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#1
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| Hi, bevor ich noch die Wände hochgehe wegen Unwissenheit, hoffe ich einfach mal hier auf schnelle Hilfe und zwar: Ich war bis letztes Jahr September für 4 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt und wurde betriebsbedingt gekündigt. Ich habe einen Monat, nämlich im Oktober 2011 ALG 1 bezogen und bin schon ab 1. November wieder in ein beschäftigungsverhältnis aufgenommen worden. Tja nun aber wurde ich innerhalb der Probezeit zum 03.02.12 gekündigt. Habe also genau 3 Monate wieder gearbeitet. Nun stellt sich mir natürlich die Frage, wie das ALG 1 errechnet wird. Es wird ja immer nach den letzten 12 Monaten errechnet, soweit ich weiß, demnach müsste der Oktober ja wegfallen, da ich zu diesem Zeitpunkt ALG 1 bekommen habe. Ich habe jetzt bedenken, dass ich nochmal in meinen alten Betrieb zurück muss, damit die wieder die Lohnkosten in den Wisch vom Arbeitsamt eintragen müssen (zumindest bis September 2011) und der neue Betrieb trägt die Lohnabrechnungen von November 2011 - Januar 2012 ein. Liege ich damit richtig oder müsste das Amt noch die Unterlagen vom letzten Jahr haben? Ich Danke für eure Hilfe. |
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