgeld (ALG I plus 50% ?!) zu beziehen, nach weiteren 6 Monaten erfolglos scheitere, greift wieder ALG I für weitere 8 Monate... bis die 12 Monate voll sind... insgesamt also 18 Monate... ist das richtig?

Anmerkung: Es geht nicht darum, die Frist künstlich zu verlängern! Eine Selbstständigkeit wird ernsthaft angestrebt und ist auch schon in Vorbereitung. Es müssen lediglich "die Bremsen gelöst werden"
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  #6  
Alt 03.09.2008, 23:24
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Zitat:
Außerdem verlängert sich diese Frist bei einer Existenzförderungsmaßnahme (Überbrückungsgeld)... diese Zeit ist als sogenannte "Insellösung" zu sehen richtg?! Das heißt, wenn ich nach 4 Monaten anfange, Überbrückungsgeld (ALG I plus 50% ?!) zu beziehen, nach weiteren 6 Monaten erfolglos scheitere, greift wieder ALG I für weitere 8 Monate... bis die 12 Monate voll sind... insgesamt also 18 Monate... ist das richtig?


Ich weiss nur, dass ALG I irgendwann ausläuft und dann ALG II vor der Türe steht.

Und Selbständigkeit und ALG II passen nicht gut zusammen, das Szenario sollte man auch stark beleuchten, und zwar frühzeitig.
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